Termin beim Arbeitsamt Verschieben (welche Gründe)

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich allgemein auf die Vorverlegung eines Termins beim Arbeitsamt.

Kurz zum Sachverhalt:

Die Lage in die Arbeitslosigkeit zu geraten steht bevor und gemeldet hat man sich auch schon.
Der 1. Termin mit der Agentin liegt schon hinter einem.

Die Eingliederungsvereinbarung ist unterschrieben und der Zettel „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III“ liegt auch vor. Will heißen eine selbst erwirtschaftete Probearbeit ist beim Amt gemeldet.

Ein weiterer Termin zur Ausbildungsvermittlung steht höchst wahrscheinlich bevor und ebenso wird die Agentin vorladen, zwecks Überprüfung des Nachweises der Eigenbemühungen gemäß § 119 Abs. 5 SGB III.

Nun ist es denn so, dass die Arbeitslosigkeit zum 01.05.2009 eintritt und Fahrscheine in den Urlaub für 2 Wochen im Mai (10.-25.) gebucht sind.
(Die Probearbeit ist in der Zeit vom 5.-9. Mai)

Zur wichtigsten Frage:

Was kann/muss man nun tun um einen Termin zu verschieben und welche Gründe kann/sollte man da am bessten nennen?

Und; ist es möglich Ortstabwesenheit zu beantragen? Da Urlaub ja für Erwerbslose wohl kaum in Frage kommt.

Ich bedanke mich im Vorfeld für eure Hilfe und hoffe auf baldige Antworten!

Hallo,

Solange wie kein Termin versäumt wurde, dürften sich keine Fragen ergeben.
Eine begrenzte Abwesenheit kann auch machbar sein.

Rückmeldungen / Hinweise / Fragen können vorab immer hilfreich sein.

Hallo,
auch Arbeitslose habe sowas wie einen Anspruch auf „Urlaub“ (man muß dann ausnahmsweise nicht täglich seinen Briefkasten leeren um nichts zu verpassen). Das muß man dem Amt aber rechtzeitig mitteilen, was zumindest früher alles lang und breit in der Broschüre stand, die man ausgehändigt bekommen hat. Wenn schon alles gebucht ist, hätte man es wohl gleich beim ersten Gespräch erwähnen sollen.

Cu Rene

Alles klar dankeschön für die Antwort

Moin!

Also in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Ortsabwesenheit nicht zulässig, es sei denn, der Arbeitslose hat bei Buchung des Urlaubes nicht gewusst, dass die Arbeitslosigkeit eintrifft. Also muss der Urlaub nach Kündigung erfolgt sein. Bzw. bei einem befristeten Vertrag weiß man von vornherein, dass die Arbeitslosigkeit eintreten könnte. Das macht man daher, da die Chance einer Arbeitsvermittlung in den ersten 3 Monaten am größten ist. Außerdem könnte man evtl. - wenn das Praktikum gut läuft - eher anfangen zu arbeiten. Also meine Empfehlung: sofort den Telefonhörer in die Hand und Arbeitsamt anrufen!!

Kennt diese theoretische Person nicht zufällig einen praktischen Arzt? :smile: *cooles Wortspiel*