Termin - Arbeitsgericht

Hallo wer weis was?
Arbeitnehmer A hat vor dem Arbeitsgericht einen Termin gegen seinen Arbeitgeber.
Dieser Termin 9.40Uhr liegt genau in seiner Arbeizszeit,diese wäre an diesem Tag von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr und nun die Frage–
muß Arbeitnehmer A an diesem Tag noch Arbeiten? (eventuell dann eben von 14.00 - 18.00 Uhr)

Mfg Bernd

Hi!

Arbeitnehmer A hat vor dem Arbeitsgericht einen Termin gegen
seinen Arbeitgeber.
Dieser Termin 9.40Uhr liegt genau in seiner Arbeizszeit,diese
wäre an diesem Tag von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr und nun die
Frage–
muß Arbeitnehmer A an diesem Tag noch Arbeiten?

Wenn er sich für den ganzen Tag Urlaub nimmt, nicht!

(eventuell
dann eben von 14.00 - 18.00 Uhr)

Eine unbezahlte Freistellung in eigener Sache gilt für die Dauer des Termins.
Wenn der Termin also um 9:40 Uhr terminiert ist, kann man eigentlich davon ausgehen, dass er in der Regel gegen 10:30 Uhr beendet sein sollte. Danach heißt es dann: Ab zur Arbeit!

Wenn das Arbeitsgericht nicht ewig weit vom Arbeitsplatz entfernt ist, halte ich 14:00 Uhr für etwas unverschämt…

Da aber keine weiteren Fakten bekannt sind, ist das hier nur ein grober Hinweis. Es soll Tarife geben, die etwas anderes regeln, auch habe ich davon gehört, dass im Kirchenrecht andere Dinge gelten können…

LG
Guido