Hallo,
in einer hessischen Gemeinde steht seit einigen Wochen innerorts vor einer leichten Kurve das Schild „30“ als Höchstgeschwindigkeit (auf beiden Straßenseiten). Nach ca. 20 Metern (!), also einer wirklich extrem kurzen Strecke folgt wieder „50“. An dieser Kurve gab es seit Jahren keine besondere Geschwindigkeitbeschränkung.
Ich dachte immer wenn Geschwindigkeitsbegrenzung, dann für eine „vernünftige“ Streckenlänge? So bremst man jedes Mal für diese kurze Strecke ab und darf dann wieder schneller fahren. Der nachfolgende Verkehr fährt extrem dicht auf, gibt Lichthupe usw.
kann das kontrolliert werden?
Bei uns gibts auch sowas… Genau in den 20 Metern is dann immer Polizeikontrolle, total blödsinnig… Ok, vielleicht machen die 20 Meter Sinn, aber kann dort überhaupt geblitzt werden? Es gibt doch sicherlich vorschriften, wie weit das entsprechende Gerät von den Begrenzungsschildern wegstehen muss?
Mfg - JENS
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Hallo,
Es gibt doch sicherlich vorschriften, wie weit das
entsprechende Gerät von den Begrenzungsschildern wegstehen
muss?
Nach meinen Informationen darf es direkt dahinter stehen, denn die Geschwindigkeit gilt genau ab Schild. Es ist reine Kulanz, wenn das Meßgerät mit Abstand aufgebaut wird.
Grüße
Gordie, die bei notorischen Dränglern die Geschwindigkeit dem Abstand anpaßt
Hallo,
die bei notorischen Dränglern die Geschwindigkeit dem
Abstand anpaßt
Wie meinst du das denn genau?
na…halber Tacho eben…
Hallo,
ich nehme an, nach der Daumenregel:
30 km/h = 15 Meter Abstand
Wenn jetzt einer auf 7 Meter ranfährt, geht sie vom Gas: 14 km/h. Der andere rutscht auf 3 Meter auf => 6 km/h. Naja, nach 4-5 Sekunden kriechen die beiden und alle hinter ihnen mit
*LOL*, eine klasse Idee, wie ich finde 
Joh. Und ganz nebenbei Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung - vielleicht bei Ausgangstempo 30 nicht gar so gravierend. Aber auf der normalen Straße praktiziert, kostet das Geld, Punkte und verhilft ggf. zu einem zusätzlichen Fitnesstraining. Man muss Drängler wirklich nicht mögen - ausbremsende Oberlehrer der Sorte Prof.Dr. Superschlau aber auch nicht.
Gruß kw
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Hallo Okinaptz,
Joh. Und ganz nebenbei Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung
- vielleicht bei Ausgangstempo 30 nicht gar so gravierend.
Aber auf der normalen Straße praktiziert, kostet das Geld,
Punkte und verhilft ggf. zu einem zusätzlichen
Fitnesstraining. Man muss Drängler wirklich nicht mögen -
ausbremsende Oberlehrer der Sorte Prof.Dr. Superschlau aber
auch nicht.
Auch wieder richtig. Ich ließ mich von der bildlichen Vorstellung dieser Szene hinreissen. Und habe das transformiert in meine Nebelerlebnisse, wo ich den Hintermann beinahe darüber aufklären musste, dass wir nun meine Garage erreicht haben und er sich einen anderen Frontmann suchen muß. 
Drängler und Nötiger
Hallo Michael,
naja, ganz so mathematisch wie Ihr Euch das vorstellt, mein ich das ganz sicher nicht.
Aber wenn Tempo 50 erlaubt ist und ich fahre knapp 60 und mir kriecht einer in den Kofferraum, dann ticke ich ganz vorsichtig ohne zu bremsen 2-3 mal auf die Bremslichter (das ist erlaubt!)und mache ein eindeutiges Handzeichen.
Die meisten begreifen das dann schon und nehmen ihre Stoßstange von meinen hintereren Nummernschild. Bei einigen muß ich das dann nochmal wiederholen. Aber wenn ich dann immer noch nicht die rückwärtigen Lichter im Spiegel sehe, dann gehe ich runter auf 50 und zur Not auch auf noch weniger, sonst wird mir das zu gefährlich (wenn ich mal wirklich gremsen muß).
Wer das als Nötigung empfindet kann mich gerne anzeigen - als erstes zeigt er damit sich selbst an.
In letzter Zeit stelle ich leider immer mehr fest, daß Autofahrer, die sich im großen und ganzen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (+MWSt), von einigen als Schleicher und Behinderer ihrer persönlichen Entwicklungsfreiheit gesehen und entsprechend genötigt werden.
Grüße
Gordie
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