Tempolimit 30 km/h

Der Schilderwald ist jetzt schon
undurchschaubar, jetzt noch an jedem popligen Zufahrtsweg der
praktisch nur von Anwohnern genutzt wird, ein Schild
aufstellen ist doch übertrieben.

für den fall wurde die „30-zone“ erfunden. die erspart genau den schilderwald.

Ist doch auch hier wieder das Thema Eigenverantwortung.

nichts dagegen, aber die situation muss eindeutig sein - auch für den einbiegenden ortsunkundigen.

Wenn
es schief geht war natürlich der Cop mit der Blitze schuld.
Und der Cop macht das nur zum abzocken.

nein, der cop sicherlich nicht.

So wird das nichts, jeder sollte die Regeln halbwegs kennen
und auch anwenden können.

nee, solange die regeln nur halb durchsichtig sind, macht das aber keinen sinn. man kann einfach nicht erahnen, welche geschwindigkeit auf der strecke gilt, auf die man einbiegt, wenn da kein schild steht (abgesehen von den jeweils zulässigen höchstgeschwindigkeiten innerorts 50 etc.).

aber noch eine frage: wenn streckenverbote durch kreuzungen nicht aufgehoben werden und der einbiegende eigenverantwortlich dafür zuständig ist, die eigene geschwindigkeit richtig zu raten - warum stehen dann an mindestens 90% aller solchen fälle hinter der einmündung weitere schilder mit einer wiederholung des verbots? da hätte man doch längst schon auf die idee kommen können, sich das zu sparen - zumindest, wenn die situation so eindeutig wäre, dass das streckenverbot weiter gilt.

WIE BITTE? Ortskundige werden bestraft, Ortsunkundige nicht???

Ja, so ähnlich hab ich auch reagiert, aber das wurde hier im Forum schon mehrfach behandelt.

Ich hab immer behauptet, dass dann nach der Kreuzung zwei unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten, wurde aber daraufhin in meine Schranken verwiesen - sowas gibts nicht.

Wo gibt es denn so etwas!! Vor Gericht sind alle gleich, oder
sind die Ortskundigen „gleicher“??

Die Ortskundigen wissen, dass sich da ein Streckenverbot befindet. Die Ortsunkundigen können nicht für die Fehler der Behörde (die die Schilder aufstellen müsste) zur Rechenschaft gezogen werden.

Also das glaube ich einfach nicht!

Schau halt mal im Archiv, da gibts bestimmt noch was…

LG,
-Efchen

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Moin,

Ist doch auch hier wieder das Thema Eigenverantwortung.

nichts dagegen, aber die situation muss eindeutig sein - auch
für den einbiegenden ortsunkundigen.

Da sind wir uns doch alle einig. Aber ging es hier nicht um die nicht eindeutigen Situationen - die es nicht geben sollte, aber eben doch gibt!?

man kann einfach nicht erahnen, welche
geschwindigkeit auf der strecke gilt, auf die man einbiegt,

Eben. Deswegen ist ja wieder alles glasklar. Wenn man Ortsunkundig ist und da kein Schild steht, dann rast man halt auch mit 80 in einen Bereich, in dem eigentlich 50 sein sollte. Das ist nicht Problem des Fahrers, sondern der Behörde, die vergessen hat, das Schild aufzustellen.

aber noch eine frage: wenn streckenverbote durch kreuzungen
nicht aufgehoben werden

Dem ist ja nicht so.
Streckenverbote werden nicht aufgehoben, solange man sich auf der Strecke befindet. Eine Kreuzung hebt das dann auf, wenn Du die Strecke verlässt.

und der einbiegende
eigenverantwortlich dafür zuständig ist, die eigene
geschwindigkeit richtig zu raten

Das ist relativ einfach. 50 innerorts, 100 außerorts.

warum stehen dann an
mindestens 90% aller solchen fälle hinter der einmündung
weitere schilder mit einer wiederholung des verbots?

Weil auf der Strecke, auf die der andere einbiegt, eben eine Geschwindigkeitsbegrenzung gelten soll, und die der Einbiegende ja erfahren muss.

da hätte
man doch längst schon auf die idee kommen können, sich das zu
sparen - zumindest, wenn die situation so eindeutig wäre, dass
das streckenverbot weiter gilt.

Das passiert oft an Kreuzungen mit Ampeln außerorts. Da gilt 70, das wird aber oft hinter der Kreuzung nicht wiederholt, der Einbiegende sieht oft nur ein „70 Ende“ (und wundert sich vielleicht). Diese Ende-Schilder stehen aber so, dass ein Einbiegender bei normaler Fahrweise bis zu der Stelle höchstens 70 fährt, eine Wiederholung des Schildes ist hier also nicht nötig.

LG,
-Efchen

warum stehen dann an
mindestens 90% aller solchen fälle hinter der einmündung
weitere schilder mit einer wiederholung des verbots?

Hi,

deine 90% sind sehr hoch gegriffen. Bei Einmündungen die den Grund für das Limit sind wird grundsätzlich nicht wiederholt wenn nach der Einmündung das Limit wieder bald aufgehoben wird. Genauso bei Strecken bei denen viel kleine Straßen einmünden die meist nur von Ortskundigen befahren werden. Da reicht es aus wenn das Limit alle 1-2km wiederholt wird.

Aus diesem Grunde ist es auch nur eine Soll-Vorschrift, die Schilder sollen wiederholt werden.

Q-Gruß

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Hallo,

meist rifft es immer die ortsunkundigen , bei
denen wird aber meist ein auge zugedrückt.

Das ist so natürlich nicht richtig. Eine Regelung entfaltet erst durch ein (sichtbares) Schild Wirkung. Da keines für den Ortsunkundigen sichtbar vorhanden war, gilt die Regelung nicht für ihn. Mit ‚Auge zudrücken‘ hat das nichts zu tun.
Gruß
loderunner (ianal)