Tempolimit im Neubaugebiet

wir haben vor knapp 2 Jahren in einem Neubaugebiet direkt am Feldrand gebaut. Die Gärten unserer Straße sind direkt vor dem Feld, nur getrennt durch einen Bürgersteig und eine Straße. Diese Straße wird oft von den ca. 14 Kleinkindern aus der Straße überquert, weil am Feld viele Bäume mit attraktiven Spielmöglichkeiten stehen. Jetzt wurde uns bekannt, dass die Straße eine Tempo-50-Zone werden soll, was uns Grundstückseigentümer natürlich aufs Höchste empört hat, weil man damit im Neubaugebiet nun nicht gerechnet hat und auch alle umliegenden Straßen Tempo-30-Zone sind.
Morgen Abend ist Ortsratsitzung und wir Bürger möchten uns für Tempo 30 einsetzen, wissen aber nicht, ob es hierfür möglicherweise Ansprüche gibt. Ist Ihnen etwas über die Geschwindigkeitsbegrenzungen/-regelungen in Neubaugebieten bekannt, was wir vortragen könnten?

Gruß,
Alexis

Hallo,

Jetzt wurde uns bekannt, dass die Straße eine Tempo-50-Zone werden soll, was uns Grundstückseigentümer natürlich aufs Höchste empört hat, weil man damit im Neubaugebiet nun nicht gerechnet hat und auch alle umliegenden Straßen Tempo-30-Zone sind.
Morgen Abend ist Ortsratsitzung und wir Bürger möchten uns für Tempo 30 einsetzen, wissen aber nicht, ob es hierfür möglicherweise Ansprüche gibt. Ist Ihnen etwas über die Geschwindigkeitsbegrenzungen/-regelungen in Neubaugebieten bekannt, was wir vortragen könnten?

Für Neubaugebiete wird es keine speziellen Regelungen geben, ebensowenig ein Bestandsschutz für vorhande Begrenzungen, Verbote etc.
Es gibt sicher Gründe für die Einrichtung (und damit wohl übertragbar für die Beibehaltung einer vorhandenen).
Fangen wir mit § 45 StVO an, da der erstmal die Zuständigkeiten anspricht, die somit überall gleich sein dürften. In Absatz 1c steht dan nun: innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.
Wenn also die Bedingungen erfüllt sind, dann wäre ein 30er Zone anzuordnen resp. aufrecht zu erhalten. Möglicherweise wird kein Querungsbedarf gesehen und auch sonst keine hohe Fußgänger- und Fahradverkehrsdichte. Wenn die Straße auch noch umgewidmet wird oder sonstwie zu einer Straße der überörtlichen Verkehrs wird, dann sieht es noch schlechter aus.
Also bei dieser Sitzung fragen, warum die 30er Zone aufgehoben werden soll.

Grüße