Tempo 30 in Ortsdurchfahrt ab 22:00h

Hallo,

mich würde mal die rechtliche Situation für diesen Fall interessieren:

Einige Gemeinden haben ja auf Hauptdurchfahrtsstraßen Tempo 30 eingerichtet. Fahrer X fährt nun auf einer Strecke von ca. 25km durch viele Gemeinden, die Tempo 30 von 22:00h bis 06:00h eingerichtet haben. Er fährt diese Strecke bei Tage uns passiert in jedem Ort mehrfach die Tempo 30 Schilder mit dem Hinweis darunter 22:00h - 06:00h. Insgesamt ca. 15 bis 20 dieser Schilder. Im letzten Ort vor der Autobahn kommen erst die 30er Schilder mit dem Hinweis 22:00h - 06:00h und mitten im Ort kommt ein „richtiges“ Tempo 30 Schild bei dem dann auch ein Blitzer steht und den Herrn X blitzt, weil dieser durch die anderen zig Schilder davon ausging, dass die 30 erst nachts gilt. Er war daher mit 46km /h geblitzt worden.

Ist das jetzt eigene Dummheit von Hr. X oder ist das nicht eine irritierende Beschilderung? Nach 15 oder mehr immer gleicher Schilder stumpft man doch ab und setzt ein Tempo 30 Schild automatisch in den Zusammenhang, dass dieses erst ab 22:0hh gilt wie alle anderen Schilder dies auch signalisieren.

Gibt es eine Chance gegen das Bußgeld vorzugehen?

Viele Grüße
Robert

Hallo,

Ist das jetzt eigene Dummheit von Hr. X

nein

oder ist das nicht
eine irritierende Beschilderung?

nein, das wird wohl gerade gerne gemacht

Nach 15 oder mehr immer
gleicher Schilder stumpft man doch ab

oh, oh, das bitte nicht als Begründung schreiben. Abstumpfen gegenüber Verkehrsschildern kommt nicht gut an.

Gibt es eine Chance gegen das Bußgeld vorzugehen?

die Chancen dürften auf der Höhe von Null liegen.

lg
Richard

sagen wir mal so…
hi Thunderbirdy!

stell Dir vor, die Frage würde so lauten:

ich fahre durch eine Ortschaft und 15 Mal steht ein Fussgänger am Straßenrand, der wartet, bis die Straße frei ist.
Der 16. Fussgänger rennt vor mein Auto.
Hätte ich jetzt bremsen müssen - wo doch alle anderen Menschen stehengeblieben sind?

Wenn auf der Autobahn zehn Schilder stehen, die die Geschwindigkeit auf 120 km/h begrenzen – muss ich dann das Schild mit Tempo 80 beachten?

Wenn auf einem Streckenabschnitt mehrere Schilder stehen, die die Geschwindigkeit wegen Lärm zwischen 22 Uhr und 6 Uhr reduzieren - muss ich dann das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Uhrzeit beachten?

Vielleicht solltest Du Dich aber auch einmal fragen, welche Aufmerksamkeit Du den Beschilderungen im Straßenverkehr widmest.

Lieben Gruß
Ayla

Also Deine Beispiele sind ehrlich gesagt Scheiße.
Ich würde in so einer Situation eher davon ausgehen, dass ein paar Jugendliche das Zusatzschild geklaut haben.

Soll ja öfter vorkommen.

2 Like

Nach 15 oder mehr immer
gleicher Schilder stumpft man doch ab

oh, oh, das bitte nicht als Begründung schreiben. Abstumpfen
gegenüber Verkehrsschildern kommt nicht gut an.

OK. Abstumpfen ist das falsche Wort.
Wenn ich aber 15 oder mehr immer gleiche Schilder sehe mit dem kleinen Zusatzhinweis 22:00h - 06:00h dann schaut man das nächste Schild an und geht doch unbewusst direkt davon aus, das es wieder eins von der mehrfach gesehen Sorte ist, zumal die Schilder doch einfach und auf den ersten Blick erkennbar sein sollte.

