Termin beim Sozialamt

Hallo,

eine gute Bekannte von mir hat mich um Hilfe gebeten.
Sie hat nächste Woche einen Termin beim Sozialamt und möchte dort um kurzfristige (d.h. schnelle, aber zeitlich überschaubare) finanzielle Unterstützung bitten (Krankenversicherung und evtl. Wohngeld).

Da sie selber in diesem Thema emotional total untergeht und sich ganz fürchterlich schämt, überhaupt um Hilfe vom Sozialamt bitten zu müssen fragte sie mich, ob ich sie begleiten könnte.
Das mache ich auch, habe aber folgende Fragen:

  • welche Unterlagen muß sie eigentlich mitnehmen?
  • welche Rolle kann ich als Begleiterin einnehmen? Kann/darf ich was zu dem Thema sagen? Hinterfragen?
  • bzw. DARF ich an diesem Gespräch v.S. des Sozialamtes überhaupt teilnehmen?

Meine Bekannte befürchtet, dass sie nach kurzer Zeit und Fragen der/s Sachbearbeiters/in in Tränen ausbricht und fluchtartig den Raum verlässt.

Für diesen schlimmsten Fall noch die Frage:

  • kann ich das Gespräch dann alleine fortsetzen?
  • und: muß das Sozialamt eigentlich über Möglichkeiten der Unterstützung aufklären oder muß sie sich da selber schlau machen?

Ich bin in diesem Thema bisher völlig ohne Erfahrungen und habe auch keine Ahnung, wie und auf welche Weise sie überhaupt kurzfristig Hilfe vom Sozialamt bekommen könnte. BITTE HILFE…

Viele Grüße
Sophia

Hallo Sophia,

(Krankenversicherung und evtl. Wohngeld).

Inwiefern Krankenversicherung? Wohngeld gibts aber nicht auf dem Sozialamt. Das wäre dann nochmal was anderes.

In welcher Lage befindet sie sich denn? Versicherungspflichtig tätig? Arbeitslos mit/ohne Leistungsbezug (wenn ja, welche Leistungen?)?

MfG

Hallo,

ähm, da fängt es schon an…
Seit vielen Jahren selbständig, seitdem durchgängig freiwillg GKV.
Geschieden, notariell auf Unterhalt verzichtet. Aber mit Ausgleichzahlung (vor 6 Jahren), das ist laut anwaltlicher Auskunft vor dem Sozialamt nicht mehr relevant in Bezug auf Unterhalt ggü. Ex-Mann.
Wohnung 80qm, davon aber gut 30qm als Lager für ihr Gewerbe genutzt.
Von ihrem Gewerbe hat sie Einnahmen i.H.von ca. 500 Euro, das reicht nicht für die laufenden Ausgaben.
Bisher hat sie ihre Kinder, Ex-Mann und Freunde „angepumpt“, um Miete, GKV usw. zu bezahlen. Also moralische Schulden, aber keine für evtl. Schuldnerberatung oder so.
Sie ist Mitte 50 und findet einfach nichts mehr in Festanstellung. Falls sie wegen evtl. Wohngeld in eine kleinere Wohnung umziehen müsste würde ihr die Existensgrundlage Gewerbe entzogen (das Lager 30qm braucht sie dringend hierfür), Einnahmen hieraus etwa 500Euro/Monat und dann ist ihre Befürchtung, auf ewig vom Staat abhängig zu sein.
Deshalb auch die „kurzfristige“ Unterstützung. Sie hofft, dass sie neue Perspektiven finden kann, wenn ihr die (schon 2 jahre andauernde) Angst vor Verlust der Wohnung und der Krankenversicherung genommen wird.
Sie sucht händeringend nach weiteren Einnahmequellen, ist aber durch die finanzielle Situation mittlerweile nervlich einfach am Ende.

Ich denke auch, dass Sie „die Kurve kriegt“, wenn ihr die existenziellen Sorgen für einen überschaubaren Zeitraum abgenommen werden. So würde ich dem Sozialamt ggü. in meiner Rolle als Begleitperson auch argumentieren. Meiner Ansicht nach hat sie echtes Potenzial und wird heftig darauf hinarbeiten, aus dem sozialen Netz wieder auszusteigen.
Aber: wie kann man das dem Amt gegenüber klarmachen?
Und vor allem: was kann ich als Begleiterin da überhaupt ausrichten?

