Tempolimit im Neubaugebiet

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben vor knapp 2 Jahren in einem Neubaugebiet direkt am Feldrand gebaut. Die Gärten unserer Straße sind direkt vor dem Feld, nur getrennt durch einen Bürgersteig und eine Straße. Diese Straße wird oft von den ca. 14 Kleinkindern aus der Straße überquert, weil am Feld viele Bäume mit attraktiven Spielmöglichkeiten stehen. Jetzt wurde uns bekannt, dass die Straße eine Tempo-50-Zone werden soll, was uns Grundstückseigentümer natürlich aufs Höchste empört hat, weil man damit im Neubaugebiet nun nicht gerechnet hat und auch alle umliegenden Straßen Tempo-30-Zone sind.
Morgen Abend ist Ortsratsitzung und wir Bürger möchten uns für Tempo 30 einsetzen, wissen aber nicht, ob es hierfür möglicherweise Ansprüche gibt. Ist Ihnen etwas über die Geschwindigkeitsbegrenzungen/-regelungen in Neubaugebieten bekannt, was wir vortragen könnten?

Gruß,
Alexis

Guten Tag, Alexis.
Ganz einfach fällt mir die Antwort auf Deine Frage nicht, weil ich die örtlichen Gegebenheiten nicht kenne.
Ich versuch’s mal.
Vorweg: eine Tempo-50-Zone kenne ich gar nicht, 50km/h ist ja allgemeingültig für geschlossene Ortschaften. Welches Tempo gilt denn bisher auf der betreffenden Straße?
Du schreibst, Ihr wohnt in einem Neubaugebiet. Dann gibt es dazu sicherlich einen Bebauungsplan. Ich vermute mal, die Grenzen des Bebauungsplans decken sich mit Euren Grundstücksgrenzen, und die Straße liegt außerhalb.
Dann habt Ihr schlechte Karten für die Forderung nach einer 30-Regelung - einen Rechtsanspruch sowieso nicht (übrigens auch nicht INNERHALB eines B-Plan-Gebiets).
Aber während man in einem zusammenhängend bebauten Gebiet die Verkehrsbehörde recht gut von einer Beschränkung auf Tempo 30 überzeugen kann, ist dies so wie Du die Situation schilderst in Eurem Fall ja nicht gegeben ( nur einseitige Bebauung vor der freien Landschaft).

Wenn Du magst, kannst Du mir ja etwas genauere Ortsangaben schicken, dann schaue ich mir das mal von oben an…

Gruß
Otto
Eure Sorgen kann ich gut verstehen, aber ich sehe nicht,

Hallo,

also nach meinem Rückzug aus der Kommunalpolitik vor 4 Jahren bin ich nicht mehr auf dem neusten Stand.

Wichtig ist in jedem Fall das Bundesland, da es zum Teil länderspezifische Regelungen gibt. Manchmal hat auch die Stadt/Gemeinde noch eigene Regelungen.

Gruß

Günther

Hallo Alexis,
es gibt keinen generellen Anspruch auf Tempo 30 im Ortsbereich, Wohnstraßen oder Neubaugebieten. Es kommt u.a. auf die Bauart der Straße an. Ist sie bereits mit einigen künstlichen Hindernissen (Bauminseln, einseitigen Engpässen) versehen oder gibt es dort einen offiziellen Spielplatz, Kindergarten, Altenheim, ist Tempo 30 gefordert, aber auch keine Pflicht.
Eine Entscheidung wird der Ortsrat nur dann selbst entscheiden dürfen, wenn die Gemeinde mehr als 20.000 Einwohner hat, ansonsten hat die Kreisverkehrsaufsicht das letzte Wort.Wichtig ist natürlich auch, wie stark das Verkehrsaufkommen ist.
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.

Tempolimit im Neubaugebiet: Mit einer Unterschriftenliste baten die Bewohner des Neubaugebiets Steinrißl in Ketterschwang darum, das Gebiet zu einer 30er-Zone zu machen. Reinhard Miller meinte dazu: «Das Gebiet wurde Mitte der 90er geplant und schon damals hatte man sich auch Tempo 30 geeinigt. Aber wir haben es seitdem nicht umgesetzt.» Max Klarer und auch Georg Reisach sprachen sich allerdings gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Es seien ohnehin nur Anlieger, die dort unterwegs sind, meinte Reisach. Klarer fragte: «Sind denn meine Kinder weniger wert? Bei uns darf jeder mit 50 vorbeifahren.» Letztlich stimmten die Räte mit 13:4 für eine 30er-Zone. Zwei neue Schilder am Schulberg und an der Zufahrt zum Steinrißl sollen darauf hinweisen.

Leider gibt es hierfür keine nachvollziehbaren einheitlicheMaßstäbe. Es ist hierfür der Straßenbaulastträger zuständig .In diesem Falle wohl die Gemeinde.Es entscheidet der zuständige Gemeinderat.Es sollte Einfluß auf die vertretenen Parteien genommen werden. MfG Klaus gedeik

Hallo,
das kann man ohne Ortskenntnis nicht beurteilen. Stanard innerörtlich ist nun mal leider 50 (Barcelona: 30 !) so dass es immer einen besonderen Grund für die Einschränkung geben muss. Ich hoffe Ihre Argumente haben gezogen Gruß
Wolfgang

Neugier: Wie ist es bei der Ortsratssitzung gelaufen?
Gruß,
Otto