temporäres Halteverbot für Parktasche

Ich habe neulich in einer sog. Parktasche geparkt. Als ich zurückkam, war mein Auto abgeschleppt.

Seitlich neben der Parktasche, auf einer Art kleinen Verkehrsinsel, war das Schild 283-20 aufgestellt. Ein Zusatzschild ZZ 1052-37 war nicht angebracht.

Die Parktaschen verlaufen über eine Länge von ca. 100 m. Ich kam von der entgegen gesetzten Richtung und habe - so gesehen - die erste Parktasche benutzt und auch nur das Schild 283-20 gesehen.

Als dann alle Autos von dem Parkplatz abgeschleppt waren, konnte ich in der Mitte der Parkzone das Zeichen 283-30 mit Zusatzzeichen ZZ 1052-37 und am Anfang der Parkzone das Zeichen 283-10 auch mit Zusatzzeichen ZZ 1052-37entdecken. Diese beiden Zeichen waren auf dem Gehweg aufgestellt.

Wie bereits erwähnt, kam ich vor dem Parken aus der entgegen gesetzten Richtung und habe nicht gesehen, dass die weiter vorn aufgestellten Halteverbotszeichen mit einem Zusatzzeichen ZZ 1052-37 versehen waren.

Meine Frage: Muss das Zeichen 283-20 auch das Zusatzzeichen aufweisen?

Hallo !

Zusatzzeichen muss an allen Schildern der Zone hängen.

Hier sollte ja wohl wegen einer Baumaßnahme o.ä. der Parkstreifen freigehalten werden,also nutzte man „Halteverbot“ mit Zusatzzeichen „auch auf dem Seitenstreifen“.

Dann gilt Halteverbot auch für den Parkstreifen,sonst ja nur für die Fahrbahn davor !

Wenn man dort berechtigterweise von der Gegenfahrbahn einbiegen dürfte(keine Mittellinie),dann durfte man m.E. aus Fahrersicht dort parken.

Denn das „Ende der Halteverbotszone“ ohne Zusatz verbietet es nicht und das nächste „Mitte“- Schild ist 50 m entfernt.
Das muss man nicht erkennen können.

MfG
duck313