Tempo-20-Zone innerhalb Fußgängerzone

N’Abend,

schon lange rätsele ich, wie ich folgende Beschilderung verstehen soll:

Vor einem etwas größeren Platz, über den auch Straßenbahnen fahren, stehen die Zeichen für eine Fußgängerzone (Zusatzzeichen „Radfahrer frei“). Dahinter ist plötzlich noch der Anfang einer Tempo-20-Zone beschildert. Für wen soll denn letzteres bitteschön gelten und welchen Sinn macht das? In einem Fußgängerbereich, wo man mit dem Fahrrad nur kraft eines Zusatzschildes fahren darf, ist doch ohnehin theoretisch nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt? Die Straßenbahnen haben eh ihre eigene betriebsinterne Beschilderung, welche an dieser Stelle auf das Tempo-20-Limit gebietet.

Dürfen hier jetzt die Fußgänger maximal 20 km/h rennen oder wie??

Mit frageenden Grüßen,
Marius

Die genauen Gegebenheiten sind ja nicht bekannt, es sind aber unter anderem folgende Möglichkeiten denkbar:

  • Lieferverkehr könnte zu bestimmten Zeiten dort fahren können
  • Die Behörden könnten bestimmten Fahrern Ausnahmegenehmigungen zur Durchfahrt erteilen (zB Handwerker)
  • Statt der Straßenbahnen könnten zu bestimmten Zeiten Busse fahren

Die genauen Gegebenheiten sind ja nicht bekannt

Dann werde ich mich bemühen, sie nochmal umschweifender darzustellen.

Die speziell geschilderte Stelle ist so angelegt, dass es nicht vorgesehen ist, mit Kraftfahrzeugen dort heranzukommen. Praktisch ist es so, dass eine große Straße mit zwei Fahrstreifen pro Richtung und Straßenbahngleisen in der Mitte sowie Rad- und Fußwegen beiderseits vor einem großen Verkehrsknotenpunkt nach links einen Knick macht. Der rechtsseitige Bürgersteig wird weiter geradeaus geführt - nun direkt neben den Straßenbahngleisen.

  • Lieferverkehr könnte zu bestimmten Zeiten dort fahren können

Ist damit ausgeschlossen.

  • Die Behörden könnten bestimmten Fahrern
    Ausnahmegenehmigungen zur Durchfahrt erteilen (zB Handwerker)

Auch ausgeschlossen.

  • Statt der Straßenbahnen könnten zu bestimmten Zeiten Busse
    fahren

Geht nicht, weil sie nicht dort entlang fahren und auch niemals durchpassten.

Die Gleise liegen mit Schwellen auf Rasen, also da kann auch kein Bus lang.

Bei Bedarf hier die Koordinaten der Stelle: 51.4792°, 11.9827° (Markieren, Kopieren und bei Google Maps einfügen).

MfG,
Marius

Danke für die Koordinaten. Wo genau steht denn das Schild? Es wird doch vermutlich irgendwo im Bereich rechts neben dem „Schwimmbecken“ (oder was das sein soll) stehen.

Du hattest ja von einer 20- Zone geschrieben. Es wird daher für den gesamten Fußgängerbereich gelten. Möglicherweise hat man einfach an jeder Verbindung zwischen Fußgängerbereich und Autoverkehrsstraße so ein Schild platziert, das Beginn bzw. Ende dieser Zone anzeigt.

Bei uns hat man im Wohngebiet auch eine Tempo 30 Zone eingerichtet und in den Sackgassen, die am Ende in einen Waldweg münden, hat man ebenfalls Beginn/Ende der 30-Zone beschildert. Solche Schilder werden manchmal in den Amtsstuben geplant, ohne dass die Verantwortlichen die Örtlichkeiten kennen.

Danke für die Koordinaten. Wo genau steht denn das Schild?

Genau hier: 51.47925°, 11.9827°

wird doch vermutlich irgendwo im Bereich rechts neben dem
„Schwimmbecken“ (oder was das sein soll) stehen.

Keine Ahnung, was du damit meinst. Für mich sieht da nichts nach Schwimmbecken aus und es gibt auch definitiv keins.

Du hattest ja von einer 20- Zone geschrieben. Es wird daher für
den gesamten Fußgängerbereich gelten. Möglicherweise hat man
einfach an jeder Verbindung zwischen Fußgängerbereich und
Autoverkehrsstraße so ein Schild platziert, das Beginn bzw.
Ende dieser Zone anzeigt.

Ich habe mir noch nicht die Mühe gemacht, dies zu prüfen, aber ja, es handelt sich um eine 20- Zone.

Bei uns hat man im Wohngebiet auch eine Tempo 30 Zone
eingerichtet und in den Sackgassen, die am Ende in einen
Waldweg münden, hat man ebenfalls Beginn/Ende der 30-Zone
beschildert.

Das macht für meine Begriffe immer noch mehr Sinn. Von dem Waldweg aus käme man ja zumindest überhaupt irgendwie per Kfz ran, aber an der oben genannten Stelle ist schlicht und einfach nicht genug Platz (außer vielleicht für Zweiräder).

Es ändert aber sowieso alles nichts an der Frage, warum innerhalb einer Fußgängerzone ein Tempolimit existiert. Eigentlich wäre doch jeder Verkehrsteilnehmer, der auf Grund irgendeiner Ausnahmeregelung dort auf Rädern fahren darf, dazu verpflichtet, Schritttempo einzuhalten, oder?

MfG
Marius

Moin Marius,

Es ändert aber sowieso alles nichts an der Frage, warum
innerhalb einer Fußgängerzone ein Tempolimit existiert.
Eigentlich wäre doch jeder Verkehrsteilnehmer, der auf Grund
irgendeiner Ausnahmeregelung dort auf Rädern fahren darf, dazu
verpflichtet, Schritttempo einzuhalten, oder?

schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html unter Zeichen 242. Dazu ist lediglich vermerkt, dass andere Fahrzeugführer auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen müssen.

Die Planer in deinem Fall wollten wohl auf Nummer sicher gehen und geben eine konkrete Höchstgeschwindigkeit vor. Gilt zum Beispiel, wenn Lieferverkehr ganz früh morgens kommt und kein Fußgänger weit und breit zu sehen ist.

PS: Das bei 51.480748, 11.981664 ist wohl doch nur ein Flachdach und kein Schwimmbecken. So kann man sich täuschen…