Teppichkauf..ja oder nein?

Hallo Forumsteilnehmer :smile:

Mein Problem ist, dass nach schon 2 Jahren der Teppich in einem meiner Wohnräume schon sehr stark verschmutzt ist. Gerade in diesem Raum ist mir öfter Flüssigkeit umgekippt, gekleckert, Straßenschmutz, etc.

Obwohl ich sofort einen Lappen oder Ähnliches drauf legte und auch sonst Reinigungsversuche unternahm, war doch alles eher leider erfolglos.

Ich stehe jetzt kurz vor dem Auszug und der Teppich sieht leider stark über Gebühr verschmutzt aus.

Dass ICH da wohl in der Pflicht stehe, etwas tun zu müssen, ist mir wohl klar.

Meine Frage ist nun, in wie weit bin ich denn zur Reinigung des Teppichs verantwortlich?

Da ich auch schon erfolglos mit einem Nassreinigungsgerät den Teppich versuchte, zu reinigen, stellt sich mir auch die Frage, ob ich den Teppich denn austauschen muss.

Wenn dem so ist, dass ich den Teppich auswechseln muss, bin ich dazu verpflichtet, einen qualitativ gleichwertigen Teppich kaufen zu müssen, oder würde es auch ausreichen, wenn ich einen zwar minderwertigeren aber den Ansprüchen genügenden Teppich kaufe?

Wenn mir jemand helfen kann, würd ich mich sehr freuen.

Danke & Tschüss
Thorsten

wenn der teppich im mietvertrag angegeben ist und mit der wohnung übergeben wurde wirst du fast immer den teppich ersetzen müssen, wobei das alter des teppichs keine rolle spielt, da in standart-mietverträgen eine renovierungspflicht in gewissen zeitabständen formuliert ist. alles in allem sollte der teppich dem original „ähnlich“ sein, wobei sich ein gewisser ermessenspielraum ergeben kann. oftmals kann man sich jedoch gütlich mit dem vermieter einigen
mfg mario

Ein im Mietvertrag vereinbarter Bodenbelag „Teppichboden“ hat mit den renovierungspflichtigen Zeiträumen nichts zu tun tun. Bodenbeläge zählen grundsätzlkich nicht zu Renovieurngsarbeiten. Falsch ist auch, dass es keine Rolle spielt, wie alt der Teppichboden ist.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thorsten,

Mein Problem ist, dass nach schon 2 Jahren der Teppich in
einem meiner Wohnräume schon sehr stark verschmutzt ist.
Gerade in diesem Raum ist mir öfter Flüssigkeit umgekippt,
gekleckert, Straßenschmutz, etc.

Obwohl ich sofort einen Lappen oder Ähnliches drauf legte und
auch sonst Reinigungsversuche unternahm, war doch alles eher
leider erfolglos.

Ich stehe jetzt kurz vor dem Auszug und der Teppich sieht
leider stark über Gebühr verschmutzt aus.

Dann wird es wohl notwendig werden, dass Du den Teppichboden reinigen lässt. Ob dies gelingt wird fraglich sein. Der Ersatz eines neuen Teppichbodenbelages ist nicht geschuldet. Ein Teppichboden hat eine Nutzungsdauer bei mittlerer bis guter Qualität von zehn Jahren. Die Berechnung des Preises zählt ab Einbau des Belages. Wenn der Belag also z.B. 5 Jahre lag, Du bist drei Jahre in der Wohnung dann ist der Ersatz für Dich auf zwei Jahre begrenzt.

Dass ICH da wohl in der Pflicht stehe, etwas tun zu müssen,
ist mir wohl klar.

Meine Frage ist nun, in wie weit bin ich denn zur Reinigung
des Teppichs verantwortlich?

Da ich auch schon erfolglos mit einem Nassreinigungsgerät den
Teppich versuchte, zu reinigen, stellt sich mir auch die
Frage, ob ich den Teppich denn austauschen muss.

Kläre dies mit dem Vermieter ab. Wie es aussieht ja, es bleibt nur die Frge, wie lange der Teppichboden schon verlegt ist und welche Kosten Dich treffen werden.

Wenn dem so ist, dass ich den Teppich auswechseln muss, bin
ich dazu verpflichtet, einen qualitativ gleichwertigen Teppich
kaufen zu müssen, oder würde es auch ausreichen, wenn ich
einen zwar minderwertigeren aber den Ansprüchen genügenden
Teppich kaufe?

ein qualitativ gleichwertiger muss es schon sein.

Wenn mir jemand helfen kann, würd ich mich sehr freuen.

Gruss Günter

Ein im Mietvertrag vereinbarter Bodenbelag „Teppichboden“ hat
mit den renovierungspflichtigen Zeiträumen nichts zu tun tun.
Bodenbeläge zählen grundsätzlkich nicht zu
Renovieurngsarbeiten. Falsch ist auch, dass es keine Rolle
spielt, wie alt der Teppichboden ist.

Gruss Günter

danke auch von mir, so habe ich auch etwas lernen können!
mfg mario