Hallo,
Wenn es sich um ein selbstgenutztes Einfamilienhaus handelt,
und Gebäuseversicherung und Hausratversicherung bei unterschiedlichen Gesellschaften ist, wird gern die Regulierung hin- und her geschoben!
Gebäudeversicherung: „Den können Sie doch aber mitnehmen beim Auszug, also Hausrat!“
Hausrat:„Das ist der erste Fußboden, also Gebäude!“
macht es also keinen Unterschied ob der Teppichboden auf dem
Estrich (richtig) verklebt wurde oder mit doppelseitigem
Klebeband verklebt wurde. Bei einem Schaden wäre die
Wohngebäudeversicherung zuständig.
Selbst wenn der Teppichboden nur so vor sich hin liegt, zählt er zum Gebäude! Auch Laminat, was auf dem Estrich verlegt wird, zählt dazu!
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bitte!
Kann mir das evtl. noch jemand anders bestätigen oder gibt es
evtl. andere Meinungen?
Kannste selber machen. Bei Google eingeben:
erste fußboden bei eigentum gebäudeversicherung
Wollt keinen Link setzen, da der erste Treffer nur begrenzt anklickbar ist!
VG René