Tempolimit auf Straßen mit 2+1-System im zweistreifigen Bereich

Moin,

wenn man sich beliest, welche allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf „2+1-Straßen“ gelten, findet man die Angabe des generellen Limits von 100 km/h vor. In der StVO steht doch aber meines Wissens sinngemäß nur, dass Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen pro Richtung oder baulich getrennten Richtungsfahrbahnen keiner allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegen.
Der Passus „zwei Fahrstreifen pro Richtung“ ließe hier durchaus Interpretationsspielraum, ob beide Fahrtrichtungen gemeint sind oder nur die jeweils befahrene Fahrtrichtung.
Die Tatsache, dass meistens am Beginn der zweistreifigen Abschnitte mit

100
beschildert wird, bestärkt eigentlich die Annahme, dass die zweite Interpretationsvariante zutreffe. Denn solche Schilder finde ich in der Regel nur vor, wenn deren Fehlen dazu führen würde, dass kein Tempolimit herrscht.

Es gibt aber tatsächlich auch Fälle, wo diese Beschilderung fehlt und man im Umkehrschluss im eigenen zweistreifigen Abschnitt kein Tempolimit hätte.

Wie ist es denn nun richtig?

Gruß
Marius

Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Aus §3 StVO.

Mindestens zwei Fahrstreifen für JEDE Richtung.

Bei einem Mittelstreifen oder sonstiger baulicher Trennung reicht auch ein Fahrstreifen je Richtung.
Mit Mittelstreifen ist hier nicht die weiße Linie gemeint, sondern z.B. ein Grünstreifen.

Ganz genau steht in der StVO:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.
Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

lässt m.E. überhaupt keinen Interpretationsspielraum

Wieso soll ein in meiner Fahrtrichtung lesbares Verkehrszeichen für die Gegenrichtung gültig sein?
Ich versteh dein Problem gerade nicht :confused:

Gruß,

Kannitverstan

Es geht um außerörtliche Straßen ohne ausgeschildertes Tempolimit mit zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung und einem Fahrstreifen für die andere Fahrtrichtung.
Und da gilt:
Mit Mittellinie (egal ob gestrichelt oder durchgezogen): Maximal 100km/h.
Mit Mittelstreifen oder baulicher Trennung: Unbegrenzt.

Dass ohne jede bauliche Trennung, ohne Schutzplanke, auf Straßen mit je zwei Fahrstreifen je Richtung mit beliebiger Geschwindigkeit geheizt werden darf, ist ein Relikt aus vergangegen Zeiten. Da begegnen sich dann Autos mit z.B. 2 x 210km/h, nur durch einen weißen Strich getrennt. Undenkbar - und wenn es solche Straßen überhaupt gibt, dürfte da immer eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert sein.

Wieso Gegenrichtung? Es geht darum, dass an der Stelle, wo die eigene Richtung den zweiten Fahrstreifen dazubekommt, fast immer extra ein 100er Schild steht. Das wäre doch völlig überflüssig, wenn hier ohnehin generell 100 gelten würde! Und dazu kommt eben noch, dass manchmal eben doch kein solches Schild steht. Was soll dieses inkonsistente Kuddelmuddel? Verkehrsteilnehmer verwirren? Wir sind hier doch nicht in Frankreich, wo man dauernd an sowieso generell bestehende Tempolimits mit entsprechenden Schildern erinnert, unter denen das Zusatzschild „RAPPEL“ = Erinnerung hängt.

Bei uns gibt es innerorts Tempo-50-Schilder weil offensichtlich einige nicht wissen, was ein Ortsschild ist. Willst du daraus ableiten, man dürfte auch innerorts 100 fahren?

Umgekehrt darf eine Strecke aber durchaus auch für höhere Geschwindigkeiten freigegeben werden. Denk mal an Stadtautobahnen. Oder einige Hauptstraßen in Hamburg.

Btw., hast du sicher schon gelesen:

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Es ist überflüssig, aber die Fähigkeit, sich an Erlerntes zu erinnern bzw. ab und zu die StVO zu lesen, scheint bei Fahrzeugführern nicht immer vorhanden zu sein, so dass die Aufstellung eines solchen Zeichens dann doch sinnvoller ist, als regelmäßig die Wracks der versehentlichen Schnellfahrer einzusammeln.

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