Hallo zusammen!
Angenommen, jemand möchte mit Schmerzen einen Termin bei einem Orthopäden vereinbaren. Bei einem bestimmten, weil der die schon länger bestehenden ws-Probleme schon kennt.
Telefonisch ist die Praxis quasi nicht erreichbar (besetzt oder es geht niemand ran).
Vor Ort erhält der Patient die Auskunft: Termin im Mai möglich, wenn dringend, solle der Hausarzt anrufen und die Dringlichkeit erläutern, dann ginge ein früherer Termin.
Also zum Hausarzt: der sagt, das mache er nicht. Gibt eine Überweisung mit.
Das Ergebnis: der Patient hat mit sich verschlimmernden Schmerzen einen Termin Ende April bekommen und den Hinweis, die Zwischenzeit mit Schmerzmitteln (natürlich vom Hausarzt) zu überbrücken.
Meine Frage nun:
(1) Wie ist das mit dem Anruf durch den Hausarzt zu beurteilen? Darf der Orthopäde das verlangen?
(2) Falls nicht, wo könnte man das „melden“ oder anzeigen?
(3) was würdet ihr dem Patienten raten? Mit akuten Schmerzen in die Praxis und nicht weg schicken lassen? Wie ist die Rechtslage? Orthopäde wechseln - schlechte Option, schwierig, jemanden zu finden, der nicht entweder grottenschlecht oder auch überlaufen ist.
(4) wundert sich noch jemand über überlaufende Notfall-Ambulanzen?
Ja, der Patient ist Kassenpatient…
Grüße
Bufo