Tempolimit auch für Tram/Straßenbahn

Hallo,
würde gerne mal wissen, wie sich das mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit ( 30er Schild Mo - Fr. vor einer Schule )verhält.
Dort fahren PKWs, Busse und Straßenbahnen ( Tram ). Diese brettert aber mit über 50 Sachen dort durch.:frowning:((((((

Muss die sich nicht ans Tempolimit halten?

Vor Jahren gab es genau dort einen tödlichen Unfall mit einem
Kind:frowning:((.

Manuela

Hallo Manuela,

Straßenbahnen müssen sich auch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, sofern kein Zusatzschild montiert ist, welche diese davon ausschließt.

Liebe Grüße

Hallo,

danke.
Davon bin ich eigentlich auch ausgegangen, muss aber an verschiedenen Stellen in der Stadt feststellen, dass es leider nicht so ist.
Manuela

Hi,

Davon bin ich eigentlich auch ausgegangen, muss aber an verschiedenen Stellen in der Stadt feststellen, dass es leider nicht so ist.

Wüsstest Du denn wie ein Schild aussieht das das Tempolimit für die Tram aufhebt?

Ich nicht.

Gruß
Nick H

Servus,

die StVO gilt für Straßenbahnen, die auf straßenbündigen Bahnkörpern unterwegs sind. Für Straßenbahnen, die auf besonderen Bahnkörpern und auf unabhängigen Bahnkörpern unterwegs sind, gilt nur die BOStrab.

Wie sieht denn das Gleis der Straßenbahn am fraglichen Ort aus? Ist es mit Rillenschienen in der Straße verlegt, im Schotterbett neben der Straße, mit/ohne sichtbare Abgrenzung?

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

Muss die sich nicht ans Tempolimit halten?

Das kommt darauf an. Geregelt ist das in der „Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab)“:

§ 55 Teilnahme am Straßenverkehr

  1. Auf straßenbündigem Bahnkörper nehmen die Züge am Straßenverkehr teil. Dabei müssen die Fahrzeugführer die sie betreffenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung beachten.
    (2) Züge, die am Straßenverkehr teilnehmen, dürfen nicht länger als 75 m sein.
    (3) Auf besonderen und unabhängigen Bahnkörpern einschließlich der Bahnübergänge nach § 20 nehmen die Züge nicht am Straßenverkehr teil.

Häufig hat die Straßenbahn eigene Signale. Das kannst Du auch an Ampeln beobachten:

http://www.meyer-strassenbahn.de/BOStrab/bostrab-sig…

Gruß,
Max

Hallo,

also vor der einen Schule hat die Tram ihr eigenes Gleisbett zwischen den Autospuren. So wie eine Mittelpromenade.

500m vor der nächsten Schule sind die Gleise in die Straße eingelassen und teilen sich mit den anderen PKWs und Bussen die Spur.

LG
Manuela

Hallo,

Hi,

Davon bin ich eigentlich auch ausgegangen, muss aber an verschiedenen Stellen in der Stadt feststellen, dass es leider nicht so ist.

Wüsstest Du denn wie ein Schild aussieht das das Tempolimit
für die Tram aufhebt?

Ich nicht.

Nö, so richtig nicht, aber vielleicht wäre dann die Tram unter einem 30er Schild durchgestrichen??

Gruß
Nick H

LG Manuela

‚außer Straßenbahn‘

Nö, so richtig nicht, aber vielleicht wäre dann die Tram unter
einem 30er Schild durchgestrichen??

Ich kenne in Würzburg ein Schild, bei dem die Straßenbahn auch in eine Einbahnstraße gegen die eigentliche Richtung einfahren darf.
Da hängt dann Zeichen 267 und auf einem Zusatzschild darunter steht
„außer“ gefolgt vom Sinnbild für die Straßenbahn.
Die Sinnbilder gibts in § 39 Absatz 7 StVO, siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__39.html

Gruß
Paul

Servus,

die StVO gilt für die Straßenbahn in diesem Fall 500 m vor der nächsten Schule.

