bei mir liegt folgender Sachverhalt vor:
Durch meinen Job bin ich im Jahr nur 4 bis 5 Monate zu Hause. Immer so 2 bis 3 Monate am Stück anwesend und dann bin ich wieder 3 bis 4 Monate weg.
Jetzt habe ich endlich auch mal meinen Führerschein gemacht und möchte natürlich auch fahren aber die Frage ist WIE? Einen Wagen mieten für 2 bis 3 Monate geht ja wohl zu sehr ins Geld aber einen Gebrauchten kaufen, da denke ich mir die Versicherung geht ja auch ins Geld bzw. der Wagen muss doch bewegt werden um den Motor in Schuss zu halten. Plus andere Kosten…was wäre denn wenn ich den Wagen über jemand anderen laufen lasse und einfach mit in die Versicherung aufgenommen werde, geht das überhaupt? Kann man denn Versicherungsschutz denn zwischenzeitlich ruhen lassen und immer wieder erneuern, ist das dann wieder mit extra Kosten verbunden?
Meine KFZ VersicherungsKenntnisse sind sehr begrenzt.
…was wäre denn wenn ich den Wagen über jemand anderen
laufen lasse und einfach mit in die Versicherung aufgenommen
werde, geht das überhaupt?
Klar, machen doch viele Fahranfänger.
Zweitwagenregelung:
Eine gängige Praxis, um die Kosten der Kfz Versicherung für Fahranfänger niedrig zu halten ist das Anmelden des Fahrzeugs beispielsweise auf ein Elternteil. http://www.kfz-rechner-24.de/kfz-ratgeber/kfz-versic…
Kann man denn Versicherungsschutz denn zwischenzeitlich ruhen lassen und immer wieder erneuern,
ist das dann wieder mit extra Kosten verbunden?
Ruheversicherung
So sieht sie aus: Wer seinen Wagen vorübergehend abmeldet
und auf einem „umfriedeten Grundstück“ eingemottet abstellt,
hat im Rahmen der „beitragsfreien Ruheversicherung“ meist bis zu 18 Monate weiter Versicherungsschutz durch die ruhende Teilkasko.
um die Versicherung (und auch die Steuer) nicht für das ganze Jahr bezahlen zu müssen, müsstest Du nur den Wagen jedes Mal zulassen und wieder Außerbetrieb setzen. Je nachdem, wo Du wohnst, kann das ein ordentlicher Zeitwaufwand sein. Und der Wagen dürfte in der Zwischenzeit nicht auf der öffentlichen Straße stehen.
Auf das ganze Jahr gesehen sollte der Wagen mindestens 180 Tage (also ein halbes Jahr) zugelassen sein, nur dann wird der Vertrag im Folgejahr herunter gestuft.
Wenn der Wagen zwischenzeitlich „nur“ ein paar Monate still steht, sollten keine Standschäden eintreten. Vorsichtshalber Batterie abklemmen und evtl. den Wagen auf Böcke stellen, um die Reifen zu entlasten sollte ausreichen.