Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Geschwindigkeitsbeschränkung in geschlossenen Ortschaften.
Auf einer Vorfahrtstraße wird kurz vor einer von rechts einmündenden Straße die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt. Ich habe seinerzeit in der Fahrschule gelernt, dass einmündende Straßen so eine Beschrnänkung aufheben.
Sehe ich das richtig, dass man nach der Einmündung wieder 50 km/h fahren darf? Per Verkehrsschild werden die 30 erst nach ca. 1,5 km und drei Einmündungen aufgehoben.
Viele Grüße
Det