Person XY macht Psychotherapie. Bei der Anmeldung bzw. dem ersten Termin mußte Person XY eine Vereinbarung unterschreiben, dass wenn er mal einen Termin vergessen oder nicht rechtzeitig absagen sollte, dieser Termin ihm in Rechnung gestellt werden würde (Euro 80,-). Person XY hat mehrere Termine aufgelistet bekommen, jedoch schiebt der Psychologe bei dem letzten Besuch noch spontan einen zusätzlichen Termin ein. Gerade diesen Termin vergißt die Person XY einzuhalten. Daraufhin kündigt der Psychologe tel. an, dass er diesen verpaßten Termin in Rechnung stellen werde.
-
Ist es rechtens, wenn er spontan einen kurzfristigen zusätzlichen Termin einschiebt, da womöglich kurzfristig ein anderer Patient diesen Termin abgesagt hat und er diese Zeitschwelle der Person XY unterjubelt, um keinen Leerlauf zu haben?
-
Muß der Psychologe nicht beweisen, dass er den durch Person XY verpaßten Termin nicht anderweitig vergeben konnte bzw. genutzt hat und Leerlauf hatte?
-
Was kann die Person XY machen, wie kann er vorgehen? Welche Rechte hat die Person XY? Welche Argumente könnte er bringen, denn Euro 80,- sind ja nicht schnell verdient?
Hi Serdarius
Zeitschwelle der Person XY unterjubelt, um keinen Leerlauf zu
haben?
Der Patient hätte den Termin ablehnen können. Da er ihn aber zusagte, gilt für diesen Termin die gleiche Regelung wie für die anderen Termine.
- Muß der Psychologe nicht beweisen, dass er den durch Person
XY verpaßten Termin nicht anderweitig vergeben konnte bzw.
genutzt hat und Leerlauf hatte?
Nein. Da ist nichts zu beweisen und auch kein Gegenteil zu beweisen.
- Was kann die Person XY machen, wie kann er vorgehen? Welche
Rechte hat die Person XY? Welche Argumente könnte er bringen,
denn Euro 80,- sind ja nicht schnell verdient?
Keine Argumente. Der Patient ist klar im Unrecht. Wenn e einen Termin vergisst, ist das sein Pech.
Wenn ein Fluggast seinen Flugtermin vergisst, fliegt die Maschine ohne ihn ab. Er kann auch nicht das Geld zurückfordern.
Fazit: Der Patient muss zahlen.
Aber ich befürchte, die Therapie wird so und so nicht gut anlaufen. Das Ganze steht ja sozusagen unter einem unglücklichen Stern.
Gruß,
Branden
Hallo Serdarius,
Der Patient hätte den Termin ablehnen können. Da er ihn aber zusagte, gilt für diesen Termin die gleiche Regelung wie für die anderen Termine.
Das sehe ich auch so. Abgemacht ist abgemacht.
Keine Argumente. Der Patient ist klar im Unrecht. Wenn er einen Termin vergisst, ist das sein Pech.
Ist wohl so.
Wenn ein Fluggast seinen Flugtermin vergisst, fliegt die Maschine ohne ihn ab. Er kann auch nicht das Geld zurückfordern.
Na ja, Psychotherapie ist ja wohl was Anderes als in Urlaub fliegen. Und hier kann ein cleverer Therapeut auch den Unterschied machen.
z.B.: "OK, sie haben den Termin verpasst. Eigentlich müssten sie zahlen. Machen wir es so: Jeder hat einen „Freischuss“. D.h. beim nächsten vergessenen Termin zahlen sie… " usw.
Aber ich befürchte, die Therapie wird so und so nicht gut anlaufen. Das Ganze steht ja sozusagen unter einem unglücklichen Stern.
Abwehr kann manchmal ganz belebend auf eine Therapie wirken. So schnell würde ich da nicht Schwarz sehen. Am Besten den Ärger ganz offen ansprechen. Auch Therapeuten können lernen.
Aber wenn er auf Bezahlen besteht, musst du zahlen. Lehrgeld! Den Rest zahlt ja dann die Krankenkasse.
Gutes Gelingen dennoch
Gerd
1 „Gefällt mir“
Hallo Serdarius,
grad mal letztens in unser Fachzeitung gelesen.
- Ist es rechtens, wenn er spontan einen kurzfristigen
zusätzlichen Termin einschiebt, da womöglich kurzfristig ein
anderer Patient diesen Termin abgesagt hat und er diese
Zeitschwelle der Person XY unterjubelt, um keinen Leerlauf zu
haben?
Was sollte daran nicht rechtens sein? Lücken sind doof.
- Muß der Psychologe nicht beweisen, dass er den durch Person
XY verpaßten Termin nicht anderweitig vergeben konnte bzw.
genutzt hat und Leerlauf hatte?
Hier siehts eher zu Gunsten des Patienten aus.
Neuerdings werden tatsächlich auch mal Nachweise gefordert.
- Was kann die Person XY machen, wie kann er vorgehen? Welche
Rechte hat die Person XY? Welche Argumente könnte er bringen,
denn Euro 80,- sind ja nicht schnell verdient?
Das weiß ich nun nicht und da würde ich z.b. im Recht/Versicherungsbrett noch mal fragen.
Aber ganz ehrlich: Ich glaub ich würde da nicht weiter machen.
Ich habe auch meine Pappenheimer-Patienten. Die bekommen einen Erinnerungsservice von mir per SMS und Email oder Anruf.
