Hallo,
wenn ein Vermieter vor Bezug einen neuen Teppich in der Wohnung verlegen lassen und bezahlt hat, das aber nicht im Mietvertrag steht (also Teppichboden zur Wohnung zugehörig und Gegenstand der Mietsache), wie wäre die Rechtslage dann bei Auszug?
Angenommen, Mieter zieht nach 2 Jahren wieder aus der Wohnung aus und der Teppich (angenommen Vorwerk, sandfarben, recht empfindlich, tritt sich schnell ab) hätte zu dem Zeitpunkt dann deutliche Laufspuren von eigentlich normaler Nutzung (drauf laufen) und sähe eben stellenweise nicht mehr so schön hell aus. Inwieweit haftet der Mieter für die Abnutzung? Und haftet er überhaupt, wenn der Teppich nicht schriftlich als Mietsache im Mietvertrag festgehalten wurde?
Weiter angenommen, eine kleine Einbauküche stünde auch in der Wohnung weil die Vormieterin diese einfach stehen gelassen hat, welche also bei Einzug des neuen Mieters schon drin war, aber auch nicht im Mietvertrag als Mietsache festgehalten ist. Wie wäre hier die Rechtslage bei Auszug?
Haftet der Mieter für Abnutzung und/oder Schaden an der Küche oder ist das Vermietersache, da eben nicht im Mietvertrag erwähnt?
Kann der Vermieter den Mieter verpflichten, die Einbauküche mitzunehmen?
Weiter angenommen im Mietvertrag ist keine Klausel über Schönheitsreparaturen. Ist der Mieter dann verpflichtet solche zu übernehmen (bspw. angerostete Stellen an der Heizung streichen, Flecken an der Wand ausbessern oder sonstiges) oder auch falls eine Reparatur (bspw einer Amatur o. sonstiges) anfällt, sich an den Kosten zu beteiligen oder diese zu übernehmen?
Danke!