Gibt es eine Chance gegen das Bußgeld vorzugehen?

die Chancen dürften auf der Höhe von Null liegen.

Das habe ich mir schon gedacht. :frowning:

Viele Grüße
Robert

stell Dir vor, die Frage würde so lauten:

Ich habe meine Frage extra so gestellt und nicht anders.

ich fahre durch eine Ortschaft und 15 Mal steht ein Fussgänger
am Straßenrand, der wartet, bis die Straße frei ist.
Der 16. Fussgänger rennt vor mein Auto.
Hätte ich jetzt bremsen müssen - wo doch alle anderen Menschen
stehengeblieben sind?

Was hat das mit den Schildern zu tun, die alle bis aus ein einziges das Zusatzschild haben?
Wenn Du überlegen musst, ob Du bei einem Fußgänger bremst, dann ist das eine völlig andere Sache.

Wenn auf der Autobahn zehn Schilder stehen, die die
Geschwindigkeit auf 120 km/h begrenzen – muss ich dann das
Schild mit Tempo 80 beachten?

Auf der Autobahn gibt es meines Wissens nach kein Tempo 80 ohne besonderen Grund und ohne vorherigen Geschwindigkeitstrichter.
Vergleichbar wäre die Situation, wenn Du 15 Mal Tempo 100 Schilder siehst mit dem Hinweis von 22:00 - 06:00h wegen Lärmbelästigung und bei dem 16. Schild fehlt der Zusatz und direkt danach wird geblitzt.

Das wäre eine Analogie zu meinem Beispiel. Stimmt es nicht auch, dass Verkehrsschilder logisch bzw. sinnvoll sein sollten oder ist das nur Wunschdenken?

Wenn auf einem Streckenabschnitt mehrere Schilder stehen, die
die Geschwindigkeit wegen Lärm zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
reduzieren - muss ich dann das Schild mit der
Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Uhrzeit beachten?

s.o.

Die Frage ist ja nach der Eindeutigkeit der Beschilderung. Wenn alle paar hundert meter die Beschilderung mit der Zeitbegrenzung stehen und nur an einer Stelle auf der gesamten Strecke das Zusatzschild fehlt finde ich das schon irritierend.
Wenn es sich um eine Gefahrenstelle handelt, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit permanent erfordert, sollte die Beschilderung für diese Stelle doch auffallender sein. Ich habe hier vielmehr eine ganz andere Vermutung, die mit Geld zu tun hat. Zumal an dieser Stelle ein nagelneuer Blitzer aufgestellt wurde.

Vielleicht solltest Du Dich aber auch einmal fragen, welche
Aufmerksamkeit Du den Beschilderungen im Straßenverkehr
widmest.

Habe ich etwas verpasst?
Ich habe nie von mir geschrieben, da dies ja hier auch nicht erlaubt ist.

Hallo Robert,

Ist das jetzt eigene Dummheit von Hr. X.

ja

Ist das nicht eine irritierende Beschilderung?

nein

Gibt es eine Chance gegen das Bußgeld vorzugehen?

nein

LG Bollfried

PS:smiley:amit eine Anwohnerruhe zur nachtschlafender Zeit gewährleistet wird,ist die Beschilderung mit dem Zusatz angeordnet worden,die „normale“ Geschwindigkeitsbegrenzung wird andere Ursachen haben.
Einen Einspruch gegen das Bussgeld mit der Begründung der Abstumpfung
gegen solche Verkehrszeichen,kann andere Konsquenzen nach sich ziehen.

Hallo,

generell ist das Bussgeld rechtmässig, da man sich an die Beschilderung zu halten hat.

Würde nun ein Fahrverbot drohen - dies ist bei 16kn/h allerdings nicht der Fall - hätte man so zumindest Argumentationshilfe bezüglich eines Augenblicksversagens - mit einer geringen Wahrtscheinlichkeit dass von einem Fahrverbot abgesehen werden könnte.

Aber auch da dürfte man natürlich nicht vom Abstumpfen reden :wink:

Gruss HighQ

Moin,

Also Deine Beispiele sind ehrlich gesagt Scheiße.

