Hallo.Ich bewohne seit 8 1/2 Jahren eine Genossenschafts-Wohnung.Vor meinem Einzug wurde
mir vom Vermieter die komplette Wohnung mit neuen Fußbodenbelägen ausgestattet.Nach dieser
Zeit sind nun die Teppichböden stark verschlissen.Habe ich ein Anrecht auf neue
Auslegeware,und wenn ja,gehen die Kosten zu Lasten des Vermieters?
Für Eure Hilfe besten Dank im Vorraus.
LG deresox
Hallo,
welche Rechte man gegenüber dem Vermieter hat lässt sich in diesem Fall schwer sagen. Einfach mal in den Mietvertrag schauen.
Allgemein wird es so gehandhabt das der Teppichboden bei Einzug zur Verfügung gestellt wird. Die Benutzung und Abnutzung wird mit der Miete abgegolten. Genauso wie eine frisch renovierte Wohnung.Bei kurzfristiger Nutzung der Wohnung kann der Vermieter erwarten das der Teppichboden in einem vernüftigen Zustand zurückgegeben wird. Ein „normaler“ Teppichboden im qm Preis 4-10 € hat bei „normaler“ Nutzung sein Pflicht nach ca 5-7 Jahren erfüllt und ist und ist bei Auszug wohl kaum ersetzungswürdig. Alle Angaben
natürlich ohne Gewähr.