Termin bei der arge versäumt

hallo

ich hatte am 17.2 ein termin bei der arge. besprechung wegen bewerbung, berufliche zukunft etc.

ich hab an dem tag verschlafen und dann direkt angerufen. allerdings habe ich an dem tag niemanden mehr erreicht da es freitags war.
am montag rief ich gleich an und sagte bescheid.

nun war ich heute da um mein stellungsnahme zettel auszufüllen.

werde ich gleich gesperrt??

ich wurde ende letztes jahres für eine woche gesperrt, da ich mich zu spät arbeitslos meldete dank meines ex arbeitgebers…

ich habe vor ein paar tagen erfahren das ich schwanger bin, dürfen sie mir die leistungen wegnehmen?

Hallo,

da das Verschlafen eines Termins keinn wichtigen Grund darstellt, wird eine Sperrzeit/Sanktion eintreten, d.h. das Arbeitslosengeld (II) wird für einen bestimmten Zeitraum nicht gezahlt.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts kann vom Jobcenter ein sog. Lebensmittelgutschein zur Verfügung gestellt werden.

Gruß

Guten Tag.

Bei Arbeitslosengeld 2-Beziehern, werden nicht so wie bei Arbeitslosengeld-Beziehern, Sanktionen anstatt Sperrzeit ausgesprochen.

Aufgrund des verpassten Termines müssten Sie eine Sanktion i.H.v. 10% Ihrer Regelleistung für drei Monate bekommen. Also werden Sie weiterhin Held bekommen, es wird nur so zwischen 30-40 Euro weniger sein im Monat.

Hallo

es werden nur die 10% sein und nicht gleich 60%, da ich ja letztes jahr schon mal gesperrt worden bin?

Ist das nicht etwas übertrieben, gleich gesperrt zu werden, nur weil man mal verschlafen hat?
Das kann immerhin jeden mal passieren.

LG

Hallo

ich beziehe aber kein arbeitslosengeld 2. ich beziehe arbeitslosengeld 1. Lebe allerdings mit meiner mutter in einer wohngemeinschaft die arbeitslosengeld 2 bezieht.

hallo,

schwer zu sagen. Hängt davon ab was du auf den Zettel geschrieben hast + wie viel Verständnis dein SB aufbringt. Ohne Krankschreibung oder einen anderen wichtigen Grund könntest du durchaus sanktioniert werden. Da du dich aber direkt am nächst möglichen Tag persönlich gemeldet hast, könntest du auch ohne davon kommen. Verschlafen sollte jedenfalls nie als Grund angegeben werden. Wenn dir sowas öfters passiert kann es sein, dass sie dich auf „alltagstauglichkeit“ vom Amtsarzt checken lassen.

Bitte nimm immer eine Begleitperson zu deinen Terminen mit!!!

Wenn du durch deine Schwangerschaft nicht mehr als Arbeitskraft zur Verfügung stehst, bekommst du natürlich keine Leistungen mehr von der Arge. Informier dich möglichst bald bei deiner Krankenkasse an wen du dich wenden mußt. Für Schwangere gelten ganz andere Gesetze.

Alles Gute!

Die Antwort bleibt die gleiche.
Nächstes Mal bitte alle nötigen Infos in der 1. Anfrage mitteilen.