Hallo, wir wohnen hier in einer 2 Zimmerwohnung und haben jetzt folgende Frage. Wir haben hier Funkgesteuerte Erfassungsgeräte in
der Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer. Im Bad musste der Vermieter
die Messung entfernen, da hier nur eine Steigleitung ist und kein
Heizkörper.
Im Schlafzimmer haben wir aber 2 Messungen eine am Heizkörper und eine am Vorlaufrohr, das zum Heizkörper geht. Diese zeigt min. das 8 fache von dem an, was wir insgesamt an den anderen Messstellen zusammen haben.
Wir wissen nicht ob das richtig ist, und auch nicht wie das abgerechnet wird, da diese Einheiten niergends zu finden sind?
Gruß
rossmannp
Hallo !
Das wäre in einem anderen Forum „Sanitär,Heiz-und Klimatechnik“ besser aufgehoben.
Es gibt Heizkostenverteiler mit Funkauslesung(erspart die Wohnungsablesung mit Terminvergabe). Aber die sitzen auch nur direkt auf dem Heizkörper drauf.
Deshalb wundert es mich,was da auf dem Vorlaufrohr zusätzlich montiert sein soll. Und wieso nur in einem Zimmer.
Und im Bad gibts keinen HK ? Man bekommt Gratiswärme vom Steigerohr(und die reicht auch für 24°C Raumtemp. ?)
Wurde schon einmal abgerechnet ? Tauchte da der Zusatz-Verteiler am Vorlaufrohr auf ?
Am einfachsten,fragt mal den Verwalter/Vermieter,was es damit auf sich hat.
MfG
duck313
Hallo und Danke für die Hilfe, der HK sitzt genauso mit einer Klemme auf dem Vorlaufrohr. Es ist nur einer.
Im Bad wurde lange genug gestritten bis der HK weg war. Es besteht keine Möglichkeit einen Heizkörper zu montieren. Die Steigleitung hat
auch min 1-2 Zoll. Wir bekommen da normalerweise 20-22 Grad hin Je nachdem wie stark geheizt wird. Ansonsten benötigen wir noch einen Heizlüfter, wenn es zu kalt wird.
Dieser HK an dem Vorlauf wurde scheinbar installiert, als sie den anderen im Bad demontieren mussten, wir waren damals im Urlaub.
Einmal wurde das abgerechnet.
Da wir noch mehr Probleme mit dem Vermieter haben, möchten wir das erst klären.
Wir möchten wissen ob das Rechtens ist?
Gruß
rossmannp
Wir möchten wissen ob das Rechtens ist?
Ich empfehle erstens die Lektüre der Heizkostenverordnung und zweitens der FAQ:1129.
smalbop