Teppichproblem

Nehmen wir mal folgenden Fall an.

Ein Ehepaar mietet eine Wohnung.
In dieser befindet sich ein total verwohnter Teppichboden.
Man einigt sich mit dem Vermieter auf die Anschaffung eines neuen.
Die Vermieterin zahlt den Teppich voll und gibt für das Selbstverlegen durch den Mieter auch noch einen kleinen Obulus (erheblich weniger als das Verlegen durch eine Firma gekostet hätte).
Der Mieter verlegt den Teppich, verklebt ihn aber nicht ganzflächig, sondern nur mit Klebeband an den Rändern.
Jetzt zum Auszug nach knapp drei Jahren hat der Teppich leichte Wellen.
Die Vermieterin drängt nun (bereits 10 Wochen vor der offiziellen Übergabe der Wohnung) auf eine schnelle Regelung zur Haftung bezüglich des Teppichs. (Sie war damals, aber nur mündlich, mit der Verlegung ohne kleben einverstanden).
Der Mieter hat sich erkundigt und es wäre möglich den Teppich auch jetzt noch zu verkleben.
Die Vermieterin hat sich angeblich auch erkundigt und meint, der Teppich wäre kaputt, ein nachträgliches Verkleben lehnt sie ab.
dadurch würde ein noch größerer Schaden angerichtet.
Inwieweit haftet überhaupt wer für diesen Teppich?
Kann sie den Nachbesserungsversuch überhaupt ablehnen?
Und das Alles lange vor der Übergabe?
Noch lässt sich ja nichtmal definitv eine Aussage zum Teppich machen, da noch alle Möbel in der Wohnung sind.
Danke für Eure Meinungen.
Gruß,
Andreas

Hallo Andreas,

Ein Ehepaar mietet eine Wohnung.
In dieser befindet sich ein total verwohnter Teppichboden.
Man einigt sich mit dem Vermieter auf die Anschaffung eines
neuen.
Die Vermieterin zahlt den Teppich voll und gibt für das
Selbstverlegen durch den Mieter auch noch einen kleinen Obulus
(erheblich weniger als das Verlegen durch eine Firma gekostet
hätte).
Der Mieter verlegt den Teppich, verklebt ihn aber nicht
ganzflächig, sondern nur mit Klebeband an den Rändern.
Jetzt zum Auszug nach knapp drei Jahren hat der Teppich
leichte Wellen.

Hier ist zu klären, ob es sich bei den „Wellen“ um Folgen einer fehlerhaften Verlegung oder durch überdurchschnittliche Abnutzung handelt. Selbstverständlich kann der Mieter die Mängel nachbessern.

Die Vermieterin drängt nun (bereits 10 Wochen vor der
offiziellen Übergabe der Wohnung) auf eine schnelle Regelung
zur Haftung bezüglich des Teppichs. (Sie war damals, aber nur
mündlich, mit der Verlegung ohne kleben einverstanden).
Der Mieter hat sich erkundigt und es wäre möglich den Teppich
auch jetzt noch zu verkleben.

Wenn der frühere Teppichboden verklebt gewesen ist, wird es hier beim neuen wohl darauf ankommen, was wirklich abgesprochen wurde. Wurde nicht besprochen, dass der neuen Belag zu verkleben ist, dürfte auch hier keine Verpflichtung bestehen.

Die Vermieterin hat sich angeblich auch erkundigt und meint,
der Teppich wäre kaputt, ein nachträgliches Verkleben lehnt
sie ab.
dadurch würde ein noch größerer Schaden angerichtet.
Inwieweit haftet überhaupt wer für diesen Teppich?

Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Die Haftung ist neu für alt, also eine anteilige Kostenübernahme bei drei Jahren Mietzeit mindestens 70 %.

Kann sie den Nachbesserungsversuch überhaupt ablehnen?

Nein

Und das Alles lange vor der Übergabe?
Noch lässt sich ja nichtmal definitv eine Aussage zum Teppich
machen, da noch alle Möbel in der Wohnung sind.

Gruss Günter