Teppichboden - Pfusch oder Recht?

Folgende Vorgschichte:
In einer Mietwohnung wurde durch den Mieter im darüberliegenden Stockwerk ein Wasserschaden verursacht. In der darunterliegenden Wohnung wurde der Teppichboden beschädigt. Die Schadensbehebung, sprich Erneuerung des Bodenbelages, übernahm die Gebäudeversicherung.
Der Bodenverleger war nun da und folgendes Bild bot sich den Mietern:

http://www-user.tu-chemnitz.de/~daehn/P1020176-vert.jpg

Im FLur wurde sage und schreibe 7 mal geschnitten - sohohl mitten im Raum als auch für Restflicken an den Enden. Die Mieter baten den Handwerker um Ausbesserung, dieser sagte, es wäre nur eine Änderung der Laufrichtung an den Enden möglich. Die Schnitte müssten aber bleiben und den Farbunterschied müsse der Mieter hinnehmen, der durch diese Verlegetechnik entsteht.

Wie sieht es hier aus? Welche Rechte hat der Mieter in diesem Falle? Muss ein zerstückelter Bodenbelag hingenommen werden, obwohl bei einer Breite des Teppichs von 4 Metern sogar ohne Naht verlegt werden konnte (bei natürlich mehr Verschnitt)? Kann der Handwerker wirklich nur um Quadratmeter zu sparen den Boden so unprofessionell verlegen?
BITTE UM HILFE!
DANKE!!!

Hallo rennmaus,

  1. IANAL
  2. Jeder Depp kann das besserDieser Teppichboden wurde nicht fachgerecht verlegt. Darum würde ich den Handwerker um Ausbesserung angehen.

Ralph

hahahahaha geilste verlegearbeit, verklag den handwerker

Folgende Vorgschichte:
In einer Mietwohnung wurde durch den Mieter im
darüberliegenden Stockwerk ein Wasserschaden verursacht. In
der darunterliegenden Wohnung wurde der Teppichboden
beschädigt. Die Schadensbehebung, sprich Erneuerung des
Bodenbelages, übernahm die Gebäudeversicherung.

Bei einem Schaden, den ein Mieter verursacht hat, zahlt eigentlich nicht die Gebäudeversicherung.

Die wichtigen Fragen wären daher:
Von wem wurde der Handwerker beauftragt?
Wem gehört der Teppichboden?

Der Bodenverleger war nun da und folgendes Bild bot sich den
Mietern:
http://www-user.tu-chemnitz.de/~daehn/P1020176-vert.jpg

Wie sieht es hier aus? Welche Rechte hat der Mieter in diesem
Falle? Muss ein zerstückelter Bodenbelag hingenommen werden,
obwohl bei einer Breite des Teppichs von 4 Metern sogar ohne
Naht verlegt werden konnte (bei natürlich mehr Verschnitt)?
Kann der Handwerker wirklich nur um Quadratmeter zu sparen den
Boden so unprofessionell verlegen?

Er kann es, wie man sieht. :wink:
Aber der Mieter muß es nicht hinnehmen. Nach den Fotos zu urteilen, ist es mit einer Ausbesserung auch nicht getan. Da wird man nochmal von vorne anfangen müssen.

Abklären, wem der Teppichboden gehört und wer den Auftrag erteilt hat und abklären, wessen Versicherung zahlt. Diese drei Parteien müßten sich drum kümmern.
Man könnte die Versicherung informieren oder sich auch bei der zuständigen Innung beraten lassen.

Gruß Gudrun

Hi,

hier mal wieder ein echt goiler Expertenrat:

Da dies nicht nur grob fahrlässig falsch ist und den Frager in die Irre führt und deswegen grob gesagt unlauter ist sollten solche Beiträge

oT

beurteilt und gelöscht werden.

vlg MC

PS: Wurstfinger merkt einfach die Einschläge nicht…

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Bei einem Schaden, den ein Mieter verursacht hat, zahlt
eigentlich nicht die Gebäudeversicherung.

Das dachten wir auch, jedoch wollte es die Hausverwaltung nicht über die Haftpflicht des Übermieters abrechnen.

Von wem wurde der Handwerker beauftragt?

Der Handwerker wurde von der Hausverwaltung beauftragt, nachdem dieser bei der Versicherung seinen Kostenvoranschlag bestätigt hat.

Wem gehört der Teppichboden?

Dieser gehört dem Eigentümer der Wohnung (Eigentumswohnung).

Nach den Fotos zu urteilen, ist es mit einer Ausbesserung auch nicht getan. Da
wird man nochmal von vorne anfangen müssen.

Habe hierzu neue Fotos eingestellt. Bitte mal schauen!

Der Handwerker war heute da und hat seine Nachbesserungen vorgenommen. Hier das Ergebnis:

http://www-user.tu-chemnitz.de/~daehn/Flur%20Bilder.pdf

Nun ist es wirklich viel viel besser geworden, dennoch finden wir, dass ein profesionell verlegter Bodenbaleg anders aussieht.

Bitte um andere Meinungen und Lösungsvorschläge? Kann man unter diesem Umständen verlange, den kompletten Belag nochmal neu (ohne Schnitte) zu verlegen? An wen wendet man sich zuerst? Gutachter?

Hallo,

Das dachten wir auch, jedoch wollte es die Hausverwaltung
nicht über die Haftpflicht des Übermieters abrechnen.

Sei froh! Die Hausversicherung zahlt vermutlich den Neuwert, die Haftpflicht auf jeden Fall immer nur den Zeitwert.

Ansonsten: weder beim ersten noch beim zweiten Versuch wurde fachgerecht gearbeitet. Melde das mit den Fotos bei der Hausverwaltung, denn mit der hat der Handwerker zu verhandeln. Am besten so schnell wie möglich, damit nicht schon Geld fließt, das noch nicht verdient wurde.

Gruß
loderunner (ianal)