im August beziehen wir unsere neue Wohnung (Eigentum). Diese befindet sich in einem Zweifamilienhaus. Vom Vorbesitzer wurde beim Bau eine Dachterasse auf der Garage geplant. Diese wurde damals (2003) wohl auch genehmigt (vom Bauamt).
Es sollte eine Brücke vom Balkon rüber zur Garage gebaut werden. Jetzt stellt sich mir natürlich folgende Frage: was ist mit der Statik??
Es ist eine Doppelgarage, die innen jedoch offen ist, also wie eine große…
Habe in den Unterlagen der Garage nur folgendes gefunden:
Lastannahmen:
"Die Dachplatten wuren zusätzlich zu ihrem Eigengewicht für folgende Lasten nachgewiesen
(ohne Erdüberschüttung): für Abdichtung und Belag (0,25 kN/m²); für Schnee (2,0 kN/m²)
(mit Erdüberschüttung): für Abdichtung (0,25 kN/m²); für Erdauflast, 30cm (5,70 kN/m²); für Verkehrslast (3,50 kN/m²)"
Kann mir evtl. jemand kurz erklären, was das jetzt in Bezug auf eine Dachterasse und evtl. Anzahl von Personen auf dem Garagendach bedeutet?
Sind die immer,denn sonst kann man nichts unterstellen !
Gemeint ist,ohne innere Trennwand zw. den beiden Stellplätzen ?
Die statischen Angaben können passen,oder nicht,das wird mir nicht so recht klar.
Man kann die Dachplatten(Betondecke?) entweder für eine Auflast durch ein Gründach oder eine Terrasse berechnen.
Das scheint in der 2. Angabe so zu sein.
30 cm Bodenauftrag(für ein Grasdach unüblich,geht viel leichter!) plus Verkehrslast(das sind z.B. Personen usw.).
Wenn diese Lasten berücksichtigt wurden,dann kann man ohne weiteres eine Terrasse aufbauen.
z.B. Lagerhölzer und Terrassendielen,das ist leicht und schützt so auch die Abdichtung. Geländer vorsehen oder sonstige Brüstung,je nach Erfordernis(Kinder oder nicht!).
Die Angaben bei Lasten in kN(Kilonewton) kann man grob durch 10 teilen und erhält die Last in kg,also bei der Verkehrslast 350 kg/m².
Die Brückenkonstruktion von Balkon zur Garage ist eigentlich anspruchsvoller,auch die muß statisch nachgewiesen werden.
Die Balkonkragplatte(wenn es eine solche ist) wird stark belastet.
Man kann die Brücke aber auch auf eigenen Stützen gründen und Balkon und Garage nicht belasten.