Temperaturmessung vom Vermieter

Darf der Vermieter ein Thermometer für die Temperatur Messung in der Wohnung des Mieters packen zur Überwachung der temperatur. Darf der vermieter das?

Hallo,

Darf der Vermieter ein Thermometer für die Temperatur Messung
in der Wohnung des Mieters packen zur Überwachung der
temperatur. Darf der vermieter das?

Mit Fernübertragung der Messwerte?
Sonst hat ein VM ja nichts davon. Er kann nicht einfach die Wohnung ohne Erlaubnis des M. zum Ablesen betreten.

Gruß:
Manni

Der Vermieter hat eben ein thermosensor das steht auf dem kleinen gerät ins Wohnzimmer gepackt. Denke schon das damit eine fern Übertragung möglich ist.

Der Vermieter hat eben ein thermosensor das steht auf dem
kleinen gerät ins Wohnzimmer gepackt.

warum?

Hallo,

Der Vermieter hat eben ein thermosensor das steht auf dem
kleinen gerät ins Wohnzimmer gepackt. Denke schon das damit
eine fern Übertragung möglich ist.

Man könnte vllt. einen Blecheimer (der das ganze Temperaturgerät überdeckt) darüber stülpen.
Ob das Gerät dann noch senden würde?
Falls nicht, würde der VM wieder anklopfen um nach dem Fehler zu sehen. Dann würde ich vorher schnell den Eimer wieder wegnehmen u. verstecken.
Man sollte auch vorsichtshalber das Türschloss tauschen, das ausgebaute aber aufheben, falls man wieder auszieht.

Gruß:
Manni

Hallo,

das kommt darauf an. Der VM hat nur begrenzte Rechte, allerdings auch die Pflicht die Qualität des vermieteten Wohnraums zu erhalten.

Daher ist es wichtig zu wissen, warum der VM eine Messeinrichtung in die Wohnung seines Mieters stellen will. Gibt es z.B. Klagen des Mieters bezüglich der erreichbaren Temperatur wäre es ja im Interesse des Mieters an einem messbaren Beweis seiner Behauptung mitzuarbeiten.

Die Antwort ist also - ohne weitere Informatinen - m.E. eines klares Jein.

Gruß
Nita

Man könnte vllt. einen Blecheimer (der das ganze
Temperaturgerät überdeckt) darüber stülpen.

und was, wenn es im sinne des mieters wäre so ein ding in der wohnung zu haben? das wäre dann ein klassisches eigentor.

aber schön, dass wir erst mal dampf ablassen konnten, hm?

und was, wenn es im sinne des mieters wäre so ein ding in der
wohnung zu haben? das wäre dann ein klassisches eigentor.

aber schön, dass wir erst mal dampf ablassen konnten, hm?

Stehst du denn unter Überdruck?
Das UP hörte sich nicht so an, als wolle der M. selbst das und die Kontrolle auch.
Sonst machte die Frage „darf er das“ eigentlich keinen Sinn. Er (der M.) brauchte nur damit einverstanden zu sein und schon „darf er das“.
(der VM.)

Darf der Vermieter ein Thermometer für die Temperatur Messung
in der Wohnung des Mieters packen zur Überwachung der
temperatur. Darf der vermieter das?

Warum sollte er?

Ich denke an drei Möglichkeiten:

  1. Es wurde vom Mieter bemängelt, die Wohnung sei nicht auf Wohlfühltemperatur zu bringen.

  2. Der Vermieter hat Sorge, dass der Mieter die Wohnung auskühlen lässt.

  3. Der Vermieter versucht auf diese absolut unsinnige und unzulässige Art, Heizkosten abzurechnen.

Bitte konkretisier das Beispiel.

Das UP hörte sich nicht so an,

frag doch einfach nach, bevor du evt. unsinnige tips gibst. einfach ins blaue nutzt genau niemandem.

Das UP hörte sich nicht so an,

frag doch einfach nach, bevor du evt. unsinnige tips gibst.
einfach ins blaue nutzt genau niemandem.

Tach loderunner,

…wieder mal da?

Der UP wird schon seinen Fragegrund wissen und auch, ob ihm die Antwort etwas nützt. Das muß nicht deine Sorge sein.

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servus

er schreibt aber jetzt schon längere Zeit unter dem neuen Synonym und ist auch nicht mehr so grobschlächtig wie früher - fast schon anständig geworden

und ausserdem ist die Frage wirklich interessant, ob der Vermieter Beweisführung erheben darf, ob sein Mieter die Wohnung nun heizt oder nicht (oder warum sein Bestitz sonst schimmelt)

Oder ob der Mieter die Beweisführung vereiteln darf, indem er einen Blech-Eimer über den Temp.sensor stülpt oder die Batterien rausnimmt

Schorsch

aha. argumente alle. herzliches beileid.

Hallo Scorsch

er schreibt aber jetzt schon längere Zeit unter dem neuen
Synonym und ist auch nicht mehr so grobschlächtig wie früher -
fast schon anständig geworden

Vllt. Die Tendenz zur Belehrung ist aber immer noch ungebrochen:wink:

und ausserdem ist die Frage wirklich interessant, ob der
Vermieter Beweisführung erheben darf, ob sein Mieter die
Wohnung nun heizt oder nicht (oder warum sein Bestitz sonst
schimmelt)

Oder ob der Mieter die Beweisführung vereiteln darf, indem er
einen Blech-Eimer über den Temp.sensor stülpt oder die
Batterien rausnimmt

Da hast du Recht. Leider nennt der UP nicht den wahren Grund seiner Frage. Er spricht auch (vorsorglich?)nicht von Schimmel.
Ich glaube nicht, dass ein VM irgendeine Art von Fernüberwachung einsetzen darf. Dann könnte er vllt. auch eine Kamera installieren um zu prüfen, ob der M. die Wohnung ordnungsgemäß nutzt:wink:
Vllt. meldet sich der UP noch einmal. Wahrscheinlich eher nicht.

Gruß:
Manni

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