Temperaturen von zu Hause mitbringen

Dann müsste es ein Schreiben von der Schulbehörde geben. Vielleicht hat dies ja der Schulleiter oder ein Kollege erhalten und nur mündlich berichtet? Und dabei sind Missverständnisse aufgetreten? Was steht in dem Schreiben der Schulbehörde wirklich? Wir stochern da im Nebel und ich fürchte, der Fragesteller auch!

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solltest Du „Deine“ Datenschutzbeauftragte fragen. Und mit dieser Antwort weiter über Deinen Auftrag nachdenken.
Deine Vorgesetzten werden eher auf Aussagen von offiziellen Datenschutzbeaufragten eingehen, als auf Antworten aus diesem Forum. Und auch Du musst Dich als Laie nicht ganz tief ins Datenschutzrecht einarbeiten, dafür gibt es - auch bei Euch - Fachleute, die Dir die Rechtsgrundlagen gleich mitliefern können.

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Eine Handreichung ist eine nicht bindende, den Bildungsplan ergänzende Information, die dem Lehrer bei der Unterrichtsvorbereitung helfen soll. Die Behörde möchte damit oft erreichen, dass bestimmte (wichtige) Inhalte in den Schulen besser vermittelt werden. Das Ganze ist aber nur eine Anregung. Bindend ist der Bildungsplan.

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Wir werden Off-Topic…

Früher nannte man das Informationsblatt oder -heftchen.

Wenn ich Dir die Hand reiche, ist das was anderes.

Ich halte es für so ein typisches Behördenwort, mit dem unterdurchschnittlich intelligente Menschen versuchen, besondere Intellektualität darzustellen.

Gehört für mich in die selbe sprachliche Ecke wie: „die S2 nach Lichtenrade um 12:05 ist heute ausfallend.“

Aber wie gesagt, wir driften vom eigentlichen Thema ab.

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Offenbar hast du die Beiträge nicht vollständig gelese, denn sonst wüsstest, Du das Ahnazsnich diejenige ist, die die Daten erhreben soll.

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Dann ist das wohl eine Epidemie die auch Dich schon erwischt hat.

Meine erste Antwort erfolgte auf die ersten beiden Beiträge von @ahnzasnich, aus denen durchaus nicht für mich hervorging, dass er die Messungen im Elternhaus über die Kinder erheben wollte.
Für mich war er jemand der in den Schulen Messungen machen lässt (aus welchen Gründen auch immer) und nun mit Hilfe von Lehrern über die Kinder eben auch Messungen im Elternhaus erheben will/soll. Diese Messungen in den Schulen sind aus meiner Sicht völlig unproblematisch und stehen im Belieben der zuständigen Behörde
Nach und nach kamen dann scheibchenweise weitere Informationen.

Meine grundsätzliche Frage, die nicht beantwortet wurde, ist: auf welcher Rechtsgrundlage könnte die Schulbehörde solche Erhebungen durch Kinder im Elternhaus durchführen lassen?
Deshalb auch mein Hinweis auf die Meldung bei der Schulbehörde, weil die ja dann wohl die zuständige Stelle für solche Fragen wäre.

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Moin,

mal ganz anders betrachtet:
Wenn die Kinder den Auftrag bekommen, haben diese dann 2 Möglichkeiten. Entweder sie bekommen Druck/Anfeindungen von der Gemeinschaft oder sie werden zum Lügen erzogen.
Es wäre mir egal ob das im rechtlichen Rahmen wäre oder nicht - ich würde es als unsinnig ablehnen.

Zumal die Kinder wohl wenig Einfluss auf die Wohnzimmertemperatur ausüben können…

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Hallo,

wir bewegen uns im öffentlichen Recht und da ist - vereinfacht gesagt - nur erlaubt, was explizit erlaubt ist (also durch Gesetz, Verordnung usw.). Natürlich kann ein Physiklehrer im Rahmen einer Hausaufgabe den Kindern sagen, sie mögen in allen Zimmern die Temperaturen über den Tag hinweg notieren und die Ausrichtung (Himmelsrichtung) des jeweiligen Zimmers noch dazu, um im Unterricht aus den Beobachtungen Schlussfolgerungen zu ziehen. Aber hier reden wir ja von nichts, das in irgendeiner Form konkreten Bezug zum Unterricht hätte.

Ich bin mit dem Schulrecht in Schleswig-Holstein nicht vertraut und mit dem lokalen Datenschutzrecht auch nicht, aber mich würde es doch sehr wundern, wenn die Jugendämter explizit befugt wären, Temperaturerhebungen in den Haushalten vorzunehmen und für diese die Schulen in eine Art Mitwirkungspflicht zu verfügen.

Gruß
C.

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es müsste beim zuständigen Schulamt eine Datenschutzbeauftragte geben.

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Selbst davon müsste man mich erst einmal überzeugen. In Wohnung XY ist es kälter als in Wohnung YZ. Heißt das, dass die einen Energie sparen wollen oder müssen? Heißt das, dass da Kinder frieren oder sitzen die da in acht Schichten Funktionskleidung und lachen sich nen Ast? Außerdem müsste man die Daten mit den Vorjahresdaten vergleichen, um überhaupt eine Aussage über irgendetwas treffen zu können.

Ich kann nicht einmal den Sinn der Operation erkennen und vor dem Hintergrund wäre dann auch die Frage der Datensparsamkeit erst einmal zu klären.

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Mal so als Beispiel:

Wir haben jetzt 22°C in der Bude. Bei dem Frost vor einigen Wochen ist die Temperatur tatsächlich auf unter 19°C gefallen.

Soll ich mir aus Solidarität ne Klimaanlage besorgen, um mitfrieren zu können?

Ich weiß gar nicht, ob die Heizung hier überhaupt funktioniert, hab ich in 10 Jahren nie angehabt…

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Die Temperatur fällt hier abends im Wohnzimmer auch immer ganz beachtlich, weil mir das mit 24,x Grad - die im wesentlichen auf die ganze Backerei zurückgehen - abends im T-Shirt schlichtweg zu warm ist. Gleichzeitig versucht meine Frau alle Menschen, die sich zum Schlafen im Dachgeschoss aufhalten, mit geöffneten Fenstern schockzufrosten. Da das aber das gleiche Zimmer ist, in dem ich tagsüber arbeite, geht die Temperatur ab halb acht kräftig nach oben.

Dass das alles extrem ineffizient ist, weiß ich selber. Ich hab’s schon oft genug thematisiert, aber man will an der Temperaturverteilung im Haus nichts ändern - und auch nicht das Haus auf den Kopf stellen, was den Energieverlust ja reduzieren würde.

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Also.
Sorry, dass ich für so viel Verwirrung gesorgt habe.
Das Projekt ist „Energiesparen an Schulen“, das ich seit 15 Jahren als Wervertrag begleite.
Nun sind die Mitarbeite im Rathaus mit der Frage an mich herangetreten, dass man die Temperaturen in den Wohnungen erfragen könnte, um quasi über die SuS die Eltern zu erreichen.

Ich persönlich halte das für eine sinnlose Idee und eben auch fragwürdig, habe aber nach einer Idee gesucht, wie man das diplomatisch abwehren kann, ohne irgendwelche Paragraphen zu reiten.

Hier noch ganz wichtig: Sie müssen ohne Druck zustimmen. Es darf also keine negativen Konsequenzen haben, wenn sie nicht zustimmen.

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