Ein Situation, wo parken auf dem Bürgersteig explizit durch das blaue P Schild erlaubt ist. Jetzt wird ein temporäres Halteverbot aufgebaut (mit Zusatz auch auf dem Gehweg), allerdings wird das P Schild nicht abgehangen.
Wenn man meint, glaubhaft machen zu können, dass nicht zu erkennen war, dass sich das temporäre Verbotsschild nicht nur auf die nächsten 2,50 Meter, sondern vielleicht doch auf den ganzen Baustellenbereich bezog, vielleicht.
Also zum Zeitpunkt des Parken, war die Baustelle natürlich noch nicht da.
Es geht eher darum, dass man, wenn man neben dem blauen P Schild parkt, eventuell nicht weiter geguckt hat, ob eben daneben das Halteverbotsschild steht.
Ist man senkrecht auf das Parkschild zugefahren, oder wie schafft man es, neben dem Parkschild zu parken, ohne die beiden Halteverbotschilder (am anderen Ende ist sicherlich auch eins) zu sehen?
Also war das Schild schon da. Ich bin mir tatsächlich nicht sicher, ob diese Argumentation gut ist. Eventuell kommen da Zweifel am Augenlicht oder der Zurechnungsfähigkeit auf.
Ja, natürlich das Schild war da. Es wurde sogar erst am 31.5. geparkt, sodass vom Fahrer das Halteverbotsschild tatsächlich komplett übersehen wurde. Gehen wir davon aus dass der Fahrer ansonsten zurechnungsfähig ist
Es ist auf dem Bild nicht genau zu erkennen. Aber da hinten, wo die Autos stehen, steht auch ein Halterbotsschild mit Pfeil nach links? Dann ist die Zone eindeutig eingegrenzt. Wenn nur das Ende der Zone beschildert (gewesen) wäre und hinten der Beginn nicht markiert gewesen wäre, dann wäre nicht ausreichend beschildert. So eine ähnliche Konstellation habe ich vor rund 10 Jahren mal gehabt. Da kam ich (analog auf dein Foto übertragen) mit dem Auto von oben und bin auch nach oben weggegangen. Einspruch ist stattgegeben worden, weil halt nicht erwartet wird, dass man 50 m oder mehr vorläuft, ob da irgendwo ein Schild rückwärts zeigt.
Aber diese Konstellation gilt natürlich nicht, wenn der Beginn aus Fahrtrichtung auch markiert ist.
wenn ich mir das Bild ansehe mit den ausgedruckten Zettelchen und wäre ich abgeschleppt worden und würde ich es nicht einsehen wollen, dass ich da falsch stand und es im Prinzip klar erkennbar war, dann, und nur dann, würde ich eventuell mal 10 Meter nach rechts laufen und nachsehen, ob da auch die gleichen Zettel hängen.
Naja geht eher darum, dass der Fahrer das wirklich in der Eile übersehen hat. Achja, blaues Schild, passt schon und weiter. Mit Einsehen hat das nichts zu tun. Im Nachhinein ist das grundsätzlich schon klar.
Meine Frage geht eben darauf, ob es nicht trotzdem verwirrend ist und so zumindest eventuell die Abschleppkosten nicht übernehmen muss (ähnliche Fälle habe ich online gefunden)
Aber die Antworten geben mir hier schon das Zeichen, dass es nicht viel Sinn hat gegen die Kosten vorzugehen.
Ich hab „die beiden Schilder“ auf ein Halteverbots und ein Parkschild bezogen. So sind es doch drei…und „sicherlich zu sehen“ ist ja eher so spekulativ.
Na klar, dann könnte man ja tagtäglich mehreren Fahrern, die es nicht schaffen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten, die Fahruntauglichkeit unterstellen. Dort wird ja auch immer von Fahrlässigkeit ausgegangen. Also, dass sie die Schilder übersehen haben?!
Ich denke da ist unbedenklicher, wenn man Mal unter Zeitdruck ein Halteverbotsschild übersieht etwas unbedenklicher als mit 70 durch ne 30er Zone zu Brettern. Aber vielleicht ist das auch nur meine Ansicht…