Hallo,
Servus,
die StVO gilt für die Straßenbahn in diesem Fall 500 m vor der
nächsten Schule.
Okay, gut zu wissen, denn da brettert sie auch immer durch.
Wo sie auf einem Gleiskörper fährt, der von der Fahrbahn der
öffentlichen Straße deutlich sichtbar abgetrennt ist, bleibt
nur übrig, dass man darauf hofft, dass Eltern und Lehrer den
Schulkindern zum Umgang mit Eisenbahnen und Straßenbahnen das
beibringen, was für uns als Buben selbstverständlich war.
Ja, das kann man hoffen, war aber leider schon tödlich!!
Trotzdem verstehe ich die Tramfahrer nicht so ganz, dass sie dort total durchbrettern.
Die Hoffnung ist allerdings gering - ich kann allmorgendlich
beobachten, dass selbst das Straßenbahnfahren selber zu
vergessenen Kulturtechniken gehört, die im Zeitalter von Taxi
Mama von Schulkindern nicht mehr beherrscht werden.
Vom Taxi Mama kann ich auch vieles berichten. Bei uns in der Schule geht es ja soweit, dass die lieben Eltern sogar noch die Ranzen hochbringen, auspacken und am liebsten noch fürs Kind lernen würden.
„Zu blöd zum Brunzen“ haben wir dazu gesagt, in diesem
seltsamen zwanzigsten Jahrhundert, wo man mit Telefon,
elektrischem Strom, fließendem Wasser und eben auch
Straßenbahnen umzugehen gewohnt war.
Ja, wir als Kinder konnten damit anders umgehen.
Schöne Grüße
MM
LG Manuela