Tennung

Eine Frau hat ihrem Mann während eines 9 wöchigen Klinkaufenthaltes erklärt das sie sich von ihm trennen will.Nach dem Klinikaufenthalt kehrt sie nicht zu ihm zurück sondern fährt direkt zu ihrer Mutter um dort solange zubleiben bis sie eine geeignete Wohnung gefunden hat.Der Mann bleibt mit seiner 18 jährigen Tochter (schulpflichtig) im Haus (vor ca.3 Jahren erworben)zurück. Die Frau nimmt nach einigen Tagen ihren Beruf wieder auf. Auf was muß der Mann sich einstellen was die Frau von ihm verlagen kann obwohl sie ausgezogen ist.

face the true
Hallo hans,

ich habe Deine verschiedenen Postings zu diesem Thema gelesen.
Du scheinst ein weiteres Opfer des „Selbstverwirklichungs-Virus“ geworden zu sein. Gegen diesen Virus gibt es kein Mittel.
Stell Dich auf eine Scheidung ein.
Das klingt jetzt brutal und etwas rauh - aber so wird es kommen.
Besprich Dich mit Deiner Tochter und suche einen Anwalt auf.
Die Gespräche mit Deiner Tochter, als auch jenes mit dem Anwalt werden Dir weiterhelfen.

Gruss
Ray

Hallo erstmal,

zunächst mal, so schwer es auch fallen mag: Cool bleiben. Die Frage ist doch immer, wer etwas von wem will! Du befürchtest Ansprüche deiner Frau, also lass die Sache auf dich zukommen. Solange dir kein Scheidungsantrag zugestellt wird, und kein Kollege Getrenntlebenden Unterhalt geltend macht, kannst und solltest Du rein rechtlich gar nichts unternehmen, solange Du nicht selbst die Notwendigkeit siehst, einen Scheidungsantrag einzureichen. Dies kann dann der Fall sein, wenn Du mit finanziellen Problemen deiner Frau konfrontiert wirst, oder selbst eine neue Partnerin gefunden hast, die Du heiraten möchtest.

Da sich der „Selbstverwirklichungsvirus“, von dem hier in einem anderen Posting die Rede war (k.A. ich habe andere Postings von dir bislang nicht gelesen), glücklicherweise oft genug im real existierenden Leben recht schnell wieder erledigt, schafft ein dergestalt gelassenes Verhalten auch die Basis dafür, dass sich die Sache ggf. nach einigen Wochen/Monaten wieder einrenken kann.

Gruß vom Wiz

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Klinkaufenthaltes erklärt das sie sich von ihm trennen
will.Nach dem Klinikaufenthalt kehrt sie nicht zu ihm zurück
sondern fährt direkt zu ihrer Mutter um dort solange zubleiben
bis sie eine geeignete Wohnung gefunden hat.Der Mann bleibt
mit seiner 18 jährigen Tochter (schulpflichtig) im Haus (vor
ca.3 Jahren erworben)zurück. Die Frau nimmt nach einigen Tagen
ihren Beruf wieder auf. Auf was muß der Mann sich einstellen
was die Frau von ihm verlagen kann obwohl sie ausgezogen ist.

Hallo Hans,
soweit ich das überblicke, hast du dich vom r, vom s, vom k, von der Leertaste, vom Bindestrich, von der neuen Rechtschreibung und vom Komma getrennt.
Hoffentlich wird alles gut.
CF FJ

was soll ees heißen Hoffentlich wird alles gut.Bezieht es sich auf den Artikel oder meint Du das ich das nächstemal besser auf meine Rechtschreibung achten soll,da es dich ja wohl gestört hat wie ich meine.

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was soll ees heißen Hoffentlich wird alles gut.Bezieht es sich
auf den Artikel oder meint Du das ich das nächstemal besser
auf meine Rechtschreibung achten soll,da es dich ja wohl
gestört hat wie ich meine.

Hallo Hans,
ich betreibe nur Ursachenforschung, wie es in einer Beziehung zu Trennungen kommen kann.

