Ein/e Vermieter/in möchte einen Teppichboden (9 Jahre alt) im Schlafzimmer erneuern, obwohl er noch gut erhalten ist u KEINE Mängel hat. Dafür soll der Mieter seinen 3 Meter Kleiderschrank aus dem Zimmer räumen, weil nicht um den Schrank herum geschnitten werden soll. Der Mieter allein kann den Schrank nicht abbauen. Kann er verlangen das den Kleiderschrank eine Profifirma bzw. ein Schreiner abbaut bz. wieder aufstellt auf Vermieterkosten??? Muss der Mieter der Verlegung des Teppiches überhaupt zustimmen, obwohl er das eigentlich gar nicht möchte?? Oder muss er den Schrank abbauen bzw. den Profi selbst bezahlen?? Es würde kein Mieterwechsel stattfinden.
Hallo,
nach §554 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html hat der Mieter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Von einer Pflicht zur Mitwirkung ist da nicht die Rede. Nach Abs. 4 kann er auch seine Aufwendungen „in angemessenem Umfang“ (das sollte man unbedingt vorher klären) vom Vermieter zurückfordern.
Sollten die arbeiten länger dauern, ist ferner natürlich zu prüfen, ob man eine Mietminderung geltend machen kann.
Cu Rene