Hallo,
Angaben im Mietvertrag:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2012, es läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Nebenkostenabrechnung für das abgelaufene Jahr wird vom Vermieter bis zum 1.06. des Folgejahres erstellt.
Das Mietverhältnis wurde zum 30.06.2013 gekündigt.
Bis wann muß die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
Abgelaufene Jahr = Kalenderjahr ?
Was kann man unternehmen, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Danke für eure Hilfe