Viele Grüße
Sophia

Hallo,

ja, sie darf eine Vertrauensperson mitbringen. (Steht so direkt irgendo im Sozialgesetzbuch. (Weiss ich, weil mein Bruder seine Schwägerin demnächst begleitet. Der hat sich das rausgesucht. Hat dem Sozialamt gar nicht gefallen.)

Du darfst in ihrem Namen Fragen und Antworten. Kurz: eigentlich darfst du alles. Keine Zurückhaltung.
Unterlagen? Also schätze mal alles, was mit Einkommen und Vermögen zu tun hat. Lebenspartner. Mietunterlagen. Evtl auch Ausbildung.

Wahrscheinlich werden sie wissen wollen, ob es jemanden gibt, der die Kosten trägt. Vermutlich werden sie sie ans Arbeitsamt weiterreichen. Da wird sie sich dann arbeitsuchend/arbeitslos melden müssen. Alle Aussagen, ALLE ABLEHNUNGEN schriftlich. Das Land muss sparen, damit es genauso weitermachen kann wie bisher.

Wohngeld geht doch aus einer anderen Kasse. Dazu braucht sie doch nicht ins Sozialamt, oder?

Gruß

Peter

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Hallo,

danke erstmal für die Antwort.
Weitere Fragen nach Deiner Antwort:

  • muß denn dann mein Mitkommen vorher angemeldet werden?
  • Wohngeld: wo denn sonst beantragen?

Viele Grüße Sophia

Hallo Sophia, deiner Beschreibung nach „passt“ da eher die Beantragung von alg II, da sie ja erwerbsfähig ist. Könnte also sein, dass das Sozialamt sie wieder weg schickt. Oder hat sie bei der Terminvereinbarung abgeklärt, dass sie mit ihrem Anliegen da richtig ist? Kosten für die Unterkunft bekommt man allerdings nur für „angemessenen“ Wohnraum. Der ist von Geminde zu Gemeinde und Stadt zu Stadt unterschiedlich in KdU-Richtlinien festgelegt (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p… evtl. ist zufällig die für eure Gegend mit dabei)

Aber: wie kann man das dem Amt gegenüber klarmachen?

Man sollte sich erst mal selber klar machen, dass ein Amt ein Amt ist und dass die nach ihren Vorschriften gehen. Klingt zwar jetzt kalt, aber damit erspart man sich dann die Enttäuschung, wenn man meint „Da muss doch was möglich sein. Warum geben die mir nichts? Was hab ich falsch gemacht?“ Über machbare Ansprüche sollte man sich also vor einem Amtsbesuch so gut als möglich informieren.

  • ruhig bleiben
  • Sachverhalt genau und nicht zu kurz und nicht zu „ausführlich“ schildern (am besten vorher Notizen, damit man nichts vergisst)
  • nicht persönlich werden und nicht jammern (denn die Sachbearbeiter machen da nur ihren Dienst und können nichts für die Vorschriften)
  • evtl. um ne Pause bitten, wenn die Freundin anfängt zu weinen
  • ZUHÖREN! Nicht aufregen, wenn der Sachbearbeiter sagt, dass dies und jenes nicht geht, sondern nach Alternativen fragen und wo man diese Alternativen beantragt bzw. bekommen kann

Und vor allem: was kann ich als Begleiterin da überhaupt
ausrichten?

  • erst mal deine Freundin reden lassen (es sei denn sie bittet dich ausdrücklich vorher oder während des Gesprächs darum für sie zu reden) und wenn du merkst, dass sie nicht mehr „kann“ (weint oder ähnliches) fragen, ob du weiter schildern darfst
  • ruhig auch Notizen während des Gesprächs machen (zu wichtigen Fakten, Adressen o.ä.)

Ich kenne dich nicht und ich weiß auch nicht wie du reagierst, aber einer von euch sollte wenigstens immer die Ruhe bewahren (und das wirst schätzungsweise du sein müssen, wenn die Freundin so sensibel ist).

Mehr fällt mir dazu jetzt nicht ein.

Doch … hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp das Forum ist auch recht fit in solchen Sachen.

Viel Glück und starke Nerven! (schön, wenn man jemanden wie dich als Freundin hat. Das ist sehr wichtig!)

MfG

2 „Gefällt mir“

Hallo Sophia,

der Fairness halber solltest Du Dein kommen ankündigen. (Sie können nichts dagegen unternehmen.

