Temporäres Halteverbot ohne Vorankündigung

Hallo.

Ich wurde heute morgen aus dem Bett geklingelt: Ordnungsamt. Ich solle mein Fahrzeug umstellen. Direkt gegenüber befindet sich eine Kirche, an denen Dacharbeiten mit Kran gemacht werden sollen. Gestern nachmittag standen in allen 12 Parktaschen Autos und es war kein temporäres Halteverbotsschild zu sehen, als ich nachmittags da geparkt habe. Heute morgen stehen da auf einmal wie von Zauberhand temporäre Halteverbotsschilder. Natürlich kann es sein, dass ich die übersehen habe. Aber alle anderen 11 Autofahrer auch?

Darüber hinaus hing noch ein Zettel der Dacharbeiterfirma unterm Scheibenwischer, der darauf hinweist, dass „morgen ab 7 Uhr“ (also heute) Bauarbeiten stattfinden, und ich mein Auto umsetzen soll. Ich bin aber gestern abend an meinem Auto und besagter Parktasche nochmal vorbei gelaufen, und auch an dem nicht existenten temporären Halteverbotsschild vorbei gekommen. Da war der Zettel bei keinem der Autos unterm Scheibenwischer, wie heute morgen. Das wär mir garantiert aufgefallen.

Das stinkt zum Himmel. Ich bekomme zwar (hoffe ich) „nur“ ein Verwarnungsgeld, aber falls trotzdem noch andere Kosten auf mich zukommen, möchte ich gewappnet sein.

Frage: Wie kann ich im nachhinein beweisen, dass die Schilder dort gestern abend noch nicht standen?

Schonmal danke im vorraus.

Grüße,
C.

Nichts Verwarngeld. Ein Parkverbot muss 72 Stunden vorher angekündigt sein.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Hallo!

Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Bescheid mit Verwarnungsgeld einzulegen. Des weiteren würde ich Ihnen empfehlen, in der Begründung Zeugenaussagen der anderen 11 Autofahrer einzuholen oder vielleicht mit den Betroffenen gemeinsam gegen ein Bussgeld / Verwarnungsgeld vorzugehen.Entscheidend ist hier die Beweislage. Da fotografische Beweismittel über das Nichtexistieren der temporären Halteverbotschilder ausscheiden sollten glaubhafte Zeugenaussagen im Widerspruchsverfahren dem Ordnungsamt vorgelegt werden. Wird dem Widerspruch dann stattgegeben, hat sich die das Verwarnungsgeld erledigt.

Mit freundlichem Gruß und viel Erfolg

ProfLX

Guten Tag,

  1. Bei solchen Fällen sind beide Seiten in der Beweispflicht.
  2. Sollte Ihnen ein Verwarnungsgeld oder eine Strafe
    zugestellt werden, haben Sie auf jeden Fall die
    Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
    Dort können Sie ja dann den Fall schildern und nötigenfalls auch Zeugen benennen die wissen wie
    der zeitliche Ablauf war und wann was beschildert wurde. Da gibt es von Seiten der Behörde ein Protokoll
    und Ausserdem müsste, falls eine Fremdfirma die
    Schilder aufgestellt hat auch ein Arbeitsbericht
    existieren, da steht genau drin, was wann gemacht
    worden ist. Man kann nämlich nur zeitlich begrenzt und
    mit Einwilligung der Stadt Strassen oder Teile sperren,
    da ist eine genaue Zeitachse vorgeschrieben !!!

Resümee!!
In der Regel, wenn Sie es freundlich und richtig formulieren, könnten Sie auch darauf hoffen, das
die Behörde von einer Strafe absieht.

