Termin für Gehaltszahlung - was bedeutet

… diese Formulierung?

Hallo zusammen,

angenommen in einem Arbeitsvertrag steht, dass das Gehalt „jeweils zum 25. d. Monats bargeldlos zu zahlen“ ist.

Bedeutet dies, dass

a) der Arbeitgeber am 25. das Geld anweisen muss
oder
b) das Geld am 25. dem Angestellten zur Verfügung stehen muss, sprich auf dem Konto sein?

vielen Dank für eure „Gedenken“ :wink:

viele Grüße
H~i~O

Hallo,

a) ist richtig.

Da Geldschulden Schickschulden sind, also der Arbeitgeber zur Erfüllung nur die Überweisung veranlassen muss, muss das Gehalt nicht an diesem Tag auf dem Konto, sondern die Überweisung vom Arbeitgeber veranlasst sein.

VG
EK