Wohngeld gibts bei der Gemeinde. Da muss man einen Antrag ausfüllen und Gehaltsnachweise und Mietvertrag vorlegen.

Sozialhilfe-, Bafög- oder ALG2-Empfänger bekommen kein Wohngeld, da dieses dort bereits integriert ist. (Wohngeld light)

Achtung ein Sozialhilfeantrag (Erstantrag) gilt nur kurze Zeit. Man muss rechtzeitig einen WIederholantrag stellen. Das Gilt auch bei einer Ablehnung, wenn man Widerspruch einlegt und auch wenn die Bearbeitungszeit länger dauert.

Gruß

Peter

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Nachfrage
Nochmal hallo,

nach den beiden Antworten bin ich mir noch über mehrere Fragen nicht im Klaren:

  • muß das Sozialamt meine Bekannte oder/und mich als Begleiterin über Möglichkeiten der Unterstützung aufklären? Oder reagieren die SA dort nur „auf Antrag“ und geben keine weiteren Hinweise, wie sie Hilfe bekommen kann?

  • Wohngeld ist nicht Sozialamt? Welches Amt denn sonst? (ich bin wohl wirklich noch gaaaanz weit weg von diesem Thema… habe keinen blassen Dunst…)

  • Arbeitsamt? Aber sie war doch jahrelang selbständig… Wäre da das Arbeitsamt wirklich eine Anlaufstelle? Würde sie denn überhaupt Arbeitslosengeld bekommen? Oder HartzIV oder was (das ist dann doch nicht Arbeitsamt)?

Ich stehe echt auf dem Schlauch…
Natürlich ist mir klar, dass staatliche Unterstützungs-Gelder eingespart werden wo´s nur geht. Aber…
Sie macht und tut und bemüht sich und ist nun wirklich kein „Schmarotzer“. Es geht doch nur um eine sozusagen Überbrückungshilfe, bis sie wieder wie gewohnt alleine für sich sorgen kann.

Oder sehe ich das alles zu blauäugig?
Ich mache diesen Freundschaftsdienst wirklich gerne für sie und glaube auch fest daran, dass sie wieder auf die Füße kommt mit ein wenig finanzieller Unterstützung, ABER:

  • sie ist jetzt Mitte 50, hat keine Ansprüche ggü. Ihrem Ex-Mann und von der BfA die Auskunft, dass sie bei Erreichen der Rente etwa 500Euro/Monat erhält. Das reicht doch nie, um Wohnung und Leben zu bezahlen.
  • das heißt doch, sie muß auch bei Erreichen der Rente arbeiten bis sie umfällt, um genügend Geld zu bekommen?
  • ihre Bedenken sind natürlich, dass ihr Gewerbe nicht weiterläuft wenn sie aus Krankheits-Gründen nicht mehr kann, damit würden ihr 500 Euro im Monat fehlen.
  • wie soll das eigentlich weitergehen?

Sie ist durch diese jahrlange finanzielle Misere schon recht angegriffen, nervlich, psychisch und auch körperlich. Ich traue ihr von der Einstellung her seeehr viel zu, aber wenn es denn rein körperlich nicht mehr klappt?

Sorry, ich bin bei solchen Frage-Hilfestellungen im Moment echt einfach überfordert, weil wesentlich jünger, gut versichert und vorgesorgt und so.
Ich möchte ihr einfach nur helfen, das beste aus ihrer Situation zu machen.

Wie/wer kann ihr also wirklich helfen?
Ist sie tatsächlich nun ein Sozialfall?
Wo ist der Weg rein - und viel wichtiger - wieder raus aus staatlicher Unterstützung?

Nochmal Gruß
Sophia

Hallo,

danke.
Ja, ich bin da sicherlich eher die ruhige, neutrale Zuhörerin und werde so weit möglich mitschreiben und nur eingreifen, wenn meine Bekannte die Nerven verliert.
Aber ich bin leider so sehr Laie auf diesem Gebiet und kann deshalb nur so wenig „fundiertes“ (geschweige denn gesetzliches) anführen… Da hilft mir nur ein guter Draht zu der/dem SA, um die Lage klarzumachen.

Sicher ist: Gespräche führen kann ich. Und beide Seiten zur Not wieder auf „neutralen Boden“ zurückführen bzw. vielleicht doch Infos von der/dem SA einholen, was möglich ist.

Ich habe echt Respekt vor diesem Gespräch!
Am meisten davor, dass meine Bekannte die Nerven verliert.
Und deshalb möchte ich gut vorbereitet sein, damit ich ihr möglichst gut helfen kann.

