Jemand parkt in einer Wohngegend, wo Parken erlaubt ist ohne Parkschein, Anwohnerparken o.ä. Das Auto steht ca. eine Woche und wird nicht bewegt. Im Laufe dieser Woche werden wegen einer Veranstaltung mobile Schilder für absolutes Halteverbot aufgestellt mit dem Hinweis „Am dd.mm.yyyy von xx Uhr bis zz Uhr“. Das Auto steht dann während des angegebenen Zeitraums immer noch dort und erhält schließlich ein Knöllchen.
Frage: Ist das rechtens? Wird vom Fahrzeughalter quasi verlangt, in regelmäßigen Abständen nachzuschauen ob dort eventuell mittlerweile ein Halteverbot besteht?
ja, auch wenn es schwer zu verstehen ist, der Fahrzeughalter hat selbst bzw. ein Beauftragter, zu kontrollieren ob sich die Beschilderung geändert hat. Über evtl. Fristen kann ich leider nichts sagen.
Hmmm…wieso soll das schwer zu verstehen sein?
Wenn ich mein Fahrzeug in einem öffentlichen Raum abstelle - was da alles passieren kann, wenn ich mal ne Woche nicht gucke.
Die ja auch durch entsprechende Zusatzschilder auf den
Seitenstreifen ausgedehnt werden kann.
Hi,
genau dieses wird zu 90% vergessen wenn das Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen gelten soll.
Interessant sind Kombinationen wie Halteverbot auf dem Seitenstreifen und auf der Fahrbahn darf geparkt werden weil das Halteverbot sich nur auf den Seitenstreifen bezieht.
Baustellen und so tempräre Regelungen sind manchmal echt lustig beschildert.
Interessant sind Kombinationen wie Halteverbot auf dem
Seitenstreifen und auf der Fahrbahn darf geparkt werden weil
das Halteverbot sich nur auf den Seitenstreifen bezieht.
Wie würde das aussehen? Zeichen 283 mit dem Zusatzschild (Nr. nicht parat) verbietet doch das Halten AUCH auf dem Seitenstreifen.
Baustellen und so tempräre Regelungen sind manchmal echt
lustig beschildert.
Jau, z.B. mit einem umgekehrt aufgehängten Zeichen 208 auf der Fahrbahn, die NICHT das Hindernis hat, wo man nicht weiß, ob das nun absichtlich verkehrt herum aufgehängt wurde (weil ja das Hindernis auf der anderen Seite ist) oder nicht.