Terassenwände Nachbargrundstück

Folgender Fall:
Mein Mutter hat ihre Terasse ausbauen lassen, die dadruch ca. 20-30cm höhe ist. Dadruch ist die Umwehrung zu niedrig gewesen. Deshalb hat sie sich im Baumarkt aus Ästen geflochtene Abtrennwände geholt und diese zum Nachbargrundstück aufgestellt, natürlich auf ihrer Seite des Grundstücks. Die Stellwand ist von Boden bis zur Spitze ca. 1,8m hoch.

Die Wohnsituation ist eine gestaffelte Reihenhaussiedlung, ähnlich wie Treppen. Also das Grundstück der Nachbar links von ihr liegt ca. 2-3m unter ihren und das der Nachbar rechts von ihr entrsprechend höher. Die Nachbarn haben sich beschwert, die Trennwand würde ihnen Licht stehlen und unschön aussehen, von ihrer Seite des Grundstücks. Von der Seite meiner Mutter ist es jedoch durschnittlich hoch und ein Teil der Sonne geht sowieso an der Stelle verloren, wegen dem Treppencharakter der Siedlung.

Die Nachbarn meiner Mutter haben einen „Answalt“ eingeschaltet, der sie aufgefordert hat ihre Trennwant um 180 Grad zu drehen, da sieht nur hochkant so „groß“ wäre. Anscheinend ist besagtem Anwalt nicht klar, dass bei 180 Grad die Wand die selbe Höhe besitzt. :smiley: naja das war nur einer der witzen Stellen, des Briefes den meine Mutter bekam.

Jetzt hat sie einen Termin zur Schlichtung wahrgenommen und eine Freundin mitgenommen. Dieser Schlichter hat, nach der Aussage meiner Mutter, nur das Grundstück der Nachbarn begutachtet und hat ihres nie betreten. Dazu hat ausgearbeiteten „Kompromiss“ bereit zum unterschreiben mitgenommen. Er hat meine Mutter unter Druck gesetzt, ihr mit Sanktionen gedroht, bei nicht unterschreiben und war sehr parteiisch. Der Schlichter wurde von den Nachbar dafür bezahlt.

Mir kommt das alles extrem unseriös vor und sie hat wohl den Wunsch geäußert darüber eine Nacht schlafen zu wollen, der Schlichter hat sie aber sehr unter Druck gesetzt und meinte, dass sie es heute noch unterschreiben müsse. Sie fragte ihn auch, ob er noch einen Alternativkompromiss hätte, was er verneinte und auf seinen vorgefertigten bestand.

Angeblich gäbe es im Hessisches Nachbarrechtsgesetz eine Verordnung, die meine Mutter verpflichten würde solche Maßnahmen mit den Nachbar abzusprechen und sie um Erlaubnis zu bitten und die ihr eine maximal Höhe von ca. 1,4m nur erläubten.

Ich kenne nur die Hessische Bauordnung und dort steht das definitiv nicht drin! Und ich weiß nur das die Nachbar gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen sollen, das sind aber aber mehr Empfehlungen, als Gesetzesgrundlage.

Wie ist denn die Rechtslage? Ich habe noch nie gehört, dass man bei so ner Bagatelle die Nachbar um Erlaubnis fragen muss, noch das eine Terassenwand nur so hoch sein dürfte.

Was ist eure Meinung dazu? Ich wäre so gern dabei gewesen! Ich hätte ihr nie erlaubt dieses Mist zu unterschreiben! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist und das der „Schlichter“ sich korrekt verhalten hat. Und das sowas rechtskräftig ist glaub ich auch nicht. Ich an ihrer Stelle hätte den Brief einfach ignoriert.

Hi,

auch wenn ich deinen Ärger zum Teil verstehe, bleib aber trotzdem auf dem Boden.

Das steht gar nicht zur Debatte, sie war wohl im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.

Was sollte sie nun genau unterschreiben. Bzw. was hat sie unterschrieben?

Dass du das Hessische Nachbarrechtsgesetz nicht kennst, heißt nicht, dass es das nicht gibt. Das gibt es sehr wohl, hier findest du alle möglichen Regelungen, auch die Bauordnung:
http://www.nachbarrecht.de/hessen.html
aber ganz ehrlich, ich habe jetzt keine Lust, mich damit zu befassen. Also entweder suchst du selbst, oder der Schlichter soll dir den Paragraphen nennen, damit du selbst nachschauen kannst. Ich hatte dort übrigens beim Überfliegen nur etwas von 1,20m gelesen (ortsüblicher Zaun, ansonsten 1,2 m hoher Zaun aus verzinktem Maschendraht, § 15) , aber da ging es um die Grundstückseinfriedung. Ich nehme an, die Terasse liegt nicht direkt an der Grenze. Wenn doch, dann gilt eben § 15, und du müsstest dich erkundigen, was für Zäune dort „ortsüblich“ sind.

Glauben ist nicht Wissen, und Kopf in den Sand stecken hilft auch nur ganz selten.

http://www.anwalt-offenbach.de/seiten/schlicht.html#Neu

Zwingend vorgeschrieben bleibt das außergerichtliche Schlichtungsverfahren
weiterhin bei
nachbarrechtlichen Streitigkeiten nach §§ 906, 910, 911, 923 BGB
oder nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz
;
bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen
Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Bei diesen Streitigkeiten findet die Schlichtung jedoch insoweit
eine Erweiterung, als diese zukünftig obligatorisch ist, sobald
beide Parteien in Hessen wohnen oder dort ihren Sitz oder eine
Niederlassung haben.

Du kommst nicht drum herum, das Hessische Nachbarrechtsgesetz zu konsultieren, oder jemanden darum zu bitten, der etwas davon versteht.

Gruß
Christa

Genau und dabei nicht vergessen auch in die Satzung der Komune nachzuschauen, denn das Bauricht ist in vielen Belangen abdingbar, damit dieses an die Situationen vor Ort angepasst werden kann.

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