Getrenntlebend Unterhalt ??
Hallo Witz,

—snip—

Solange dir kein Scheidungsantrag zugestellt wird, und kein
Kollege Getrenntlebenden Unterhalt geltend macht…

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was ist dieser „getrenntlebend Unterhalt“? Gibt es den auch schon, wenn man noch verheiratet ist, aber an verschiedenen Orten lebt? Ist der Familienstand „getrennt lebend“ eigentlich familienrechtlich relevant oder nur eine vage Formulierung? Wie kommt man zu so einem Familienstand? Was sind die Konsequenzen? Fragen über Fragen von einem Laien

Schonmal Danke für eine Antwort

gruß - hans
***

hi

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Solange dir kein Scheidungsantrag zugestellt wird, und kein
Kollege Getrenntlebenden Unterhalt geltend macht…

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was ist dieser „getrenntlebend Unterhalt“?

das ist der ganz normale Ehegattenunterhalt der bei zusammenlebenden Paaren von denen nur einer das Familieneinkommen bestreitet nicht weiter berechnet wird, weil einfach davon ausgegangen wird, dass der/diejenige dder/die zu hause sich um Haushalt und Kindererziehung kümmert eben finanziell „unterhalten“ wird - beide Ehepartner sind sich gegenseitig unterhaltspflichtig, es sei denn es wurde per Ehevertrag etwas anderes vereinbart.

Trennt man sich aus beruflichen Gründen räumlich ist das KEIN „getrennt leben“ sondern doppelte Haushaltsführung !!

Interessant wirds also nur wenn man sich von Tisch und Bett trennt in der Absicht die Ehe so nicht mehr fortzuführen (scheidung ist dazu nicht notwendig) … DANN wird es sehr wohl interessant was dem möglicherweise nicht berufstätigen zusteht.

Nachdem aber in diesem Fall die Partnerin ihren alten Beruf wieder aufgegriffen hat wird der Mann (sofern sie ihren Lebensunterhalt davon bestreiten kann) nicht/kaum unterhaltspflichtig sein, ihr Einkommen wird ja gegen ihren „Anspruch“ an ihn aufgerechnet

Wenn sie deutlich mehr verdient als er, kann es sogar sein, daß sie zumindest für die Tochter noch Unterhalt bezahlen muss (?) … wird er arbeitslos ist sie ebenfalls unterhaltspflichtig ihm gegenüber, sofern sie genug verdient

Aus der Verpflichtung zum Unterhalt herauszukommen geht (relativ) einfach per Notarvertrag in dem ab einem Stichtag Gütertrennung (und z.B. auch gegenseitiger Erbverzicht, Zugewinnausgleich etc.) vereinbart wird.

Gibt es den auch schon, wenn man noch verheiratet ist, aber an verschiedenen Orten lebt?

Das hängt von der Absicht ab *g* wenn ihr schon noch eure Ehe weiterführen wollt im Sinne einer EHE (incl. Sex etc. !!!) ist das nur doppelte Haushaltsführung - wollt ihr euch wirklich trennen genügt der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung um in diesen „Stand zu kommen“

Ist der Familienstand „getrennt lebend“ eigentlich
familienrechtlich relevant oder nur eine vage Formulierung?

„getrennt lebend“ ist im familien- und auch steuerrechtlichen ziemlich genau definiert

… familienrechtlich weil ja die 1 - 3 Jahre „wartezeit“ bis zur Scheidung mit Beginn des Getrenntlebens berechnet werden

… steuerlich ist es AUCH relevant weil ab dem Stichtag des Getrenntlebens auch die Ehepartner getrennt veranlagt werden …

„getrennt lebend“ ist übrigens auch innerhalb einer Wohnung möglich …

etwas anderes ist doppelte Haushaltsführung wenn die Partner aus beruflichen Gründen räumlich getrennt leben müssen sich aber immer mal wieder …eh… treffen für den Austausch von Körperflüssigkeiten *grins*

Wie kommt man zu so einem Familienstand? Was sind die
Konsequenzen? Fragen über Fragen von einem Laien

zum Familienstand getrennt lebend kommst du am schnellsten wenn du deine frau betrügst *fiesgrins* …o.k. also ernsthaft : getrennt von tisch und bett = gegenseitig abgetrennte betten die nicht mehr geteilt werden - nachweislich getrennte kassen bei lebensunterhalt, versicherungen, klamotten, etc. am besten auch keine gemeinsamen unternehmungen (es sei denn es leben auch gemeinsame kinder mit im haushalt) etc.

also so, wie meinetwegen Freunde oder eben Gäste wohnen würden, aber keine ehepartner - no sex (vor allem und unter anderem)

Gruß H.