Tempolimit

Hallo,
durch den Wald ohne Ortschaft fuehrt eine kurvenreiche Landstrasse. Der Reihe nach stehen (sinnvolle) Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung, zuerst 80km/h, dann etwas vor einer Kurve 70km/h und direkt an der Kurve 50km/h.
http://www.funny-sign.de/abbildungen/png27457.png
Hinter der Kurve folgt das graue Schild mit der durchgestrichenen 50 also Ende 50km/h.
http://picture.yatego.com/images/4b02b40508d2d1.0/am…
Frage, welches Tempolimit gilt jetzt die naechsten 3 Kilometer durch den Wald, 70 oder gar 80 oder die allgemeinen 100km/h auf Landstrasse, die man auf einem Teilstueck auch mal fahren koennte?
Gruss Helmut

Hallo !

100 kmh werden gelten.

Wollte man wieder 70 oder 80 haben,dann hätte man statt 50-Ende das Schild 70 oder 80 aufstellen müssen.
Auch dann endet ja Tempo 50 und wird ersetzt durch z.B. 70.

Wird aber die Tempobeschränkung nur aufgehoben,dann gilt ab dort die allgemeine Tempobeschränkung,also 100 kmh.

MfG
duck313

Hallo.

Das generelle Tempolimit auf Landstraßen außerorts in Deutschland ist 100km/h (das trifft auf deinen Fall wahrscheinlich zu). Auf Landstraßen außerorts dessen beide entgegengesetzten Richtungsfahrbahnen mit baulichen Maßnahmen getrennt sind haben generell kein Tempolimit.

ABER: Man darf nicht schneller fahren als es die Umstände erlauben! Das heißt: Wenn eigentlich 100 erlaubt sind und es z.B. glatt ist, darf man natürlich nur so schnell fahren wie es die Fahrbahn zulässt. Wenn man dort einen Unfall mit 100 baut obwohl es die Umstände eben nicht erlauben, dann gibts Ärger :wink:

Außerdem muss man natürlich auch langsamer fahren, wenn man an einem Bus oder an einer Baustelle vorbeifährt auch wenn die Straße eigentlich mehr erlaubt. Die Liste ließe sich noch viel weiter führen (schlechte Bereifung, spielende Kinder, unübersichtlich Kurven,…)

Also zu behaupten, ich habe das Recht jetzt auf jeden Fall 100 zu fahren (und es geht ja ums Verkehrsrecht) ist so nicht korrekt.

Dukath

Hallo,

hier kann man das Ganze nachlesen: Klick

Im Endeffekt: Die 80 stellt eine Verbotsstrecke dar. Diese wird durch die 70 ersetzt und diese durch die 50. Das heißt, die Verbotsstrecken überlappen sich nicht sondern die 50 ist die einzige gültige Beschränkung. Mit dem Zeichen 278 wird nun diese aufgehoben und es gelten die normalen Bedingungen einer Landstraße.

Gruß
-Thunderbird-