Naja, ist ja noch ein wenig Zeit bis dahin…
Viele Grüße
Sophia

Halo Peter,

siehste, das verstehe ich schon nicht.
Wiederholungsantrag auch bei Ablehnung?
Und Xolophos schreibt, meine Bekannte wäre vielleicht auch ALGII?

Ich steige nicht durch (trotz Studierens der HarztIV- und ALGII-Sachens im TV und Internet)…
Was ist der Unterschied?

Ist das Sozialamt nicht die richtige Stelle??

HILFE…

Gruß
Sophia

Hallo Sophie,

Xolophos hat da recht. Wahrscheinlich werden sie euch direkt zum Arbeitsamt schicken.

Wer arbeitsfähig ist, muss in der Regel zum Arbeitsamt und bekommt ALG2, nur wer gar nicht arbeiten kann, geht zum Sozialamt (z.B. Mutter mit Baby).

Für eine kurzfristige Überbrückung sollte aber das Sozialamt zuständig sein. Und das ist auch deren Aufgabe.

Wohngeld ist etwas anderes. Das gibt es als Unterstützung von der Gemeinde. Dazu muss man beileibe nicht Sozialhilfebedürftig sein.

Am Besten ruft man vorher an und klärt, was man alles braucht:

  1. bei der Gemeinde wg. Wohngeld
  2. beim Sozialamt wg. kurzfristiger Hilfe (z.B. für Mietrückstände oder Nebenkosten)
  3. beim Arbeitsamt wg. ALG2-Antrag
    Und nicht abwimmeln lassen!

Gruß

Peter

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Hallo Sophia,

was für ein Gewerbe hat sie denn?

Kann man das nicht intensivieren? Irgendwie braucht sie ja eine längerfristige Grundlage. Kann sie evtl noch etwas nebenbei machen. (Ich sag jetzt einfach mal: Kasse bei Aldi. Hab ich mir übrigens auch mal überlegt zu machen. Dann ist es doch anders gekommen.)

Gruß

Peter

Hallo

Wohngeld gibts bei der Gemeinde. Da muss man einen Antrag
ausfüllen und Gehaltsnachweise und Mietvertrag vorlegen.

Bei uns heißt das „Wohngeldstelle“ und ist beim Bauamt untergebracht, insgesamt beim Rathaus.

Viele Grüße
Thea

Hallo!

ja, sie darf eine Vertrauensperson mitbringen. (Steht so
direkt irgendo im Sozialgesetzbuch.

§ 13 Absatz 4 Satz 1 SGB X.

Auch zur Frage, in wie weit das Amt den Antragsteller aufklären muss: § 20 SGB X, es gilt der Untersuchungsgrundsatz. Das bedeutet, dass das Amt alle relevanten Tatsachen zu ermitteln hat. Die Behörde hat alle Umstände, auch die für die Beteiligten günstigen zu berücksichtigen. Daneben ist das Verfahren in jedem Stadium zweckmäßig und zügig durchzuführen…wobei mir nun grad nicht einfällt, wo das genau steht :wink:

Florian.

Hallo

deiner Beschreibung nach „passt“ da eher die
Beantragung von alg II, da sie ja erwerbsfähig ist. Könnte
also sein, dass das Sozialamt sie wieder weg schickt.

Ich denke sowieso eigentlich, dass vielleicht Hartz 4 günstiger ist, weil es doch da die Möglichkeit gibt, als Selbständiger eine Extra-Unterstützung zu kriegen (bis zu 200 Euro mehr als sonst). Davon könnte sie ja vielleicht die erhöhten Mietkosten für ihre größere Wohnung zu bezahlen.

Ich habe zwar von dieser Sache nur in dem Zusammenhang gehört, wenn ein Arbeitsloser sich selbständig machen will. Aber vielleicht können die ja auch was machen, wenn ein Selbständiger von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Das sollte auf die Dauer für den Staat billiger sein.

Wenn sie Hartz 4 beantragt, muss sie übrigens angeben, dass sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann. Das sollte sie auch unbedingt ohne sich viel bei zu denken tun, denn sonst gibt es kein Hartz 4. Allerdings sollte natürlich der Sachbearbeiterin gesagt werden, dass das sehr ungünstig wäre, wenn sie tatsächlich so einen 1-Euro-Job kriegen würde (was ich nicht glaube, die gibt es ja gar nicht so häufig), da sie ja versucht, ihre Firma zu retten. Eigentlich glaube ich auch nicht, dass Selbständige zu diesen Jobs herangezogen werden.

