Temperatur im Flur

Darf es in einem Flur wegen alter, nicht isolierter Türen, sowie
einem nicht isoliertem Dachboden, 14C° KALT sein?

Könnte man den Vermieter nun bitten
diese Mängel (Tür-Dachboden) aufgrund
der Temperatur zu ändern und könnte dieser diese
Neuerungen auf die Miete umlegen oder
muss er sogar diese Mängel beseitigen, weil
es einfach unzumutbar KALT im Flur ist?

Danke für eure Meinung
Katja

Darf es in einem Flur wegen alter, nicht isolierter Türen,
sowie
einem nicht isoliertem Dachboden, 14C° KALT sein?

Lt hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html muß die Temperatur in Flur und Diele mind. 15°C betragen.
Liegt sie darunter stellt das (evtl.*) einen Mangel dar, den der VM beseitigen muß -> VM unter Fristsetzung auffordern diesen abzustellen. Eine etwaige gleichzeitig in Aussicht gestellte Mietminderung (Höhe und Durchsetzung immer mit Anwalt/Mieterschutz besprechen!) wirkt dabei oft als Anreiz für den VM schneller in die Hufe zu kommen.
*Dennoch stellt sich die Frage, ob der Mieter die Umstände (alte Türen nicht isolierter Dachboden) nicht vor Vertragsunterzeichnung kannte, oder hätte erkennen müssen…dann käme evtl. auch http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html in Betracht.

Gruß
Maja

Hallo,

Lt hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html muß
die Temperatur in Flur und Diele mind. 15°C betragen.

Da steht aber nicht, wie genau diese Temperatur zu erreichen sein muss. Gilt die Angabe auch für geschlossene Zimmertüren bei Zimmertemperaturen von 17° oder darunter und einen Flur ohne Heizmöglichkeit?
Vielleicht sollte man ins Auge fassen, die Deckenluke selber abzudichten (Dichtungsband kostet nicht viel) und vielleicht sogar zu isolieren (ein Rest Glaswolle von irgendeiner Baustelle), anstatt evt. viel teureren Ärger zu verursachen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

(ein Rest Glaswolle von irgendeiner Baustelle)

versteht sich wohl natürlich so, dass man den Baustellenbesitzer vorher fragt …

:wink:
norsemanna

Hallo,

(ein Rest Glaswolle von irgendeiner Baustelle)

versteht sich wohl natürlich so, dass man den
Baustellenbesitzer vorher fragt …

Ja, selbstverständlich. Einhaltung der Regeln für zwischenmenschliche Beziehungen sowie der einschlägigen Gesetzgebung fand ich so selbstverständlich, dass ich sie nicht extra erwähnt hatte. Aber Du hast natürlich recht, das kann man nicht überall voraussetzen. Deshalb danke für die Ergänzung! :wink:
Gruß
loderunner

Auch Hallo,

Lt hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html muß
die Temperatur in Flur und Diele mind. 15°C betragen.

Da steht aber nicht, wie genau diese Temperatur zu erreichen
sein muss. Gilt die Angabe auch für geschlossene Zimmertüren
bei Zimmertemperaturen von 17° oder darunter und einen Flur
ohne Heizmöglichkeit?

hm…

Nochmal die Frage:
Hat der Mieter nicht vor Vertragsabschluss sehen können, dass im Flur keine Heizmöglichkeit ist (und der Dachboden nicht ausgebaut/isoliert)?
Würde dann nicht der in dem Link beschriebene Abschnitt „Ungenügende Heizanlage / Heizkörper“ greifen?

Der Vermieter muß die Heizungsanlage nach EN 12831 bemessen und danach auch heizen (können):
[http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Heizen/H…](http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Heizen/Heizungs dimensionierung/site 1237/)

Also gäbe es die Möglichkeit, dass entweder die Heizanlage unterdimensioniert ist, oder die Anzahl der Heizkörper zu gering. Bei zu geringer Anzahl stellt sich halt wieder die Frage danach, ob der Mieter das nicht hat sehen können.

Es schadet aber sicher nicht ein Temperaturtagebuch zu führen, da der Mieter die Unterbeheizung beweisen muß. Messung mitten im Raum 1m über dem Boden und sich damit beim Mieterschutz beraten zu lassen.

Vielleicht sollte man ins Auge fassen, die Deckenluke selber
abzudichten (Dichtungsband kostet nicht viel) und vielleicht
sogar zu isolieren (ein Rest Glaswolle von irgendeiner
Baustelle), anstatt evt. viel teureren Ärger zu verursachen.

Das wäre natürlich eine Überlegung wert, wenns so einfach ginge, warum nicht? ;o)

Gruß
Maja