Ich hab verstanden, was gemeint war.

Ich würde in so einer Situation eher davon ausgehen, dass ein
paar Jugendliche das Zusatzschild geklaut haben.

Und warum wird dann tagsüber geblitzt, wenn das Schild nur nachts gelten sollte?

Das passt dann ja wohl nicht.

Gruß,
-Efchen

1 Like

Hallo,

Ist das jetzt eigene Dummheit von Hr. X oder ist das nicht eine irritierende Beschilderung?

Also ich würde weder das eine noch das andere so bezeichnen wollen. Es ist zweifellos eine Unachtsamkeit des Fahrers. Daneben stellt sich mir die Frage, wie zeitlich begrenzte Tempolimits zu einem vertretbarem Aufwand anders dargestellt werden könnten? Im Grunde ist doch die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Zusatz übersehen wird, was jedoch die Gefahr des Geblitz werdens um 0,nichts erhöhen würde.

Nach 15 oder mehr immer gleicher Schilder stumpft man doch ab und setzt ein Tempo 30 Schild automatisch in den Zusammenhang, dass dieses erst ab 22:0hh gilt wie alle anderen Schilder dies auch signalisieren.

Na das wäre eben Unachtsamtkeit bzw. die berühmte fehlende notwendige Aufmerksamkeit für die Teilnahme am Straßenverkehr. Nur weil die letzten 25 Kilometer nichts passiert ist, kann ich doch auch nicht mit der Aufmerksamkeit nachlassen. Mir ist natürlich klar, dass dies passiert. Aber das kann keine Ausrede sein, sondern muss Anlass dafür sein darüber nachzudenken und es zu vermeiden.
Wie beschrieben durchfährt er ja mehrere Orstschaften. Passiert also auch jedesmal ein Ortsauseingangs- und eine -ausgangsschild. Da müsste der „Zähler“ ohnehin jedesmal wieder auf Null gestellt werden.

Gibt es eine Chance gegen das Bußgeld vorzugehen?

Sehr wenige, wenn das Schild dort auf korrekte Weise hingekommen ist.

Wenn die Wahrnehmung der Schilder abstumpft, kann das auch als Hinweis gedeutet werden, dass körperliche/kognitive Defizite vorliegen, die über das Übliche hinausgehen. Die Aussage, dass man hier von Verbotsschildern abgestumpft worden sei, kann da im Zweifel auch mal in die Hose gehen. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert nunmal ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und man sollte es vermeiden durch solche leichtfertigen Aussagen die eigene Fähigkeit zur Teilnahme daran in Frage zu stellen.

Grüße

Gibt es eine Chance gegen das Bußgeld vorzugehen?

Hallo,

leider kaum, allenfalls könnte wie schon gesagt, Augenblicksversagen bei einem Fahrverbot möglich sein. Ist aber gering weil dann gesagt wird, wäre 50 erlaubt gewesen, dann wäre es auch zu schnell.

Aber wenn man nicht gegen das Bußgeld vorgehen kann, sollte man mal überlegen ob nicht gegen diese Limitierung auf 30km/h bei Nacht geklagt werden sollte. Inzwischen will jeder Dorffürst den Verkehr behindern.

Allerdings sind da Fristen zu beachten.
http://blog.beck.de/2010/08/02/leserthema-klagen-geg…

Gruß

Nostra

Hallo,

leider kaum, allenfalls könnte wie schon gesagt, Augenblicksversagen bei einem Fahrverbot möglich sein. Ist aber gering weil dann gesagt wird, wäre 50 erlaubt gewesen, dann wäre es auch zu schnell.

??? Bei gemessenen 46 km/h?

Aber wenn man nicht gegen das Bußgeld vorgehen kann, sollte man mal überlegen ob nicht gegen diese Limitierung auf 30km/h bei Nacht geklagt werden sollte. Inzwischen will jeder Dorffürst den Verkehr behindern.

