Hallo zusammen,
weiß jemand wie in einem solchen Fall die Rechte und Pflichten des Mieters sind? Herr Mustermann wohnt seit 4 Jahren in einer Wohnung. Dort war bei Einzug in Wohn -und Schlafzimmer ein Teppich verlegt. Dieser wurde vom Vormieter verlegt, allerdings vom Vermieter bezahlt. Der Teppich ist nun 5 Jahre alt. Nun möchte Herr Mustermann ausziehen, Teppich leider ruiniert (Hundeurinflecken). Meines Wissen muss nun der Zeitwert des Teppichs ersetzt werden. Setzt sich dieser aus Anschaffungspreis abzüglich 10% pro Jahr zusammen? Also in seinem Fall Anschaffungspreis abzüglich 50% oder muss hier anderst gerechnet werden??
Was ist mit dem Teppich nach dem er bezahlt wurde. Muss er auch entfernt werden oder hat sich die Sache durch die Bezahlung für Herr Mustermann erledigt? Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
das dürfte die Fragen beantworten:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppic…
Gruß
M.