Temporäres Halteverbot mit gültigen Parkschildern

Noch nie bei www so gelacht wie über Deine Interpretationen zu diesem Eingangansthread!
Mit Dank und Gruß
ramses90

Lass es, es wird nicht besser! Du hast es übersehen, als du mit vermutlich langsamer Geschwindigkeit (da auf Parkplatzsuche) vorbeigefahren bist, du hast es übersehen, als du zu Fuß vom Auto weggegangen bist, und du hast es übersehen, als du zurückkamst und das Auto offensichtlich nicht mehr da stand.

Machst du das auch gerne, oder warum bringst du das ins Gespräch? Hier geht es ums Parken, und da ist es auch egal, ob etwas ganz anderes schlimmer oder weniger schlimm ist.

In welcher Straßenverkehrsordnung gibt es das Zusatzeichen „auch auf dem Gehweg“?

In der deutschen StVO kommt das meines Wissens nicht vor.

Ist es dennoch gültig?

Das blaue Schild erlaubt ja explizit das Parken auf dem Gehweg - konnte das wirklich mit dem vorherigen Zeichen aufgehoben werden?

Seit wann muss oder dürfen Verkehrsteilnehmer eigentlich Beschilderungen interpretieren?!

Mich würde da die Meinung eines Verkehrsrechtlers interessieren.

Gefunden:
https://openjur.de/u/2217315.html
Und noch ein Urteil:
https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5436.php

Die Frage müßte doch eigentlich lauten: seit wann darf man auf dem Gehweg parken? Gemeint ist ja sicherlich nur der „Streifen“ zwischen Gehweg und Fahrbahn.

Man (wir!) müßte(n) das blaue P-Schild sehen können. Ich vermute, daß unter dem P noch so ein Bild draufgemalt ist, wo man sehen kann, wie ein Auto abzustellen ist: mit allen 4 Rädern auf dem Gehweg oder nur mit 2 oben und 2 auf der Fahrbahn.

Der Schriftzug „auch auf dem Gehweg“ ist kein richtiges Blechschild, das stammt aus einem Drucker.

Ich weiß nicht, ob dieser „Streifen“ einen eigenen Begriff hat, denn „Gehweg“ geht ja normalerweise bis zur Bordsteinkante.

Wenn das blaue das mit 2 Rädern „oben“ und 2 auf der Fahrbahn ist, dann auf jeden Fall, weil das absolute Halteverbot für die Fahrbahn gilt.

Machen wir das hier im Brett nicht dauernd mit großer Leidenschaft? :wink:

Sieht für mich aus wie das Zeichen „Parken ganz auf dem Gehweg“.

Da es kein Zusatzzeichen „auch auf dem Gehweg“ gibt, hätte ich hier das Verdecken der P-Schilder erwartet.
Da man sicher auch diskutieren könnte, ob diese Pflasterfläche nicht auch ein Seitenstreifen sein könnte, hätte ich zudem das Zusatzzeichen „auch auf dem Seitenstreifen“ angebracht.

Bekommt man als ADAC Mitglied noch eine kostenlose Etstberatung durch Vertragsanwälte?
Diese Zeit könnte man dann ja einmal investieren.

Unter Einsatz modernster Bildbearbeitungstechnologien (MS Paint) ist es mir gelungen, ein brauchbares Bild zu erstellen.

Parken ganz auf dem Gehweg, quer zur Fahrtrichtung.

Wir haben hier widersprüchliche Schilder. Bitte bedenkt, dass laut @bsim186 die Baustelle noch nicht eingerichtet war, als es zum Abschleppen kam. Ich denke, @bsim186 wäre nicht auf die Idee gekommen, dort zu parken, wenn der Zustand wie auf dem Bild schon vorhanden gewesen wäre.

Ich bin unentschieden. Einerseits ist ja schon erkennbar, was die Schilder vermutlich bedeuten sollen. Andererseits war es möglich und zumutbar, eine korrekte Beschilderung durchzuführen.
Ich würde mich darauf berufen, dass ich wegen der eindeutigen Beschilderung „hier darfst du parken“ die anderen Schilder gar nicht weiter gelesen hätte - ich sähe auch gar keine Veranlassung dazu, mich beim Vorhandensein einer deutlichen Erlaubnis mich nach eventuell widersprüchlichen Schildern umzusehen. Hilfsweise würde ich davon ausgehen, dass widersprüchliche Beschilderungen nicht automatisch zu meinen Ungunsten auszulegen seien, hilfsweise hielte ich den selbst gedruckten Zettel für kein Verkehrszeichen, dem Folge zu leisten sei.

So, und nun bitte ich die anwesende Anwälte um eine Einschätzung.

Ceterum censeo: Ich befinde mich sowieso auf dem Kriegspfad mit der Beschilderung in manchen Städten (insbesondere meiner). Ich erinnere mal an dieses Konstrukt:

Danke fürs Vergrößern. Jetzt kann man das mit allen 4 gut sehen.

Die verlinkten Urteile habe ich erstmal nur überflogen.
Nach den Anforderungen an Zusatzzeichen könnte man @bsim186 ja fast empfehlen, gegen seinen Bescheid vorzugehen:

  • der schwarze Rand ist nicht ringsum zu sehen
  • genau, das wäre der amtliche Text gewesen

Stimmt, das hätte gemacht werden müssen.

