sry, aber des is schmarrn. vor allem dass unterschiedlich
beurteilt wird.
Hi,
warum sollte er es nicht tun dürfen?
Ist der Richter der Überzeugung, der weiß von der Beschränkung wird der verdonnert, glaubt er, der hätte es merken müssen, wird er verdonnert, glaubt er, der konnte es nicht wissen, und hat der Sorgfalt genüge getan, kann er freisprechen. Mach was dagegen.
aber gut. auf dem weg zu meiner arbeit ist ein gutes stück 80
(innerorts!). wenn da also das 50-schild, das eigentlich VOR
der kreuzung steht geklaut/umgefahren/demontiert wird, darf
der ortsunkundige mit 80 über die kreuzung brettern
Darf er, und wenn es dann gebogenes Blech gibt kann u.U. die für die Beschilderung Verantwortlichen ein mettelschweres Problem entstehen.
Was aber nichts daran ändert, er Fahrer muss die Geschwindigkeit den Umständen anpassen.
wie viele km darf der ortsunkundige noch weiter rasen bis man
ihm unterstellen kann, dass er eigentlich hätte das schild
vermissen müssen?
Kommt auf die Umstände an, im Zweifel muss sich der Ortsunkundige am Verkehr orientieren, oder eben gleich die Geschwindigkeit mal tiefer ansetzen wenn er nicht sicher ist. Er könnte auch ein Schild übersehen haben.
Bevor geblitzt wird, wird zuerst die Beschilderung überprüft und im Protokoll festgehalten. Ist also nicht das Problem.
soll ich wirklich glauben, dass in einem
land, in dem alles bis ins detail gesetzlich geregelt ist,
sowas mit einem gummiparagraphen behandelt wird? und das seit
jahren?
Wegen mir brauchst Du nichts glauben.
Geregelt ist alles, sogar überreglementiert.
Und hier ist es eine glasklare Regelung.
Q-Gruß