Mein Sohn war bei einem Freund zu Besuch. die Jungen haben ohne Anwesenheit der Mutter des Freundes alleine die Kohle angezündet und die glühende Kohleteile fielen aufs Teppich. Die Jungen wollten draussen das Grill anmachen,wer haftet?
Leider schreibst du nicht wie alt die Kinder sind…sind sie klein kommt eine Aufsichtspflichtverletzung der Mutter des Freunden in Betracht…
Wenn sie älter sind und dein Sohn die kOhle hat fallen lassen…dann eure Haftpflichtversicherung
Das kommt immer darauf an. War jemand von den Eltern des Kindes anwesend, als das Ganze passiert ist?
Und sind die Kinder unter 7 Jahren, sind sie generell deliktunfähig. Denn es wird grundsätzlich unterschieden zwischen der Haftung des Kindes und der Haftung der Eltern für ihre Kinder, vorausgesetzt die Aufsichtspflicht wurde verletzt.
Hier ist das nochmal ganz schön erörtert:
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/eltern-hafte…
Bitte FAQ:1129 beachten
Mein Sohn war bei einem Freund zu Besuch. die Jungen haben
ohne Anwesenheit der Mutter des Freundes alleine die Kohle
angezündet und die glühende Kohleteile fielen aufs Teppich.
Die Jungen wollten draussen das Grill anmachen,wer haftet?
Eine Antwort ist leider nicht möglich, da Du bei deinem Text FAQ:1129 nicht beachtet hast.
Nur ein Tipp dazu: kontaktiere deine Privathaftpflichtversicherung !
[…]
Wenn sie älter sind und dein Sohn die kOhle hat fallen
lassen…dann eure Haftpflichtversicherung
Sofern eine existiert… In dem Text stand davon nichts…
Tja und dann fehlt da auch noch wessen Teppich da beschädigt wurde und wer jetzt Ersatzansprüche geltend macht.
Dem Vermieter gegenüber haftet jedenfalls der Mieter, der namentlich im MIetvertrag genannt ist (auch für seine Familienangehörige, Besucher, Handwerker etc.). Der Mieter kann dann ggf wieder Verursacher/Schuldige in Regress nehmen.
Nebenbei: wie können glühende Kohlestücke auf einen Teppich (i.A. innerhalb der Wohnung befindlich) fallen, wenn draussen ein Grill angemacht werden sollte? Waren das sehr sehr dumme/kleine Jungs? Oder wie war der Sachverhalt tatsächlich?