Termin bei der AfA -> Freistellung?

Hi!

Angenommen, jemand muss sich aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages kurzzeitig „arbeitsuchend“ melden, steht aber noch in seinem gegenwärtigen Job.

Könnte ein Arbeitgeber sodann rechtmäßig von seinem Arbeitnehmer verlangen, für die Wahrnehmung dieser gesetzlich verpflichtenden Vorsprache bei der Agentur für Arbeit Erholungsurlaub abzugelten oder eine unbezahlte Freischicht zu nehmen? Oder wäre - im Gegenteil - vielmehr der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmer für einen solchen Termin unter „Entgeltfortzahlung“ freizustellen?

LG
ostia

Hallo,

Angenommen, jemand muss sich aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages kurzzeitig „arbeitsuchend“ melden, steht aber noch in seinem gegenwärtigen Job.

Wie kurzfristig ist das denn, wenn davon ausgegangen wird, dass diese Befristung von Anfang an klar war?

Könnte ein Arbeitgeber sodann rechtmäßig von seinem Arbeitnehmer verlangen, für die Wahrnehmung dieser gesetzlich verpflichtenden Vorsprache bei der Agentur für Arbeit Erholungsurlaub abzugelten oder eine unbezahlte Freischicht zu nehmen?

Ja, wenn keine Vereinbarungen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag etc.) anderes vorsehen.

Oder wäre - im Gegenteil - vielmehr der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmer für einen solchen Termin unter „Entgeltfortzahlung“ freizustellen?

Maximal für die Zeit, die dafür notwendig ist. Ob das bezahlt wird, hängt eben von den Vereinbarungen ab. Eventuell bekommt man Ersatz vom AA?? Die wollen ja, das man persönlich erscheint.

Grüße