Tempo 30 innerorts - Frage zur Beschilderung

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Geschwindigkeitsbeschränkung in geschlossenen Ortschaften.
Auf einer Vorfahrtstraße wird kurz vor einer von rechts einmündenden Straße die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt. Ich habe seinerzeit in der Fahrschule gelernt, dass einmündende Straßen so eine Beschrnänkung aufheben.
Sehe ich das richtig, dass man nach der Einmündung wieder 50 km/h fahren darf? Per Verkehrsschild werden die 30 erst nach ca. 1,5 km und drei Einmündungen aufgehoben.

Viele Grüße
Det

Ohne Garantie, aber…:

Wenn nun aus der Straße jemand herausführe, hätte er das 30er-Schild ja nie gesehen; m.E. muss schon deswegen die Geschwindigkeitsbegrenzung damit aufgehoben sein. Darauf darf man sich, glaube ich, auch als derjenge verlassen, der das Schild gesehen hat, weil er auf der entsprechenden Straße fuhr.

Eben dafür dürfte es auch die „Zonen“ geben. Da steht dann ja auf dem Schuld eine Höchstgeschwindigkeit und darunter das Wort „Zone“.

Levay

Hallo,
hier sieht man das anders:
http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php…
Gruß
loderunner (ianal)

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hallo,

ja, das ist ohne

Ohne Garantie,

Ds Thema hatten wir schon einmal und ich durfte lernen, dass eine Geschwindigkeitsbeschänkung do lange gilt, bis sie aufgehoben wird. Und das geschieht nicht durch die einmündende andere Straße.

Wenn nun aus der Straße jemand herausführe, hätte er das
30er-Schild ja nie gesehen; m.E. muss schon deswegen die
Geschwindigkeitsbegrenzung damit aufgehoben sein. Darauf darf
man sich, glaube ich, auch als derjenge verlassen, der das
Schild gesehen hat, weil er auf der entsprechenden Straße
fuhr.

Es kann also durchaus zwei Geschwindigkeiten für ein und die selbe Strecke geben.

Grüßerle
Richard

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Also…
Ich habe das jetzt noch mal überprüft, und es stimmt tatsächlich, was man mir entgegengehalten hat: Die Geschwindigkeitsbegrenzung endet nicht automatisch an der Einmündung. Das habe ich mir deswegen nicht vorstellen können, weil ja derjenige, der aus dieser Straße einbiegt, die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht kennen kann. Das wird vom Gesetz aber wohl in Kauf genommen, jedenfalls sieht es die Rechtsprechung so, und die ist ja verbindlich.

Levay

Hi,

Das wird vom
Gesetz aber wohl in Kauf genommen, jedenfalls sieht es die
Rechtsprechung so, und die ist ja verbindlich.

nicht nur die Rechtsprechung…
Ich zitiere da mal einen gewissen Levay: „ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__41.html In Absatz 2 Punkt 7 (Streckenverbote) findet man am Ende die Regelung, wann die Streckenverbote enden. Und von einer einmündenden Straße steht da nichts…:wink:

Gruß Stefan

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Hallo,

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt weiter, bis sie aufgehoben wird, also auch über die einmündende Straße hinaus.

Damit betrifft sie auch den Führer des Kfz, der aus der Seitenstraße einbiegt und eigentlich nichts von der Begrenzung wissen kann. Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wäre dann zwar ordnungswidriges Handeln, aber nicht ahndbar.

Gruss

Iru

Hallo miteinander,

danke für Eure Einschätzungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine Sache in Deutschland nicht bis aufs Komma geregelt ist. Aber so scheint es zu sein.

Viele Grüße
Det