Tempolimit im Zusammenhang mit Einengung bis wohin gültig?

N’Abend,

muss bei der Schilderkombination Zeichen 120 mit Zeichen 274 nur am Beginn oder in der gesamten Engstelle mit der angegebenen Geschwindigkeit gefahren werden?

Gruß
Marius

In der gesamten Engstelle.
Die Frage kommt mir lebensfremd vor. Denn Schilder gelten doch ab Schild und für eine definierte Strecke. Dann endet die Beschränkung, mal ohne extra Hinweis, mal durch Aufhebungszeichen.

MfG
duck313

Wie, die endet mal ohne extra Hinweis?
Dann müsste da aber eine Kreuzung oder Auffahrt sein.

So lebensfremd finde ich die Frage nicht. Das Warnschild warnt meiner Interpretation nach eher vor der Einengung als vor der gesamten Engstelle und das damit verpartnerte Geschwindigkeitszeichen wäre dann auch nur punktuell gültig. Bei übersichtlichen Engpässen kann es ja durchaus von Vorteil sein, wenn man dem Gegenüber schneller das Feld räumt und nur am Anfang zwecks Übetblickverschaffung langsam fährt.

Wie, die endet mal ohne extra Hinweis?
Dann müsste da aber eine Kreuzung oder Auffahrt sein.

Ja, das sieht man doch oft und nein, da muss keine Kreuzung o. ä. sein, die im Übrigen ohnehin hierfür belanglos wäre.
Zusammen mit Gefahrenzeichen verordnete Geschwindigkeitslimits verlieren stets am offensichtlichen Ende der Gefahrenstelle ihre Gültigkeit.
Bei Kurven, Ampeln und dergleichen ist das meist eindeutig genug, damit eine dedizierte Aufhebung obsolet wird.
Aber bei der Einengung bedarf es eben schon der Interpretation, ob mit Einengung mehr als der Eintritt in die verengte Passage gemeint ist.

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Die Kreuzung wäre insofern nicht belanglos, als neu hinzukommende Autofahrer dann nichts wüssten von der Geschwindigkeitsbeschränkung. So habe ich es auch in der Fahrschule gelernt (vor längerer Zeit … )

Ich lese aber gerade, dass sich das geändert hat, und dass nach einer Kreuzung oder Auffahrt die Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin gilt, und dass man sich im Zweifel an der Geschwindigkeit der anderen orientieren soll. :roll_eyes:

Ja, das habe ich jetzt auch gelesen, mit dem Beispiel einer Baustelle. Es gibt aber Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Baustellen, die schon gar nicht mehr da sind. Und ich habe auch schon gelesen, dass Leute verknackt worden sind, die solchen unsinnigen Schilder nicht beachtet haben.

Normalerweise gilt es doch, dass man sich an die Verkehrszeichen zu halten hat, völlig egal ob sinnvoll oder nicht. Wer will denn wissen, an welchen Stellen die Straßenverkehrsbehörde irgendwas für eindeutig hält und wo nicht?

Es wird Zeit, dass wir mal wieder ein Verkehrsminister kriegen, der seine Arbeit macht.

Ein Streckengebot, das zusammen mit einem Gefahrzeichen angeordnet wird, endet automatisch mit dem Ende der Gefahr.

Da in diesem Fall die Gefahr aber in der gesamten Engstelle und nicht nur an deren Beginn erhöht ist, endet die Geschwindigkeitsbegrenzung auch erst am Ende der Engstelle.

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off topic
Das wird interessant beim Programmieren selbstfahrender Autos. Wie programmiert man dies? Und wer wird verknackt, wenn keiner im Auto drinsitzt? Der Halter, der kein Schild und keine Baustelle sehen konnte?

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Der einbiegende Verkehr kann durch separate Beschilderung informiert werden. Daher sollte man nicht davon ausgehen, dass Kreuzungen u. ä. grundsätzlich eine aufgehebende Wirkung haben.

Ich rede hier in erster Linie von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die gelten doch nicht mehr, sobald man abgebogen ist und sich auf einer anderen Straße befindet? Oder hat sich das etwa auch geändert?

Da benutzt man Bilderkennung, die auf Verkehrsschilder achtet.

Das Problem ist: unsere aktuelle Beschilderung ist dazu nicht gedacht. Es gibt kein Ende-Schild und das Auto würde bis zur nächsten Aufhebung einer Einschränkung weiter langsam fahren. Weil es natürlich nicht erkennt, warum eine Einschränkung besteht und wo der Grund endet.

Niemand braucht autonome Autos. Die gibt es nämlich schon seit Jahrzehnten. Sie heißen „Taxi“ oder „Bus“ oder „Bahn“.

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Meinst Wissens war das (in Deutschland) noch nie so:

Gefährliches Halbwissen meinerseits: Nach einigen Kilometern muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung wiederholt werden. Sollte man also auf der Autobahn lange kein Tempolimit sehen, hat man wohl das Aufhebungszeichen übersehen.

