Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich allgemein auf die Vorverlegung eines Termins beim Arbeitsamt.
Kurz zum Sachverhalt:
Die Lage in die Arbeitslosigkeit zu geraten steht bevor und gemeldet hat man sich auch schon.
Der 1. Termin mit der Agentin liegt schon hinter einem.
Die Eingliederungsvereinbarung ist unterschrieben und der Zettel „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III“ liegt auch vor. Will heißen eine selbst erwirtschaftete Probearbeit ist beim Amt gemeldet.
Ein weiterer Termin zur Ausbildungsvermittlung steht höchst wahrscheinlich bevor und ebenso wird die Agentin vorladen, zwecks Überprüfung des Nachweises der Eigenbemühungen gemäß § 119 Abs. 5 SGB III.
Nun ist es denn so, dass die Arbeitslosigkeit zum 01.05.2009 eintritt und Fahrscheine in den Urlaub für 2 Wochen im Mai (10.-25.) gebucht sind.
(Die Probearbeit ist in der Zeit vom 5.-9. Mai)
Zur wichtigsten Frage:
Was kann/muss man nun tun um einen Termin zu verschieben und welche Gründe kann/sollte man da am bessten nennen?
Und; ist es möglich Ortstabwesenheit zu beantragen? Da Urlaub ja für Erwerbslose wohl kaum in Frage kommt.
Ich bedanke mich im Vorfeld für eure Hilfe und hoffe auf baldige Antworten!