Wo sie auf einem Gleiskörper fährt, der von der Fahrbahn der öffentlichen Straße deutlich sichtbar abgetrennt ist, bleibt nur übrig, dass man darauf hofft, dass Eltern und Lehrer den Schulkindern zum Umgang mit Eisenbahnen und Straßenbahnen das beibringen, was für uns als Buben selbstverständlich war.

Die Hoffnung ist allerdings gering - ich kann allmorgendlich beobachten, dass selbst das Straßenbahnfahren selber zu vergessenen Kulturtechniken gehört, die im Zeitalter von Taxi Mama von Schulkindern nicht mehr beherrscht werden.

„Zu blöd zum Brunzen“ haben wir dazu gesagt, in diesem seltsamen zwanzigsten Jahrhundert, wo man mit Telefon, elektrischem Strom, fließendem Wasser und eben auch Straßenbahnen umzugehen gewohnt war.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

im gegebenen Fall, in dem für die Straba die StVO nicht gilt, steht an der Stelle, wo eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu gelten anfängt, rechts neben der Trasse der Straßenbahn ein rechteckiges Schild im Hochformat, orangefarben mit weißem Rand, auf dem in Schwarz eine Ziffer steht. Diese Ziffer bezeichnet die für die Straba höchstzulässige Geschwindigkeit geteilt durch zehn. z.B. 5 = 50 km/h, 4 = 40 km/h, 1 = 10 km/h

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo
und Danke erstmal.
Werde heute mal aufmerksam vorbeifahren ( mit dem Fahrrad) und schauen, ob dort so ein Schild steht.

Manuela

Hallo,

Servus,

die StVO gilt für die Straßenbahn in diesem Fall 500 m vor der
nächsten Schule.

Okay, gut zu wissen, denn da brettert sie auch immer durch.

Wo sie auf einem Gleiskörper fährt, der von der Fahrbahn der
öffentlichen Straße deutlich sichtbar abgetrennt ist, bleibt
nur übrig, dass man darauf hofft, dass Eltern und Lehrer den
Schulkindern zum Umgang mit Eisenbahnen und Straßenbahnen das
beibringen, was für uns als Buben selbstverständlich war.

Ja, das kann man hoffen, war aber leider schon tödlich!!
Trotzdem verstehe ich die Tramfahrer nicht so ganz, dass sie dort total durchbrettern.

Die Hoffnung ist allerdings gering - ich kann allmorgendlich
beobachten, dass selbst das Straßenbahnfahren selber zu
vergessenen Kulturtechniken gehört, die im Zeitalter von Taxi
Mama von Schulkindern nicht mehr beherrscht werden.

Vom Taxi Mama kann ich auch vieles berichten. Bei uns in der Schule geht es ja soweit, dass die lieben Eltern sogar noch die Ranzen hochbringen, auspacken und am liebsten noch fürs Kind lernen würden.

„Zu blöd zum Brunzen“ haben wir dazu gesagt, in diesem
seltsamen zwanzigsten Jahrhundert, wo man mit Telefon,
elektrischem Strom, fließendem Wasser und eben auch
Straßenbahnen umzugehen gewohnt war.

Ja, wir als Kinder konnten damit anders umgehen.

Schöne Grüße
MM

LG Manuela

hi,
wenn ich mal laut fahrschule denke, dann gibts im thema system straßenverkehr eine eindeutige regelung. ist die tram an der straße angesetzt , am seitenstreifen oder mittelschienen ( auch mit schotterbett) dann gilt das alles zur straße. ergo nimmt eine tram am straßenverkehr teil. geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle kfz und fahrzeuge. die tram ist ein fahrzeug, weil es an schienen gebunden ist. so würde ich es begründen, dass die tram auch nach den tempolimiten der straße fahren muss.
hauptmann

Servus,

§ 16 Abs 6 BOStrab gibt Stoff für reichhaltige Interpretations- und Iurisdiktionsspiele.

Was es mit dem unabhängigen Gleiskörper auf sich hat, ist klar und einleuchtend, aber der „besondere Gleiskörper“ ist ein seltsames Tier - in der zoologischen Systematik vermutlich dem Nasobem nah verwandt.

Schöne Grüße

MM