Angenommen, ein Mieter kuendigt seinen Mietvertrag und zieht aus seiner Wohnung aus. Einige Wochen spaeter kommt die Endabrechnung, in der dem Mieter mitgeteilt wird, dass die Kaution einbehalten wird und der Mieter noch 170 Euro dazu zahlen soll.
An dieser Stelle Frage 1: Darf der Vermieter mehr als die einbehaltene Kaution verlangen?
Der groesste Posten auf der Rechnung, die dem Mieter zugestellt worden ist, ist ein Teppich nebst Teppichleisten. Der Teppich, der in der Wohnung liegt, ist sieben Jahre alt und hat drei Rotweinflecken, von denen der groesste einen Durchmesser von 2 cm hat. Das steht auch so im Uebergabeprotokoll. Der Vermieter verlangt 30% des gesamten Teppichs incl. Leisten.
Der Mieter weiss durch die Umstaende des Einzugs des Nachmieters, dass kein neuer Teppich verlegt worden ist.
Frage 2: Was darf der Vermieter hier verlangen? Ist es rechtens, 30% des Teppichs zu bekommen, obwohl gar kein neuer Teppich verlegt worden ist? Sind 30% richtig, auch wenn es sich nur um so kleine Rotweinflecken handelt?
An dieser Stelle Frage 1: Darf der Vermieter mehr als die
einbehaltene Kaution verlangen?
Ja. Was soll er denn sonst tun, wenn ein Schaden vorhanden ist, der die Kautionsleistung übersteigt?
…drei Rotweinflecken, von denen der groesste einen Durchmesser von 2 cm hat. Das steht auch so im Uebergabeprotokoll. Der Vermieter verlangt 30% des gesamten Teppichs incl. Leisten.
imho ist das ungerechtfertigt. Solche Flecken lassen sich perfekt mit einem nicht benötigten Teppichstreifen und einem Locheisen reparieren. Selbst, wenn man das nicht selbst macht, sondern einen Raumausstatter engagiert, liegt das im unteren Preisrahmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Teppich in den 7 Jahren nicht auch z.B. in seiner Farbgebung gelitten hat. Dann wird man keinen Teppichflicken für die Reparatur finden, der farblich paßt.
Der Mieter weiss durch die Umstaende des Einzugs des
Nachmieters, dass kein neuer Teppich verlegt worden ist.
Das spielt keine Rolle und hat den Vormieter nicht zu interessieren. Der Ersatz steht dem Vermieter trotzdem zu (sofern gerechtfertigt, s.o.)
Der Mieter weiss durch die Umstaende des Einzugs des
Nachmieters, dass kein neuer Teppich verlegt worden ist.
Das spielt keine Rolle und hat den Vormieter nicht zu
interessieren. Der Ersatz steht dem Vermieter trotzdem zu
(sofern gerechtfertigt, s.o.)
Wo steht denn das bitte und wieso spielt das keine Rolle? Ein Teppich der über 7 Jahre lang benutzt wurde kann doch nicht einfach mit 30%vom Neuwert abgerechnet werden! Im Gegenteil, er müßte allmählich ohnehin mal vom Vermieter ersetzt werden. Schließlich hat man für diesen Teppich ja auch 7 Jahre Miete bezahlt. Er ist ganz normal „abgewohnt“ worden und auch ein Rotweinfleck kann in 7 Jahren mal vorkommen und ist halt mit einem Fleckenentferner möglichst zu beseitigen. Ich würde das dem Mieterverein übergeben und der Forderung erst mal widersprechen. Mehr als eine normale Fleckenbehandlung ist das IMO keinesfalls drin. Auch eine Haftpflichtversicherung würde Dir da nicht mehr bezahlen wenn sowas als Schaden gemeldet wird.
Der Mieter weiss durch die Umstaende des Einzugs des
Nachmieters, dass kein neuer Teppich verlegt worden ist.
Das spielt keine Rolle und hat den Vormieter nicht zu
interessieren. Der Ersatz steht dem Vermieter trotzdem zu
(sofern gerechtfertigt, s.o.)
Wo steht denn das bitte und wieso spielt das keine Rolle?
Wer lesen kann…
Dass der Schadenersatz auch dann zu leisten ist, wenn der Vermieter nicht sofort den Teppich ersetzt, war ein allgemeiner Hinweis und nicht auf den hier gegebenen Einzelfall bezogen. Aber wenn dem Vermieter der Schadenersatz zusteht (was ich mit keinem Wort behauptet habe), muß ihn der Mieter leisten und kann nicht damit argumentieren, das am xx.xx.2007 der Teppich noch nicht ersetzt war.
Teppich der über 7 Jahre lang benutzt wurde kann doch nicht
einfach mit 30%vom Neuwert abgerechnet werden!
Falsch! In der Regel geht man bei Teppichboden von einer jährlichen Abnutzung von 10% aus. Also besteht nach 7 Jahren noch ein Restwert von 30%.
Mehr als eine normale Fleckenbehandlung ist das IMO keinesfalls drin. Auch eine Haftpflichtversicherung würde Dir da nicht mehr bezahlen wenn sowas als Schaden gemeldet wird.
Im Grunde sagst Du dasselbe wie ich. Auch der Vermieter kann natürlich nicht tun und lassen, was er will. Wenn er aber handwerklich eher ungeschickt und unerfahren ist, wird er davon ausgehen, dass nur ein vollständiger Ersatz in Frage kommt. Da kann man ja sicher mit ihm über eine professionelle Reinigung - und wenn die nix hilft eben eine lokale Reparatur - reden.
Eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Abnutzung muß allerdings kein Vermieter akzeptieren.