Mit welchen Argumenten? Dann lassen die eben die Befristung auf die Zeit 22.00 06.00 Uhr weg. Und dann? Außerdem sind das nicht die Dorffürsten, sondern die unmittelbaren Anwohner der Durchgangsstraßen, die nachts in Ruhe pennen wollen und den Verantwortlichen mit sowas am dem S… rumtrampeln, wobei dann nicht zwangsläufig der Dorffürst zuständig sein muss.

Allerdings sind da Fristen zu beachten.
http://blog.beck.de/2010/08/02/leserthema-klagen-geg…

Na gerade bei Ortsdurchfahrten würde ich die Chancen bei Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in diesen Zeiten als sehr gering einschätzen, wenn die Straße nicht gerade durch einen Tunnel fürht oder links und rechts durchgängig meterhoch von Lärmschutzwänden gesäumt ist. Wird man wohl spätestens dann merken, wenn die Rechtsschutzversicherung milde lächelnd abwinkt.

Grüße

1 Like

Ich würde in so einer Situation eher davon ausgehen, dass ein
paar Jugendliche das Zusatzschild geklaut haben.

Und warum wird dann tagsüber geblitzt, wenn das Schild nur
nachts gelten sollte?

Nun, auf der gesamten Strecke steht in jedem Ort mindestens ein neuer Blitzer, seit dort nachts Tempo 30 gilt.

Das passt dann ja wohl nicht.

Insofern würde das schon passen.

Viele Grüße
Robert

??? Bei gemessenen 46 km/h?

Hallo,

wie gesagt, nur wenn der Verstoß höher wäre könnten die Folgen gemildert werden.

Mit welchen Argumenten?

Für die Schilder aufstellen braucht es Argumente, und da ist der Rahmen eng gesteckt. Wenn die Begründung für die Schilder nicht stimmt, kommen sie weg.

Dann lassen die eben die Befristung
auf die Zeit 22.00 06.00 Uhr weg. Und dann?

Die Schilder sind dann ganz weg.

Außerdem sind das
nicht die Dorffürsten, sondern die unmittelbaren Anwohner der
Durchgangsstraßen, die nachts in Ruhe pennen wollen und den
Verantwortlichen mit sowas am dem S… rumtrampeln, wobei
dann nicht zwangsläufig der Dorffürst zuständig sein muss.

Seit wann stellen die Anwohner die Schilder auf? Wenn es rechtlich nicht geht, eben weil es keine Gründe für durchgängig 30 gibt, bleibt es eben bei 50.

Na gerade bei Ortsdurchfahrten würde ich die Chancen bei
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in diesen Zeiten als
sehr gering einschätzen, wenn die Straße nicht gerade durch
einen Tunnel fürht oder links und rechts durchgängig meterhoch
von Lärmschutzwänden gesäumt ist. Wird man wohl spätestens
dann merken, wenn die Rechtsschutzversicherung milde lächelnd
abwinkt.

Nur wegen Lärmschutz, wenn der Lärm dort nicht höher als in anderen Ortschaften ist, und es auch noch andere Schallschutzmaßnahmen gibt, ist 30 kaum durchsetzbar. Und glaube kaum das da eine Rechtsschutzversicherung irgendwelche Kosten trägt. Ist ja nicht ihr Gebiet.

Da dürften andere die an Bahnstrecken oder Flugplätzen wohnen bessere Argumente haben.

MfG.

hartmut

Nun, auf der gesamten Strecke steht in jedem Ort mindestens
ein neuer Blitzer, seit dort nachts Tempo 30 gilt.

Das passt dann ja wohl nicht.

Insofern würde das schon passen.

Naja, aber wenn da ein 30-Schild steht, das nur nachts gelten soll, das Zusatzschild aber entwendet wurde, dann wird doch da tagsüber nicht ab Tempo 30 geblitzt, sondern wenn überhaupt nur ab Tempo 50.
Und wenn man da mit mehr als 30 aber weniger als 50 geblitzt wird, dann ist doch damit klar erkennbar, dass da kein Zusatzschild geklaut wurde, sondern definitiv die 30 den ganzen Tag gelten sollen.

1 Like