Durch Amtsgericht Berlin wurde entschieden, daß ich meine Terassenüberdachung 4x3m erst gebaute, wieder entfernen muß !
Habe es versäumt von meinen Nachbarn eine schrifliche Zusage einzuholen, habe diese nur mündlich, die er jetzt abstreitet.
Begründung des Richters:
Die Parteien bewohnen in Doppelhaus mit Teilungerklärung nach § 3 WEG
Die Kläger haben Beiseitigunganspruch nach §§1004 BGB, 14,15,22 WEG
Bei der festen Überdachung der Terasse handelt es sich um eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung nach § 22 WEG
Die Rechte der Kläger sind über das in § 14 WEG beeinträchtigt & die sicht wird eingeschränkt.
Mein Anwalt hat mir aber fest zugesagt, daß ich im Recht sei, weil das Grundstück real geteilt wurde und es dann wie 2 einzele häuser anzusehen ist & es kennerlei Zustimmung des Nachbarn braucht !
Trotzdem hat der Richter nach dem WEG geurteilt ??
Ich verstehe die Welt nicht mehr, wie geht soetwas ?
Mein Anwalt rät mir in die nächste Instanz zu gehen, vors Landesgericht, aber was ist wenn da wieder nach dem falschen WEG geurteilt wird !?
Dann bleibe ich auf den großen Gerichtskosten sitzen & muß trotzdem abreißen !
Gibt es da keine einheitliche Urteilung b.z.w Grundsatzurteile ??
hoffe auf hilfe den ich weiss nicht so recht was ich jetzt tun soll.
Hi,
ich kann nur sagen, was ich tun würde.
Ich würde auf keinen Fall einen Anwalt nehmen. Der ist viel zu teuer, und die Aussichten auf Erfolg kann er nicht wirklich beeinflussen. An Ihrer Stelle würde ich eine außergerichtliche Einigung anstreben. Das heißt:
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Mit den Nachbarn in Ruhe reden und sich vielleicht sogar entschuldigen, weil Sie die gesetzlichen Modalitäten nicht kannten (laden Sie die Nachbarn zum Grillen oder ein Glas Bier ein). Manchmal kann man so einlenken. Auf keinen Fall auf Konfrontation gehen, denn es sieht wirklich so aus, als seien Sie im Unrecht.
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Wenn das nicht klappt, würde ich mir Rat bei der Verbraucherzentrale holen. Der kostet zwar auch etwas, ist aber bei Weitem nicht so teuer wie ein Anwalt.
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Wenn beides nicht hilft, dann würde ich fragen, welche Art Überdachung möglich wäre. Wenn es auch so keine Einigung gibt, sollten Sie der Klügere sein, denn eine zivilrechtliche Auseinandersetzung kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven.
Viel Glück!
Katja
ohjehmineh, Herrgott hilf,
alle diese Rechtsfragen kann man so nicht klären und Du hast ja bereits einen RA, der sollte zumindest lesen können und Dir klar machen können, ob seine Meinung auf festem Grund steht oder welche ungesicherten Fakten zu berücksichtigen wären . . .
Drei Anwälte ergibt mindestens 7 Lösungsmöglichkeiten ! so ist die Realität in unserem Rechtsstaat.
Allerdings wäre zu bedenken, dass auch mündliche Verträge = Vereinbarungen eine Rechtsgültigkeit haben. Der „Böse Nachbar“ müßte dem Richter gegenüber seine nachträgliche Ablehnung begründen und ggf. sich an unnötigen Aufwendungen beteiligen.
Eine Doppelhaushälfte kann u.U. ein „Voll-Haus“ sein, dass kann ich so nicht beurteilen, aber Dein RA sollte es können. Kaufvertrag und Grundbuch prüfen !
Glückauf sagen die Holzfäller und fallen in die See.
mfg
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Hallo,
leider kann ich keine Auskunft geben.
Ich gehe davo aus dass du das Dach unbedingt behalten willst, in die nächste Instanz wäre somit eine gute Sache, ich denke dein Anwalt ist kompetent genug. Geklärt werden sollte auch, in wie weit sich dein Nachbar durh das Dach eingeschränkt fühlt.Leider ist mit einem münd. Vertrag nichts zu holen. Vielleicht findet dein Anwalt auch eine „modernisierungs Klausel“ im WEG.
Mehr kann ich dir leider nicht helfen!Sorry.
Viel Erfolg wünsche ich dir dass es durchgeboxt wir!
Upps wenn es eine schriftlich Klärung wegen der Grundstücke gibt, da0 dies 2 einzelhäuser sind, dann hat man vielleicht Chancen.
Ich würde alles darauf setzen ob es auch ein Schriftstück gibt, indem die Grenzen geklärt sind.
Gruß
Ulrike