Alle anderen haben 1 Freischuss, besonders bei solchen kurzfristigen Änderungen meinerseits.
Gruß
Kathy
Hallo,
Hier siehts eher zu Gunsten des Patienten aus.
Neuerdings werden tatsächlich auch mal Nachweise gefordert.
ich schätze mal, im vorliegenden Fall ist so ein Nachweis nicht nötig sondern ergibt sich aus der Situation selbst. Der Patient hat den Termin nicht abgesagt sondern ist einfach nicht erschienen. Der Therapeut wartet zum vereinbarten Zeitpunkt. Irgendwann stellt er fest, dass da wohl niemand mehr kommt. Wie soll er da noch einen Patienten herbeizaubern?
Gruß, Niels
1 „Gefällt mir“
Hi Gerd
Na ja, Psychotherapie ist ja wohl was Anderes als in Urlaub
fliegen.
Ich würde nicht vonj "Urlaub"sflügen sprechen - eher von Geschäftsreisen.
Und hier kann ein cleverer Therapeut auch den
Unterschied machen.
Hier geht es weniger um cleverness, sondern um eine gewisse Konsequenz.
z.B.: "OK, sie haben den Termin verpasst. Eigentlich müssten
sie zahlen. Machen wir es so: Jeder hat einen „Freischuss“.
D.h. beim nächsten vergessenen Termin zahlen sie… " usw.
Wie auf dem Bazar.
Abwehr kann manchmal ganz belebend auf eine Therapie wirken.
Wem sagst du das! 
So schnell würde ich da nicht Schwarz sehen. Am Besten den
Ärger ganz offen ansprechen. Auch Therapeuten können lernen.
Sicher. Aber hier ist ein Punkt, wo der POatient lernen sollte.
Gruß,
Branden
Hallo,
ein Therapeut, der aber eh nicht in Frage gekommen wäre (war mir völlig unsympathisch) wollte auch X EUR, wenn ich nicht X Tage vorher absage. Auch wenn ich z.B. krank geworden wäre, sollte ich aus eigener Tasche zahlen.
Wenn ich nun schon zum zweiten Mal unabgemeldet fern bleibe, kann ich das auch verstehen. Aber sonst? Mir werden ja auch keine Entschädigungen gezahlt, wenn dem Arzt was dazwischen kommt. Ich muss auch laufend (oft mehrere Stunden) warten. Dafür zahlt mir auch keiner eine Entschädigung. Ob nun der Arzt oder ich für ein Fernbleiben wichtige Gründe hat, sei mal dahin gestellt. Nur: Auch ich kann wichtige Dinge vor haben. Und trotzdem erscheine ich pünktlich.
Deswegen ist es sicherlich rechtens, so eine ausgefallene Therapiestunde in Rechnung zu stellen. Zahlen würde ich aber sicherlich nur einmal. Danach sieht mich so ein Arzt oder wer auch immer nie wieder.
VG
Monroe
2 „Gefällt mir“
Hallo Serdarius,
- Muß der Psychologe nicht beweisen, dass er den durch Person XY verpaßten Termin nicht anderweitig vergeben konnte bzw. genutzt hat und Leerlauf hatte?
Hier siehts eher zu Gunsten des Patienten aus. Neuerdings werden tatsächlich auch mal Nachweise gefordert.
Ich denke, das sieht beim Psychotherapeuten etwas anders aus.
Der Therapeut macht den Termin und wartet. Der Klient kommt nicht. Wen soll er da kurzfristig dran nehmen? Niemand sitzt dort im Wartezimmer oder auf Abruf bereit zu Hause.
Der Therapeut sitzt also und wartet. Kurzer Blick in die Tageszeitung, für die bisher keine Zeit war. 5 Minuten vergehen. Der Klient kommt nicht. Immer noch niemand im Wartezimmer.
Es wird auch niemand auftauchen, der nächste Patient kommt erst wieder zur vollen Stunde (jedenfalls beim hier üblichen Stundenrhythmus = 50 Minuten Therapie + 10 Minuten „Housekeeping“).
Der Therapeut sitzt und wartet. Nun nimmt er sich die Akte, liest sie sorgfältig durch. Sucht nach Übersehenem, Zeichen für bisherige Widerstände. Fasst noch mal zusammen, resümiert, macht sich Gedanken zum Patienten. Und wenn noch Zeit bleibt bis zum nächsten Klienten, ja dann wird er auch noch ein, zwei Punkte auf seiner To-do-Liste abarbeiten, den lästigen Anruf an die Krankenversicherung XY, was aus dem Antrag von vor acht Wochen geworden sei…usw.
D.h. der Therapeut hat die Zeit in gewisser Weise mit dem abwesenden Patienten verbracht. Wie vereinbart.
Klar, dass der Patient hier auch ein Risiko trägt. Das trägt der Therapeut auch, wenn nämlich der Patient im vereinbarten Zeitrahmen absagt, z.B. bis 24 oder 48 Stunden vor dem Termin und er mit niemand Anderem diese Lücke füllen kann.
Ich habe auch meine Pappenheimer-Patienten. Die bekommen einen Erinnerungsservice von mir per SMS und Email oder Anruf.
sehr gute Idee, besonders bei kurzfristigen Änderungen eines ansonsten regelmäßigen Termins oder „Extra-Terminen“.
Gruß Gerd