Aber wenn man Hartz 4 beantragt, sollte man sich unbedingt vorher selbst erkundigen, was einem zusteht und was nicht. Dass dort von den Sachbearbeitern falsche Auskünfte gegeben werden, ist nicht gerade selten.

Da müsste sie natürlich so eine Art Bilanz ihres Geschäfts mitbringen. Die Hälfte der Wohnung muss dann dringend da auftauchen als Unkosten des Unternehmens. -

Ach so, mir fällt gerade ein, dass da noch ein Steuerberater bescheinigen muss, dass er das Unternehmen für aussichtsreich hält. Dieses Gutachten wird wohl auch vom Staat bezahlt. Allerdings muss sie natürlich erst in Erfahrung bringen, ob es überhaupt einen Sinn macht (ob Hartz 4 auch bereits bestehende Kleinunternehmen unterstützen kann).

Das sollte man übrigens bald machen, es wurden neue Gesetze zu Hartz 4 beschlossen, die Einsparungen bringen sollen. Wann sie in Kraft treten, weiß ich nicht.

Bei der Tacheles-Seite kann man einiges erfahren (aber im Forum sind auch nicht nur Fachleute, die Auskünfte also ein bisschen mit Vorsicht genießen, der im Sozialrecht sehr bewanderte Macher dieser Seite Harald Thome schreibt selbst da wohl nicht rein).

Viele Grüße
Thea

Hallo

Obwohl schon an anderer Stelle hier geschehen, antworte ich hier nochmal konkret auf die Fragen.

  • muß das Sozialamt meine Bekannte oder/und mich als
    Begleiterin über Möglichkeiten der Unterstützung aufklären?

Ja, aber das machen sie erfahrungsgemäß nicht immer, oft sogar im Gegenteil.

Das heißt, man muss sowohl mit Desinformation rechnen als auch mit einem engagierten Sachbearbeiter, der Auskunft gibt. Das kann man vorher nicht wissen.

Im Moment würde ich eher mit ersterem rechnen, weil die Sozialämter bei Geldmangel oft auch die Vorgabe kriegen, möglichst wenig zu bewilligen.

Das bedeutet: Man muss sich selbst schlau machen, und wenn ein berechtigter Antrag abgelehnt wird, Widerspruch einlegen (kostet nichts, nur ein Termin muss eingehalten werden) und wenn der abgelehnt wird, vor dem Sozialgericht klagen (keine Gerichtskosten, man muss keinen Rechtsanwalt haben).

Oder reagieren die SA dort nur „auf Antrag“ und geben keine
weiteren Hinweise, wie sie Hilfe bekommen kann?

Wie gesagt, sie sollten schon Hinweise geben. Aber sie machen es oft nicht.

  • Wohngeld ist nicht Sozialamt?

Wohngeldstelle. Telefonbuch der Gemeinde deiner Freundin => Stadtverwaltung anrufen, nach Wohngeldstelle fragen.

  • Arbeitsamt? Aber sie war doch jahrelang selbständig…

Hartz 4 ist für arbeitsfähige Leute gedacht, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ursprünglich hatte Hartz 4 die Aufgabe, möglichst viele Leute entweder auf den 1. Arbeitsmarkt oder auch in die Selbständigkeit zu bringen. In diesem Sinne sollte da etwas für deine Freundin machbar sein. Wie es im Moment ist, weiß ich nicht. Kann natürlich sein, dass mittlerweile die Aufgabe von Hartz 4 ist, möglichst wenig Geld zu bewilligen. Aber trotzdem gibt es da noch die Gesetze.

Wie/wer kann ihr also wirklich helfen?
Ist sie tatsächlich nun ein Sozialfall?
Wo ist der Weg rein - und viel wichtiger - wieder raus aus
staatlicher Unterstützung?

Forscht auf der www.tacheles-sozialhilfe.de seite herum, da findet man bestimmt Information.

Viele Grüße
Thea

Hallo,

Ich denke sowieso eigentlich, dass vielleicht Hartz 4
günstiger ist, weil es doch da die Möglichkeit gibt, als
Selbständiger eine Extra-Unterstützung zu kriegen (bis zu 200
Euro mehr als sonst).

