Hallo liebe Helfer!
Ein Mieter (wohnhaft in einem Haus mit vielen seltsamen Menschen, die alle miteinander nichts zu tun haben wollen und sich gegenseitig nur stressen) bekommt einen Zettel (einer Ablesefirma), welcher den Ablesetermin kund gibt (14 Tage später).
Nun ist aber das große Problem, dass dieser Mieter sich keinen Urlaub nehmen kann, da er Lehrer ist (die Eltern der Schüler wären nicht begeistert, wenn der Lehrer wegen Heizungsablesung zuhause bleibt). Somit MUSS er arbeiten!
Speziell der Zeitraum der Ablesung findet innerhalb von 12 und 14:30 statt, genau in dem Zeitraum, in dem er auf jeden Fall täglich noch immer in der Schule unterrichtet.
Den Schlüssel kann er leider niemandem im Haus anvertrauen (diesen Fehler hat er bereits einmal begangen, mit katastrophalen Folgen).
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Wem muss er denn gesetzlich bescheid geben: Vermieter (wohnt leider auch im selben Haus), Hausverwaltung oder der Firma selbst?
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Auf dem Zettel steht alles in Befehlsform, speziell auch der Bereich, mit der Anwesenheitspflicht im gesamten Zeitraum und zusätzliche Kosten falls ein neuer Termin gemacht werden muss. Kann das rechtens sein? Hört sich sehr einschüchternd an.
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Kann er auf einen Termin bestehen, an dem er „Zeit“ hat - zumindest an dem er nicht aktiv Schüler unterrichten muss?
Vielen Dank
Hallo.
Es muss ein Alternativtermin angeboten werden.
Der Mieter sollte diesen individuell aushandeln oder ein Familienmitglied in die Wohnung schicken.
Falls die Familie über hunderte von Kilometer entfernt wohnen, so ist dies nicht einfach möglich, ist der Ableser in solch einem außergewöhnlichen Fall verpflichtet, auf einen Terminwunsch (bzw. wenn man ihm mehrere anbietet) einzugehen?
Wen muss man denn dies (rein rechtlich) sagen, dass der Termin nicht einhaltbar ist: Vermieter, Hausverwaltung, Ablesefirma?
DANKE
Hallo.
Man sollte sich direkt mit dem Ableser in Verbindung setzen und einen Alternativtermin vereinbaren. Dieser Alternativtermin darf nach ständiger Rechtsprechung nicht in Rechnung gestellt werden, muss also kostenlos sein.
Allerdings hat der Mieter keinen Anspruch auf einen „Wunschtermin“, es reicht also nicht zu sagen, man sei berufstätig und könne erst ab einer bestimmten Uhrzeit in der Wohnung sein. Hier wird von dem Mieter erwartet, dass er notfalls einem Nachbarn, einem Bekannten oder dem Hausmeister den Schlüssel zur Wohnung zur Verfügung stellt. Ist das nicht möglich, kann der Vermieter den Verbrauch schätzen oder seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen lassen.
DANKE - auch wenn die Rechtslage nicht zufriedenstellend ist, es gibt ja auch Menschen die arbeiten müssen 
hi
DANKE - auch wenn die Rechtslage nicht zufriedenstellend ist,
es gibt ja auch Menschen die arbeiten müssen 
Aber nicht rund um die Uhr und das ganze Jahr über. Außerdem haben Menschen normalerweise soziale Kontakte, die einem im Notfall helfen.
Aus Erfahrung weiß ich aber, daß man Ersatztermine meist ganz gut in die eigenen Arbeitszeit einbauen kann. Die Leute bei den Ablesefirmen wissen ja auch, daß die Mieter arbeiten. Allerdings muß natürlich auch der Ableser arbeiten und hat ebenfalls ein Recht darauf nicht rund um die Uhr arbeiten zu müssen. Ein bißchen gegenseitige Rücksichtsnahme muß schon sein.
Gruß
Edith
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Hallo,
Hat du schon einmal gefragt, ob eine Unterrichtsverlegung möglich ist?
Gruß
Mklms
Keine Chance, da der Termin viel zu ungenau ist. Wäre er genau datiert, könnte man eine Stunde hin- oder herschieben, aber bei einem großen Zeitfenster keine Möglichkeit, denn sonst wollen 90 Kollegen wegen sowas mal hin- oder herverschieben. Und fair ist das auch nicht den Schülern gegenüber.
Hi,
Alternativtermin darf nach ständiger Rechtsprechung nicht in
Rechnung gestellt werden, muss also kostenlos sein.
yep.
Allerdings hat der Mieter keinen Anspruch auf einen
„Wunschtermin“,
es gibt auch Juristen, die da (teil)erfolgreich anderer Meinung sind.
Hintergrund:
In MUC gibt es eine Firma B., die jeweils Freelancer (nennen wir ihn ABL) zum Ablesen vorbeischickt. Dabei werden grundsaetzlich Sammeltermine angeboten und zusaetzlich arge Drohungen ausgesprochen. Es ist eine Telefonnummer angegeben, aber der ABL ist 99.99% des Tages nicht erreichbar, Mailbox wird ignoriert. Ist jemand an dem Sammeltermin nicht anwesend, so wird ohne Ruecksprache sofort ein neuer Termin angekuendigt. Selbes Prozedere mit dem Telefon.
Der Ableser wurde von einem Anwalt kontaktiert (über eine andere Telefonnummer) und sagte, er sei fuer die Termine nicht zustaendig, diese wuerden von B vorgegeben. Die Firma B sagt zu diesem Thema „Nur die Freelancer machen die Termine. Wir haben da gar nichts mit zu tun“.
Daraufhin wurden dem Freelancer 10 Termine vorgelegt. Dann kam das Beste (O-Ton ABL) "Ich vergebe niemals Termine(*) ausser den Sammelterminen, aber sie koennen meinetwegen ihre Zaehler von jetzt an auch selber ablesen und mir die Daten zuschicken " … was dann auch getan wurde bis zum Auszug …
Gruss
n.
(*) kostenfreie Termine waren gemeint