Hallo zusammen,
angenommen, eine Partei zieht nach 6 Jahren Mietverhältnis aus
einem Haus aus. Leider hat der Hund sich auf einem Teppich
verewigt und dieser Schaden soll jetzt per Hundehaftpflicht
abgerechnet werden.
Da der Teppich wahrscheinlich schon 9 Jahre alt ist oder auch
älter, stellt sich die Frage, ob eine Reinigung noch sinnvoll
ist, zumal es fraglich ist, ob die Flecken rausgehen oder ob
ein neuer Teppich gelegt werden muss.
Außerdem möchte ich wissen, ob nach so langer Zeit der
Vermieter sowieso einen neuen Teppich legen müsste wg.
Abnutzung oder der Mieter auf jedenfall dafür aufkommen
müsste. Im Mietvertrag steht, dass das Haus „sauber“ übergeben
werden muss, d. h. keine Reparaturen, Wände weisseln usw.
Hallo,
ein Teppichboden hat üblicherweise eine Nutzungsdauer von zehn Jahren. Selbst eine Haftpflicht wird also hier nicht den vollständigen neuen Belag übernehmen sondern nur den Anteil. Der wäre jedoch, so wie es scheint 1/10. Der Vermeietr muss natürlich nach dieser Zeit nur einen neuen Boden verlegen, wenn dieser durch Schäden zu Stürzen führt oder durch Tiere derart verunreinigt ( das Tier hat mehrfach in alle möglichen Ecken uriniert) ist, dass einem anderen Mieter das Bewohnen nicht zumutbar ist.
Der letzte Absatz sicher so nicht richtig interpretiert. Sauber heisst nicht, das nicht zu renovieren ist. Hier kommt es auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an.
Sauber bedeutet auch nicht, dass der Mieter keine Reparaturen vornehmen muss, wenn er Schäden verursacht hat. Schadenersatz hat mit der Formel „sauber“ nichts zu tun.
Gruss Günter