Hallo,
ich besitze eine Doppelhaushälfte. Der Balkon ist durchgehend für beide Häuser und getrennt durch ein ca. 80cm hohes Metallgitter.
Nun möchte ich hier eine höhere Unterteilung als Blick- Sonnen- und Windschutz anbringen.
Kannn mir vielleicht jemand sagen, welche Maximalhöhe hier zulässig ist, die auch von meinem Nachbar geduldet werden muß?
Danke i. voraus.
Gruß Carlos
Moin, Carlos,
bauliche Änderungen am äußeren Erscheinungsbild bedürfen der Zustimmung aller Eigentümer. Gesetzliche Vorschriften zu Höhen oder Materialien sind mir nicht bekannt.
Stell doch probehalber einen Paravent aus Dachlatten auf und schau, was der Nachbar sagt.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
was ist denn mit -alle Eigentümer- gemeint.
Es ist ja ein Doppelhaus, dessen Hälfte mein Eigentum ist. Auf dem Balkon meines Hauses nun möchte ich die Unterteilung vornehmen.
Muß ich da wirklich den Nachbarn um Erlaubnis bitten?- an bzw. auf seinem Eigentum verändere ich ja nichts.
Mein Nachbar ist der Meinung, dass eine Bauvorschrift eine Maximalhöhe von 120cm aussagt.
Mein Problem ist, dass ich schon Elemente in 180cm Höhe gekauft habe die üblicherweise in Bau- und Gartenhandel angeboten werden.
Mit dieser Höhe wird der sicher nicht einverstanden sein.
Trotzdem würde ich die gerne montieren - natürlich im Rahmen des Erlaubten. Ist übrigens eine Holz-Unterteilung (ca.B:170 x H:180cm) wie hier vorgesehen, tatsächlich als bauliche Änderung zu betrachten?
Gruß Carlos
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Hallo,
ein Anruf bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung oder beim örtlich zuständigen Bauamt müsste Klarheit bringen. Ein Verweis auf diese Quelle müsste auch gegenüber dem Nachbarn (hoffentlich) ausreichen.
Gruß
Jörg Zabel