Folgender Fall:
Mein Mutter hat ihre Terasse ausbauen lassen, die dadruch ca. 20-30cm höhe ist. Dadruch ist die Umwehrung zu niedrig gewesen. Deshalb hat sie sich im Baumarkt aus Ästen geflochtene Abtrennwände geholt und diese zum Nachbargrundstück aufgestellt, natürlich auf ihrer Seite des Grundstücks. Die Stellwand ist von Boden bis zur Spitze ca. 1,8m hoch.
Die Wohnsituation ist eine gestaffelte Reihenhaussiedlung, ähnlich wie Treppen. Also das Grundstück der Nachbar links von ihr liegt ca. 2-3m unter ihren und das der Nachbar rechts von ihr entrsprechend höher. Die Nachbarn haben sich beschwert, die Trennwand würde ihnen Licht stehlen und unschön aussehen, von ihrer Seite des Grundstücks. Von der Seite meiner Mutter ist es jedoch durschnittlich hoch und ein Teil der Sonne geht sowieso an der Stelle verloren, wegen dem Treppencharakter der Siedlung.
Die Nachbarn meiner Mutter haben einen „Answalt“ eingeschaltet, der sie aufgefordert hat ihre Trennwant um 180 Grad zu drehen, da sieht nur hochkant so „groß“ wäre. Anscheinend ist besagtem Anwalt nicht klar, dass bei 180 Grad die Wand die selbe Höhe besitzt. naja das war nur einer der witzen Stellen, des Briefes den meine Mutter bekam.
Jetzt hat sie einen Termin zur Schlichtung wahrgenommen und eine Freundin mitgenommen. Dieser Schlichter hat, nach der Aussage meiner Mutter, nur das Grundstück der Nachbarn begutachtet und hat ihres nie betreten. Dazu hat ausgearbeiteten „Kompromiss“ bereit zum unterschreiben mitgenommen. Er hat meine Mutter unter Druck gesetzt, ihr mit Sanktionen gedroht, bei nicht unterschreiben und war sehr parteiisch. Der Schlichter wurde von den Nachbar dafür bezahlt.
Mir kommt das alles extrem unseriös vor und sie hat wohl den Wunsch geäußert darüber eine Nacht schlafen zu wollen, der Schlichter hat sie aber sehr unter Druck gesetzt und meinte, dass sie es heute noch unterschreiben müsse. Sie fragte ihn auch, ob er noch einen Alternativkompromiss hätte, was er verneinte und auf seinen vorgefertigten bestand.
Angeblich gäbe es im Hessisches Nachbarrechtsgesetz eine Verordnung, die meine Mutter verpflichten würde solche Maßnahmen mit den Nachbar abzusprechen und sie um Erlaubnis zu bitten und die ihr eine maximal Höhe von ca. 1,4m nur erläubten.
Ich kenne nur die Hessische Bauordnung und dort steht das definitiv nicht drin! Und ich weiß nur das die Nachbar gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen sollen, das sind aber aber mehr Empfehlungen, als Gesetzesgrundlage.
Wie ist denn die Rechtslage? Ich habe noch nie gehört, dass man bei so ner Bagatelle die Nachbar um Erlaubnis fragen muss, noch das eine Terassenwand nur so hoch sein dürfte.
Was ist eure Meinung dazu? Ich wäre so gern dabei gewesen! Ich hätte ihr nie erlaubt dieses Mist zu unterschreiben! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist und das der „Schlichter“ sich korrekt verhalten hat. Und das sowas rechtskräftig ist glaub ich auch nicht. Ich an ihrer Stelle hätte den Brief einfach ignoriert.