An Leistungen zur Eingliederung gibts einiges, aber ob das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II in diesem Fall gezahlt wird, dass bezweifle ich mal.

Wenn sie Hartz 4 beantragt, muss sie übrigens angeben, dass
sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann. Das sollte sie
auch unbedingt ohne sich viel bei zu denken tun, denn sonst
gibt es kein Hartz 4.

Sie sollte sich sehr wohl was dabei denken, denn für die Leistungen der ARGE wird von denen auch das ein oder andere erwartet.

Allerdings sollte natürlich der
Sachbearbeiterin gesagt werden, dass das sehr ungünstig wäre,
wenn sie tatsächlich so einen 1-Euro-Job kriegen würde (was
ich nicht glaube, die gibt es ja gar nicht so häufig), da sie
ja versucht, ihre Firma zu retten.

Um Himmels Willen! Genau das sollte sie nicht sagen. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html … wenn sie von vornherein so nen 1-Euro-Job ablehnt, dann schießt sie sich damit selber in den A***

Eigentlich glaube ich auch
nicht, dass Selbständige zu diesen Jobs herangezogen werden.

Glaubst du oder weißt du? Man sollte sich nicht nur bei sowas über seine Rechte erkundigen, sondern auch über seine Pflichten.

MfG

Hallo

An Leistungen zur Eingliederung gibts einiges, aber ob das
Einstiegsgeld nach § 29 SGB II in diesem Fall gezahlt wird,
dass bezweifle ich mal.

Da hast du wahrscheinlich recht, aber man kann es ja versuchen. Alles andere bezieht sich auf den Fall, dass es klappt mit dem Einstiegsgeld, und dann wäre es doch eigentlich komisch, wenn einer einerseits Einstiegsgeld kriegt, damit er sich selbständig machen kann, und dann trotzdem 1-Euro-Jobs annehmen muss.

Viele Grüße
Thea

und dann wäre es doch eigentlich
komisch, wenn einer einerseits Einstiegsgeld kriegt, damit er
sich selbständig machen kann, und dann trotzdem 1-Euro-Jobs
annehmen muss.

Hallo Thea, ich wollte nur darauf hinweisen, dass es kontraproduktiv ist, gleich von vornherein zu sagen „Mit der Maßnahme XYZ brauchen Sie mir aber nicht zu kommen.“ Sowas macht (egal aus welchen Gründen auch immer) den Eindruck, dass der Hilfebedürftige sich gegen Maßnahmen (grundsätzlich) sperrt und da läuten beim Sachbearbeiter die Alarmglocken. Und man weckt damit eher schlafende Hunde, als wenn man erst mal abwartet. Im Ernstfall sitzt die ARGE am längeren (Geld-)Hebel.

Ich drücke einfach mal die Daumen für die 2 Freundinen.

MfG

Hallo

Deine Freundin kann aber auch zusätzlich Wohngeld beantragen. Das sollte sie spätestens bis Ende dieses Monats tun, damit die Frist gewahrt wird, evtl. ab diesen Monat Wohngeld zu bekommen.

Sie sollte damit auf keinen Fall warten, bis sie den Bescheid bekommen hat, bis dahin ist es nämlich bestimmt Juni geworden, und dann kann sie nur noch für Juni Wohngeld beantragen.

Da würde sie dann auf dem Antragsformular ankreuzen, dass ALG II oder Sozialhilfe beantragt wurde. Die beiden Ämter verständigen sich dann vermutlich. - Wenn sie Wohngeld beantragen will, sollte sie das dann auch beim Antragsformular für ALG II bzw. Sozialhilfe ankreuzen (ich glaube, da ist sowas gefragt).

Wie es ist mit gewerblich genutztem Wohnraum, weiß ich nicht genau. Ich gehe davon aus, dass sie für diesen Teil ihrer Wohnung kein Wohngeld beantragen kann; von Wohngeld für Firmen habe ich jedenfalls noch nie was gehört. Aber die Miete und die Nebenkosten für diesen Teil der Wohnung kann sie ja wohl von ihrem Gewinn abziehen.

Ich denke, dass sie Wohngeld auf jeden Fall bekommen kann.
Hier bei diesem Wohngeldrechner könnte sie schon mal schauen, wieviel:
http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Soziales/W…

Allerdings muss man als Selbständiger ziemlich häufig neue Anträge stellen, da sich das Einkommen ja ständig ändern kann.

Viele Grüße
Thea