N’Abend,
schon lange rätsele ich, wie ich folgende Beschilderung verstehen soll:
Vor einem etwas größeren Platz, über den auch Straßenbahnen fahren, stehen die Zeichen für eine Fußgängerzone (Zusatzzeichen „Radfahrer frei“). Dahinter ist plötzlich noch der Anfang einer Tempo-20-Zone beschildert. Für wen soll denn letzteres bitteschön gelten und welchen Sinn macht das? In einem Fußgängerbereich, wo man mit dem Fahrrad nur kraft eines Zusatzschildes fahren darf, ist doch ohnehin theoretisch nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt? Die Straßenbahnen haben eh ihre eigene betriebsinterne Beschilderung, welche an dieser Stelle auf das Tempo-20-Limit gebietet.
Dürfen hier jetzt die Fußgänger maximal 20 km/h rennen oder wie??
Mit frageenden Grüßen,
Marius