Termin Schlüsselübergabe

Hallo,

ich habe eine relativ kurzfristige und für mich nur schwer zu lösende Frage.
Wir beziehen eine Mietwohnung. Dabei hat der Vormieter fristgerecht zum 30.04.2010 gekündigt. Unser Mietvertrag gilt ab dem 01. 05. 2010. Nun stellt sich mir die Frage, wann die Schlüsselübergabe stattfinden MUSS. Samstag ist in diesem Falle ein Feiertag (01.05.) und Sonntag ist ja auch nicht für eine Willenserklärung geeignet… Habe ich Anspruch darauf, dass die Schlüsselübergabe schon am 30.04. stattfindet oder muss ich bis zum 03. 05. 2010 (Montag) warten, bis ich in die Wohnung kann?
Und gibt es ggf. eine GENAUE UHRZEIT?

Wegen der Dringlichkeit würde ich mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.

Lg Matthias

Hallo Matthias,
leider kenne ich mich im Mietrecht auch nicht so gut aus, dass ich dir deine Frage rechtlich korrekt beantworten kann.

Vom reinen Menschenverstand her ist das wohl eine Sache der Absprache zwischen beiden Mietparteien und dem Vermieter. Normalerweise wird eine Wohnung am letzten Tag des Mietverhältnisses vom Vermieter abgenommen. Im Idealfall könnte sie dir dort auch gleich übergeben werden.

Wende dich wegen der Dringlichkeit doch am besten gleich telefonisch an einen Mieterbund deiner Region oder an den Deutschen Mieterbund. Ich bin sicher, dass man dir dort helfen kann.

Mit lieben Grüßen und besten Wünschen für einen möglichst stressarmen Umzug

Maleika

Hallo, leider habe ich von sowas keine Ahnung.
Wie bist Du denn auf die Idee gekommen mich zu fragen?

Aber trotzdem noch ein Tipp: Mieterschutzbund fragen.

Gruß

Gerd

Keine ahnung, das wurde mir wohl hier empfohlen.
Vielen dank schonmal für die antworten. Wie’s aussieht, klappt’s nun auch schon am 30.04.

Lg Matthais

Mietbeginn der 1.5. Schlüsselübergabe schon am Freitag ab 12.00 Uhr da Samstag Feiertag. Schlüssel muß am 30.4 bis 12.00 abgegeben werden.

mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich habe eine relativ kurzfristige und für mich nur schwer zu
lösende Frage.
Wir beziehen eine Mietwohnung. Dabei hat der Vormieter
fristgerecht zum 30.04.2010 gekündigt. Unser Mietvertrag gilt
ab dem 01. 05. 2010. Nun stellt sich mir die Frage, wann die
Schlüsselübergabe stattfinden MUSS. Samstag ist in diesem
Falle ein Feiertag (01.05.) und Sonntag ist ja auch nicht für
eine Willenserklärung geeignet… Habe ich Anspruch darauf,
dass die Schlüsselübergabe schon am 30.04. stattfindet oder
muss ich bis zum 03. 05. 2010 (Montag) warten, bis ich in die
Wohnung kann?
Und gibt es ggf. eine GENAUE UHRZEIT?

Wegen der Dringlichkeit würde ich mich über eine schnelle
Antwort sehr freuen.

Lg Matthia

n’Abend Matthias,

ich denke ein rechtlicher Anspruch auf Übergabe am 30. 4.10 besteht sehr wohl, denn der Mietvertrag endet am letzten Werktag des Mietvertragmonats.
Aber man sollte versuchen, eine für beide Parteien annehmbare Einigung herbeizuführen.

Dumme Frage: Warum kann die Schlüsselübergabe nicht am „Tag der Arbeit“ stattfinden?
Hat denn die eigentliche Wohnungsübernahme/gabe schon stattgefunden.
Oder kaufst du die „Katze im Sack“, will sagen, übernimmst du die Wohnung mit allen Mängeln und evtl.nötigen Reparaturen u. s. w.???

Gruß Jukaido

Hallo und Entschuldigung, bin gerade erst von der Arbeit gekommen. Wenn es noch brennt, dann brauche ich ersteinmal ein paar grundlegende Angaben zum Mietvertrag.

Was ist vereinbart? Mietbeginn zum 1. Mai oder bei Schlüsselübergabe oder bei Protokollübergabe?
Grundsätzlich hat man Anspruch auf Herausgabe der Mietsache zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn. Dabei komt es aber darauf an, ob noch weitere „Nebenbestandteile“ im Vertrag geregelt sind!

Also, ich springe jetzt kurz unter die Dusche und bin gegen 20.45 Uhr wieder am Rechner.

MfG
St. Gröpper

Hallo Matthias,

meiner meinung nach ist der 01.05.10 dein erster „Wohntag“, wenn es so im Mietvertrag steht. Also muss die Schlüsselübergabe schon spätestens am Abend vorher oder direkt am 1. Mai um 00:00 erfolgen. Wie die rechtliche Regelung es vorsieht weiß ich nicht. Wieso sprichst du den Vermieter/ evtl. den Vormieter nicht an - oder stellt der sich quer? Ist natürlich blöd wegen dem Feiertag, aber du wirst ja nicht mit deinen Möbeln auf dem Bürgersteig stehen müssen. Denke alles lässt sich in einvernehmlicher Manier lösen… Einfach nachhaken und auf eine vernünftige Regelung drängen.
Ziemlich kurzfristig oder? Ansonsten kann ich dir leider nicht weiterhelfen, ein derartiges Problem ist mir noch nicht untergekommen. Viel Erfolg bei deinen Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen
Veronika1959

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, war zweimal im postfach.
Hallo,

ich habe eine relativ kurzfristige und für mich nur schwer zu
lösende Frage.
Wir beziehen eine Mietwohnung. Dabei hat der Vormieter
fristgerecht zum 30.04.2010 gekündigt. Unser Mietvertrag gilt
ab dem 01. 05. 2010. Nun stellt sich mir die Frage, wann die
Schlüsselübergabe stattfinden MUSS. Samstag ist in diesem
Falle ein Feiertag (01.05.) und Sonntag ist ja auch nicht für
eine Willenserklärung geeignet… Habe ich Anspruch darauf,
dass die Schlüsselübergabe schon am 30.04. stattfindet oder
muss ich bis zum 03. 05. 2010 (Montag) warten, bis ich in die
Wohnung kann?
Und gibt es ggf. eine GENAUE UHRZEIT?

Wegen der Dringlichkeit würde ich mich über eine schnelle
Antwort sehr freuen.

Lg Matthias

Also, es ist nun wohl alles geregelt, auch wenn ich noch nicht weiß, ob es eine gesetzliche grundlage gibt und wenn ja, welche. Feiertag ist deswegen blöd, weil man ja nix einkaufen kann - außer an der tankstelle. Und da der einzug relativ schnell erfolgen soll/muss, sind zwei tage, an denen keine läden geöffnet haben natürlich nicht so gut.

Danke euch allen

Lg Matthias

hallo,

diese Frage kann ich als Nichtjurist nicht beantworten.
Gruß
Ulli

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry Matthias,

bin leider heute erst aus dem Urlaub zurück und habe Deine Frage erst jetzt lesen können.

Wäre mir da aber auch nicht ganz sicher gewesen.

LG zurück
Sönke