Danke für den Link.
Aber wo du mich zitiert hast, rede ich nicht davon, dass jemand auf einer Straße z. B. über eine Kreuzung fährt.
Ich rede davon, wenn jemand auf einer Straße mit Geschwindigkeitsbegrenzung (nicht Tempo-30-Zone o.ä.) fährt und in eine andere Straße abbiegt, wo kein Verkehrsschild steht. Da gilt doch die Geschwindigkeitsbegrenzung grundsätzlich nicht mehr.

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Ich auch … und auch der Link behandelt genau dieses Thema. Der relevanteste Satz daraus: „eine Einmündung oder Autobahnauffahrt gilt nicht als Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung.“

Wenn ein Tempolimit besteht, kann von den querenden Straßen ein Tempolimit mit den Zusatzschild Pfeil nach rechts bzw. links angezeigt werden. Ansonsten gilt das, was im Link bzgl. Autobahnauffahrten beschrieben ist.

Ein Tempolimit ist ein Streckenverbot.
Es endet,

  • wenn es durch ein Zeichen aufgehoben wird
  • wenn es nur für eine bestimmte Distanz angeordnet wurde nach Absolvieren dieser Distanz
  • in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen dann, wenn die Gefahr eindeutig beendet ist
  • wenn man die Strecke verlässt (durch Abbiegen)

Also: Ja, wenn du abbiegst und dich auf einer anderen Straße befindet, gilt das Streckenverbot nicht mehr. Daher wurden Zonen erfunden (Tempo-30-Zonen zum Beispiel), aber das sind eben keine Streckenverbote mehr.

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Nein, du irrst.

@Simsy beschrieb recht deutlich die Situation, auf einer Straße mit Tempolimit zu fahren und diese Straße dann durch Abbiegen zu verlassen. Auf der nun befahrenen Straße gilt selbstverständlich das Tempolimit der zuvor befahrenen Straße nicht mehr, sondern genau das Tempolimit der nun befahrenen Straße.

Lediglich in Zonen bleibt ein Tempolimit nach dem Abbiegen bestehen - so lange man innnerhalb der Zone bleibt.

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Ja da hast Du recht … allerdings hat @Simsy mit seiner Nachfrage auch einfach seine Fragestellung umgekehrt (was mir zugegebenermaßen nicht aufgefallen ist). Ich hatte mit dem Link auf folgende Aussage von ihm reagiert:

Da geht es nicht darum, ob die Geschwindigkeitsbegrenzungen für ihn endet, wenn er in eine andere Straße abbiegt, sondern ob die Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße für ihn gilt, in die er einbiegt, auch wenn er nicht darauf hingewiesen wird und diese Frage entstand aus der Frage, ob für den geradeausfahrenden Verkehr ein Tempolimit endet, weil eine andere Straße kreuzt.

Jepp, dachte ich mir.

Witzig sind Fehlbeschilderungen mit vergessenem Aufhebungszeichen. Auf einer Autobahn in der Nähe galt einmal rund 25 km 100 km/h. Der zusätzlich aufgefahrene Autofahrer hätte sich auf das Sichtbarkeitsprinzip berufen können, der, der über 20 km lang keine Wiederholung mehr sah, wäre auch verschont geblieben, denn ein fahrlässiges Handeln kann bei so langem Fehlen nicht mehr vorgeworfen werden.

Wer als bislang schlafender Beifahrer am Rastplatz mit dem Fahrer wechselt und das Limit nicht kennen konnte, wird ebenfalls straflos bleiben.

Der Ortsunkundige, der von einer Nebenstraße auf eine 70 km/h Landstraße fährt und geblitzt wird hat ausgezeichnete Chancen, nicht für das Fehlen hellseherischer Fähigkeiten belangt zu werden. Wer aber versucht, sich als Ortskundiger so herauszureden, wird vor Gericht scheitern.

Seit einem Jahr gibt es hier eine Fehlbeschilderung: Zwei Ortsschilder in ca. 1 km Entfernung zueinander fehlten (eins gestohlen, eins umgenietet).
Eigentlich:
Innerorts - Schild „Ortsausgang A-Ort, es folgt B-Ort“ - außerörtliche Straße - Schild „Ortseingang B-Ort“.
Das hat den Bauhof überfordert und man stellte nur ein Schild auf:
„Ortseingang B-Ort“ an Stelle des ersten Schildes, das zweite entfiel.

Somit wurde der A-Ort zum „außerörtlichen Bereich“ erklärt, während man das Gebiet des B-Orts mal eben um 1 km erweitert hat.

Auch hier wird man sich nicht herausreden können, da auf Grund der Bebauung klar ist, dass es sich um eine geschlossene Ortschaft handelt.

(Den Bauhof habe ich vor einem Jahr kontaktiert - aber die haben es nicht verstanden…)