folgender Sachverhalte liegt vor. Es wurde ein Mietvertrag mit dem Passus: „Nachmieter übernimmt Teppich vom Vormieter.“ unterschrieben. Beim Auszug wird verlangt, dass der Teppich rauskommt - da der Boden beim Ein- und Auszug Mietersache ist (nackt verlassen werden muss).
Nun, aufgrund eines Umzuges, beim Abzug des Teppichs wird festgestellt, dass dieser komplett verklebt ist (Schaum). Beim Abreiße geht der alte Boden (wahrschreinlich bei Neubau des Hauses 1967 verlegt) mit hochgeht - es handelt sich um PVC-Platten o.ä. Bei den Mietern bekannten Nachbarn, hat der Vermieter darauf bestanden, dass der Boden erneuert werden muss. Ist es korrekt? Müsste der Boden - aufgrund der rausgerissenen Platten - erneuert werden, obwohl er so alt ist?
Also soviel ich weiß,gehört das rausreißen des Teppichbodens bzw das erneuern,zum renovieren
Und fürs renovieren sind die Mieter beim Auszug aus der Wohnung nicht mehr zuständig.
In meinem Mietvertrag stand auch,beim Auszug renovieren,(haben wir natürlich nicht gemacht),war auch völlig inordnung so
folgender Sachverhalte liegt vor. Es wurde ein Mietvertrag mit
dem Passus: „Nachmieter übernimmt Teppich vom Vormieter.“
unterschrieben. Beim Auszug wird verlangt, dass der Teppich
rauskommt - da der Boden beim Ein- und Auszug Mietersache ist
(nackt verlassen werden muss).
Nun, aufgrund eines Umzuges, beim Abzug des Teppichs wird
festgestellt, dass dieser komplett verklebt ist (Schaum). Beim
Abreiße geht der alte Boden (wahrschreinlich bei Neubau des
Hauses 1967 verlegt) mit hochgeht - es handelt sich um
PVC-Platten o.ä. Bei den Mietern bekannten Nachbarn, hat der
Vermieter darauf bestanden, dass der Boden erneuert werden
muss. Ist es korrekt? Müsste der Boden - aufgrund der
rausgerissenen Platten - erneuert werden, obwohl er so alt
ist?
Bodenbeläge (die man vom Vormieter übernommen hat und nicht dem Vermieter gehören), muss man bei eigenem Auszug entfernen.
Wenn dabei Schäden am eigentlich Bodenbelag (vom Vermieter angebracht) verursacht werden, sind die natürlich zu ersetzen.
Ob allerdings der ganze Boden erneuert werden muss, oder nur eine Schadenersatzzahlung zum Tragen kommt, wäre in Absprache mit dem Vermieter auszumachen.
Dies gilt m.E. aber nicht für vom Vormieter übernommene Bodenbelege, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass dieser Bodenbelag bei eigenem Auszug zu entfernen ist (den muss man dann schon wegmachen und für evtl. entstandene Schäden am Unterboden aufkommen).
Gruss Sid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
der Unterboden ist aber mit Sicherheit gute 30 Jahre und aufwärts alt. Gibt es hier keine Regelung (Vermieter ist dazu verpflichtet den Boden alle X Jahre auszutauschen?). Der ist richtig porös und wird einem um die Ohren fliegen.
der Unterboden ist aber mit Sicherheit gute 30 Jahre und
aufwärts alt. Gibt es hier keine Regelung (Vermieter ist dazu
verpflichtet den Boden alle X Jahre auszutauschen?). Der ist
richtig porös und wird einem um die Ohren fliegen.
Eine solche grds. Regelung gibt es m. W. nicht. Wenn ein Teppichboden oder sonstiger Bodenbelag mitvermietet wurde, kommt es bei der Verpflichtung zur Erneuerung eher auf den Zustand des Belages an, also ob er abgängig ist: ja oder nein.
Aber auch aus dem konkreten Beispiel kann ich mir nicht vorstellen, dass es eine entsprechende Verpflichtung des Vermieters gäbe. Was wäre denn das Ergebnis, wenn der Vermieter tatsächlich alle 10 Jahre seinen mitvermieteten Bodenbelag erneuern müsste und der Mieter hat einen eigenen Bodenbelag darüber verklebt? Dann müsste wohl der Mieter seinen eigenen Bodenbelag auf seine eigenen Kosten zerstören, damit der Vermieter seinen verdeckten Bodenbelag zeitablaufmäßig erneuern könnte?! Das kann es m. E. nicht sein.
Also ich sehe hier eher keine Verpflichtung des Vermieters.
Aber zur Beruhigung: M. W. ist beim Schadensersatz immer nur der Zeitwert der beschädigten Sache zu ersetzen bzw. bei tatsächlichem Ersatz muss sich der Geschädigte einen Abzug „Neu“ für „Alt“ anrechnen lassen. Ich schätze mal, dass der Zeitwert eines so alten Bodens im Regelfall nicht sonderlich hoch (falls überhaupt noch messbar) sein wird. Also wird man hier wohl eher nur einen geringen Geldbetrag an den Vermieter zahlen…