  1. Es ist immer schwierig gegen eine Behörde zu kämpfen.- Es kommt auf die Beweislage an !

Viel Glück.

mfg
Heumond

Das ist ja wirklich eine Unverschämtheit. Mit den Beweisen wirst Du Dich wohl schwer tun. Wer macht schon ein Foto, wenn er sein Auto abstellt. Aber Du könntest doch die anderen Autoparker fragen. Denen geht es ja genauso wie Dir. Normalerweise werden solche Arbeiten doch angekündigt. Alles sehr merkwürdig. Ich würde ehrlich gesagt nicht mal das Ordnungsgeld bezahlen, weil ich das gar nicht einsehen würde.
Halte Dich wirklich an die anderen Parker. Zusammen einen Rechtsanwalt nehmen ist gar nicht so teuer.Ordnungsgeld schätze ich mal auf max. 30 Euro. Das nehmen wir mal 12=360. Geht also um einen Streitwert von 360 Euro. Da kostet der Rechtsanwalt relativ gesehen (geteilt durch 12) ganz wenig.

Ich wünsche Dir alles Gute und nix zahlen !!!
Uli

Viel Glück
Uli

Hi,
die Halteverbotsschilder hast du sicherlich nicht übersehen, allerdings ist es so, dass diese bei bevorstehenden Bauarbeiten kurz vor Beginn der Arbeiten aufgestellt werden. Sehr zur Überraschung vieler Autofahrer, die sonst da parken und von nichts wissen. Du kannst zwar versuchen, bei der Gemeinde Beschwerde einzureichen, weil nicht früh genug auf die bevorstehenden Bauarbeiten hingewiesen wurde (aber weißt Du das sicher? Es könnte nämlich sein, dass diese z.B. in der gemeindlichen Tageszeitung angekündigt wurden und somit gilt, auch wenn Du keine Zeitung liest)! Gegen das Verwarnungsgeld würde ich Einspruch erheben mit der Begründung, dass die Haltverbotsschilder anscheinend spät in der Nacht (nach Deinem letzten Spaziergang) oder so früh am morgen (bevor Deine Aufstehzeit ist) aufgestellt wurden, dass Du diese gar nicht erkennen konntest! Die Baufirma würde ich direkt anschreiben mit dem Hinweis, dass ihre Nachricht erst morgens am Auto war und Du somit damit rechnen konntst, dass die Arbeiten eben auch erst morgen (also nicht heute) beginnen würden. Ob diese ganzen Einreden Erfolg haben werden, ist fraglich. Aber auf jeden Fall einen Versuch wert. Viel Glück

Beweis für nicht aufgestellte Schilder sind Deine elf Mitparker.

Drehe den Spieß um und fordere vom Ordnungsamt Deiner Stadt höflich, freundlich aber bestimmt den Nachweis, dass die Schilder und die Zettel unter den Scheibenwischern mindestens bis 16.00 Uhr des Vortages angebracht worden sind.

Eventuell hat einer von Euch auch eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, die sollte im Auftrag aller elf zu Unrecht Beschuldigten genutzt werden.

Wenn Du bezahlen solltest, dann nur „Unter Vorbehalt“.

Viel Erfolg.

Hallo Skylar,

im nachhinein etwas zu beweisen ist immer schlecht, aber du scheinst ja 11 Zeugen zu haben, sprecht miteinander und macht eine art sammelbeschwerde, wichtig ist aber auch mal zu schauen ob es vielleicht in der Zeitung angekündigt wurde. Normal ist das man ein Park/Halteverbot vorher anzukündigen hat, dies scheint dort nicht der fall zu sein, also auch nicht euer fehler.

gruß Armour

Kann ich leider nichts zu sagen

Hallo da würde ich mich an die anderen Auto Halter wenden und sich zusammen gegen diese sache beschwerde einzulegen.K.H.

Hallo,

mit den anderen Autofahrern zusammen tun, Zeugenaussagen, und dann zum Juristen, Rechtsanwalt, evtl. ist die Ordnungsbehörde auch einsichtig, wenn klar wird das hier jemannd anders Mist verzapft hat.

Mfg