Das weiß ich gar nicht. Ich bin zwar Mitglied, habe das aber noch nie in Anspruch nehmen müssen.
Hab alle „Rechnungen“, die ins Haus geflattert kamen, immer bezahlt, weil ich wußte, was ich „verbrochen“ hatte.
Ein paar Schnellfahr-Tickets waren dabei und als teuerstes 2x Abschleppen.

hi,

Die Begründung wird aber eng.

StVO, Anlage 2, Nr. 61:

  1. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

Da man unmittelbar vor dem Schild steht, welches das Ende markiert, muss dem Fahrer der Gedanke gekommen sein, dass er den Beginn übersehen hat.

Ich würde weiter bei den Zettelchen bleiben, die Wahrscheinlichkeit, dass die am Beginn auch dran sind, ist schon recht hoch.

grüße
lipi

2 Like

Ich glaube, du verstehst mich falsch. Natürlich wurde das Schild übersehen. Dennoch ist mir nicht klar, wie man hier deswegen von Fahruntauglichkeit ausgehen will…

1 Like

Ich habe gesagt

Warum? Weil du dich damit herausreden willst, dass du, wie von mir zuvor dargelegt, mindestens 3x das Schild „übersehen“ hast.

Danke für die weiteren Antworten.

Also ich gehe davon aus, dass es als die Baustelle mit den schildern schon genau so aussah.

Zum Gehweg, der zum Gehen genutzt werden kann, es handelt sich eigentlich nicht um einen Gehweg, da dort ja die Autos auf allen vier Reifen auf dem Gehweg stehen, sodass kein Platz mehr zum Gehen ist.

Aber, ob das alles reicht. Ich hatte eine Ersteinschätzung am Telefon über die Rechtsschutz (die leider keine Parkverstöße übernimmt) und da meinte der Anwalt, dass es sich lohnen kann.

Damit ist ja eigentlich alles gesagt… D.h. der Fahrer kann sich hier (leider) schlecht rausreden, wie es aussieht.

1 Like

In der Regel entbindet ein Übersehen eines Ge- oder Verbotsschild nicht von der Pflicht, dieses zu beachten.
Man ist sogar verpflichtet, sich zu vergewissern, was auf dem Schild steht, wenn es z.B. zugeschneit ist.
Man ist verpflichtet, sich zu vergewissern, ob in dem Verkehrsraum, den man zu nutzen gedenkt, es z.B. verboten ist, zu halten, zu parkieren, schneller als 30 km/h zu fahren, zu überholen oder was es alles an Vorschriften gibt, die man in der Fahrschule am Rande mal so mit hört.

1 Like

Diese Regelung kann nur für Parken auf der Fahrbahn gelten, weil das Schuld 283 nur für die Fahrbahn gilt.

Dagegen hat @bsim186 nicht verstoßen.

Das Zettelchen „auch auf dem Gehweg“ braucht er nicht zu beachten, weil es nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Ist es nicht eher so, dass die temporären Verbote das zwischen ihnen liegende Schild, das das Parken erlaubt, aufheben und zwar komplett?

Quer zur Fahrtrichtung? :thinking:
Eher nicht …

hi,

interessante Auslegung.

Zwar wäre das Zeichen 283 StVO generell geeignet, die Erlaubnis des Zeichens 315 aufzuheben.
https://openjur.de/u/608796.html

Der Rest bezieht sich nur auf die Länge der Verbotsstrecke, das Problem besteht hier erstmal nicht.
Diese Begründung scheint also nicht zu klappen.

… nicht etwa, weil das Schild das Ende der Verbotsstrecke markiert.

Bei dem von dir zitierten Teil bezog ich mich natürlich auf meinen eigenen Text.
Ich denke, du hast diesen Teil aber nicht gelesen und die Worte daher falsch verstanden.

Ich finde es auf sozialer Ebene eher schwierig, sich derart rauszuwinden, auch wenn ich totaler Fan davon bin, alles möglichst klar zu gestalten/ zu regulieren und sich darauf auch zu berufen.

Das ist wie mit Rechtschreibfehlern, wenn man das falschgeschriebne Wort lesen kann, ist es eben nur noch ein Fehler ohne Verständnisprobleme.

Noch eine Erkenntnis, dank @X_Stroms überragenden, grafischen Möglichkeiten:
Das Schild ist P-Ende.
Es ist kein Schild zu erkennen (neben dem Baum eventuell?), welches das Parken auf dem Gehweg überhaupt erlaubt.
Ist das ne Einbahnstraße? Ich hab auf die Richtung bisher gar nicht geachtet.

grüße
lipi

Nope

Kann auch bei Einschalten des gesunden Menschenverstandes schlecht sein. Man stelle sich eine Bundesstraße oder Autobahn vor mit verschneitem rundem Schild. Tempo 70 oder schneller erlaubt. Dann soll ich also auf der Bundesstraße ohne entsprechenden Seitenstreifen oder auf der Autobahn mit selbigem Anhalten, zurücklaufen, mit Handfeger natürlich, und das Ding saubermachen?

Ernsthaft? Ist das Zettelchen das Problem oder das „auf dem Gehweg“? Dann wäre ja jedes zweites Schild bei uns in den Straßen nicht gültig.

Anmerkung: edit, da irgendwie gerade mein Handy gesponnen hat sodass ich doppelt geantwortet hatte.